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Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Allgemeines rund um die Schriftstellerei -> Rechtliches / Urheberrecht / Copyright
'You Can't Copyright A Title'

 
 
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NikCe
Eselsohr
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Beiträge: 251



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Beitrag02.12.2018 19:16
'You Can't Copyright A Title'
von NikCe
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Vor einigen Tagen ist es passiert, dass die debütierende Autorin Tomi Adeyemi der alteingesessenen Romancière Nora Roberts Plagiat beim Titel vorgeworfen hat. (Ein Artikel hierzu https://www.forbes.com/sites/rachelkramerbussel/2018/12/01/nora-roberts-tomi-adeyemi-title-plagiarism-accusation/#52ffe60b14f5)

Dabei geht es um die zwei Titel "Children of Blood and Bone" und "Of Blood and Bone". Offensichtlich gibt es im englischsprachigen (amerikanisch wie britisch?) kein Copyright auf den Titel, nicht mal noch so etwas wie Titelschutz, sofern der Titel nicht als Marke angemeldet wird.

Bis jetzt habe ich, was den deutschsprachigen (=europäisch? deutsch? österreichisch?) Titelschutz betrifft, sehr schwammige Definitionen gefunden, immer wieder kam ein Alleinstellungsmerkmal ins Spiel. Angenommen obiges Beispiel wäre aus dem deutschsprachigen Raum, würde hier der Titelschutz greifen? Da es sich doch um sehr gängige Wörter handelt, die schätzungsweise in jedem dritten (Thriller-)Titel vorkommen, wage ich das Charakteristische zu bezweifeln. Auch die Komposition wirkt nun nicht besonders kreativ.

Wie sieht eure Meinung / Expertise dazu aus?
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Merlinor
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Beitrag02.12.2018 19:55

von Merlinor
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Hallo NikCe

Wikipedia schreibt: Der Titelschutz hat seine gesetzliche Grundlage in Deutschland seit dem 1. Januar 1995 in § 5 und § 15 Markengesetz (MarkenG). Ein kennzeichnungskräftiger Titel ist bereits mit dem Erscheinen des Werkes (Tonträger, Buch, Zeitschrift, Film etc.) geschützt – ohne dass es einer Registrierung oder sonstigen Formalität bedarf.
Hier ein Link zum Artikel: *Wikipedia: Titelschutz*. In Deutschland besteht für ein Buch also automatisch Titelschutz, sobald es veröffentlicht ist.

Wenn man einen Titel bereits vor der Veröffentlichung schützen lassen will, kann man das tun.
Wie das geht, beschreibt die Selfpublisherbibel in folgendem Beitrag: *Die Self-Publisher-Bibel: TITELSCHUTZ BEANTRAGEN – WARUM, WO UND ZU WELCHEN KOSTEN?*

Vielleicht helfen Dir diese Informationen weiter.

LG Merlinor


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„Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“

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NikCe
Eselsohr
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Beiträge: 251



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Beitrag02.12.2018 20:56

von NikCe
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Hallo Merlinor,

danke dir für die rasche Antwort. smile

Also ganz vereinfacht ausgedrückt: Hunderte Bücher dürfen "Das Haus" als Titel tragen, doch nur eines, nämlich das erste veröffentlichte, etwa einen Titel wie "Das Haus, in dem ich groß wurde"?

Und noch eine Frage, die sich auf alles Rechtliche bezieht (und jetzt bitte nicht lachen, wenn diese total dilettantisch ist, was sie ja ist... Embarassed ): Ich bin österreichische Autorin mit Wohnsitz in Österreich und veröffentliche bei einem deutschen Verlag/Dienstleister - welches Recht gilt für mich? BoD z.B. hat mehrere Sitze, wie schaut es bei Amanzon (Kindle), also ebooks aus, an welche gesetzliche Grundlagen habe ich mich da zu halten?

Vielen Dank für die Beantwortung (im Voraus^^), aber mein Nachhaken soll eine etwaige Diskussion über obigen Vorfall bzw. die Unterscheidungsfähigkeit von Titeln oder unterschiedliche Gesetzeslagen nicht verhindern ...

LG
NikCe
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MosesBob
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Administrator
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Beitrag02.12.2018 21:56

von MosesBob
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Hallo!

Ich habe den Thread in den Copyright-Bereich verschoben. Danke für den Hinweis, Merlinor! smile

Viele Grüße,

Martin


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NikCe
Eselsohr
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Beitrag02.12.2018 22:21

von NikCe
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Hoppla. Danke fürs Verschieben.
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Merlinor
Geschlecht:männlichArt & Brain

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Beitrag03.12.2018 00:25

von Merlinor
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Hallo NikCe

Ich glaube, dass es da Grauzonen gibt. Die Self-Publisher-Bibel schreibt im oben verlinkten Beitrag dazu folgendes: "Die Werktitel müssen, damit sie schutzfähig sind, kennzeichnungskräftig sein. Vereinfacht ausgedrückt darf die in Frage kommende Zielgruppe das Werk nicht über den Titel mit einem anderen verwechseln können. Ob zwei Titel verwechselbar sind, ist natürlich subjektiv – und müsste damit im Ernstfall vor Gericht geklärt werden. Ich würde im Zweifel dann lieber einen deutlich abweichenden Titel wählen oder aber eine Zusatzbezeichnung anfügen. „Schöner Sterben“ etwa existiert als Titel bereits – doch „Schöner Sterben – kleine Mordkunde für Krimi-Fans“ ist im Titelschutz-Sinn kennzeichnungskräftig. Ein Untertitel hilft Ihnen allerdings nicht, denn der ist nun mal nicht Teil des Titels, das sagt schon der Begriff."

Solche rechtlichen Grauzonen sind immer schwierig. Deshalb würde ich versuchen, bei der Wahl eines Titels bewusst eindeutig zu sein, ihn also sehr deutlich unterscheidbar und damit "kennzeichnungskräftig" zu gestalten. Dann sollte es keine Probleme geben.

Zur zweiten Frage: Es gilt meinem Gefühl nach wohl immer das Recht des Landes, in dem man veröffentlicht. Aber verbindlich kann ich das nicht sagen, denn ich bin in rechtlichen Fragen auch nur Laie. Es scheint mir so halt am plausibelsten zu sein. Der verlinkte Wikipedia-Artikel zeigt die rechtlichen Unterschiede zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz auf.
Persönlich würde ich es so halten, dass ich im jeweiligen Land die dort geltenden Vorschriften berücksichtige. Wenn ein Titel gleichzeitig in allen drei Ländern veröffentlicht werden soll, dann würde ich darauf achten, dass er auch für alle drei Länder rechtlich zulässig ist.

LG Merlinor


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NikCe
Eselsohr
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Beitrag03.12.2018 01:13

von NikCe
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Hallo Merlinor smile

Ich habe die Artikel gelesen, deutlich wird allerdings nur, dass es nicht deutlich ist. Laughing

Hier sind doch einige Self-Publisher, die (nur) ebooks vertreiben, hat sich denen diese rechtliche Frage nie gestellt? So weit ich beurteilen kann, unterscheiden sich (dt. und ö zumindest) in den angeführten Rechten nicht sonderlich, aber falls es so wäre - amazon ist ein internationales Unternehmen, was gilt dann?

Vielleicht bewege ich mich zu weit weg mit der Gedankenspielerei, aber es würde mich interessieren, ob ich die Einzige damit bin und ich mir (wieder mal) zu viele Gedanken mache.^^"

LG
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Lapidar
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Beitrag03.12.2018 07:33

von Lapidar
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In den Exposèanforderungen eines Verlages, den ich mal kontaktieren wollte, stand Folgendes:
Zitat:
...Zudem soll noch kein Roman unter diesem Titel erschienen sein. Ob ein Titel bereits verwendet wurde, kann unter www.buchhandel.de recherchiert werden...


Eigentlich ganz klar (finde ich).
Wenn du für deine Veröffentlichungen genauere Informationen benötigst, solltest du dich eventuell an einen Rechtsanwalt wenden. Denn hier kannst du nur allgemeine Erfahrungswerte und Meinungen erfragen. Fundierte rechtliche Aussagen dürfen und können hier nicht getroffen werden, liebe NikCe. Beziehungsweise wäre dann eine Mail an Amazon ganz sinnvoll, um die zu fragen, denk ich mal.

Edit:
Ich glaube, ich werde im Alter immer zynischer: Bin ich die Einzige, die hinter dem Original-Tweet, um den es in dem Artikel geht, eine Masche vermutet, die dafür gesorgt hat, dass dieses Erstlingswerk eine recht große Breitenwirksamkeit erreicht? Oder ist das inzwischen so normal, dass man darüber gar nicht mehr redet?
Ganz ehrlich: bin etwas neidisch, dass mir sowas nicht einfällt und wenn doch: dass ich das aus irgendwelchen dummerweise tief verwurzelten falschen Moralvorstellungen nicht tun würde...


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nothingisreal
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Beitrag03.12.2018 09:28

von nothingisreal
Antworten mit Zitat

Lapidar hat Folgendes geschrieben:


Edit:
Ich glaube, ich werde im Alter immer zynischer: Bin ich die Einzige, die hinter dem Original-Tweet, um den es in dem Artikel geht, eine Masche vermutet, die dafür gesorgt hat, dass dieses Erstlingswerk eine recht große Breitenwirksamkeit erreicht? Oder ist das inzwischen so normal, dass man darüber gar nicht mehr redet?
Ganz ehrlich: bin etwas neidisch, dass mir sowas nicht einfällt und wenn doch: dass ich das aus irgendwelchen dummerweise tief verwurzelten falschen Moralvorstellungen nicht tun würde...

Das denke ich auch, vor allem weil die gute Dame bereits Fans als Autorin besaß noch bevor ihr Buch draußen war. Sie weiß einfach gut, wie man Medien ausnutzt. Das Buch hab ich noch nicht gelesen, kann daher nicht beurteilen, ob sie auch als Schriftstellerin was taugt.


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MrT
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Beitrag03.12.2018 12:22

von MrT
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Ich hätte nicht gedacht, dass ich mich mit dem Thema Titelschutz einmal auseinandersetzen muss. Doch per Zufall bin ich über ein Theaterstück gestolpert, welches exakt den Titel meines Stückes verwendet. Was besonders ärgerlich für mich ist, da es sich jeweils um ein Theaterstück handelt und somit nicht nur durch den gleichlautenden Titel eine Verwechslungsgefahr besteht (ohne den Inhalt des anderen Stückes zu kennen). Meine Agentur meinte nur, dass man keinen Handlungsbedarf sieht.

Mein Kontaktversuch mit dem anderem Autor ist bis heute unbeantwortet geblieben, auch wenn es in seinem Interesse sein sollte, seinen Titel abzuändern, was ein leichtes für ihn wäre, da es bei seinem Stück noch zu keiner Aufführung gekommen ist (im Gegensatz zu meinem Theaterstück).


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NikCe
Eselsohr
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Beitrag03.12.2018 13:26

von NikCe
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@Lapidar

Zitat:
Wenn du für deine Veröffentlichungen genauere Informationen benötigst, solltest du dich eventuell an einen Rechtsanwalt wenden. Denn hier kannst du nur allgemeine Erfahrungswerte und Meinungen erfragen. Fundierte rechtliche Aussagen dürfen und können hier nicht getroffen werden, liebe NikCe.


Das ist mir schon klar. Wink

Besagter Verlag war also der Meinung, dass nur eine 1:1 Übereinstimmung bei Titelschutz greift? Hm, das würde den Interpretationsrahmen auf ein Minimum beschränken, wenns nur so leicht wäre. Very Happy

@MrT

Das ist interessant, denn eigentlich müsste Titelschutz auch bei Theaterstücken greifen (auch welcher Plattform werden bestehende Titel dann vermerkt?). Medienübergreifend besteht der Titelschutz ja auch, ein Buch darf zumindest nicht wie ein (unterscheidungsfähiger) Songtitel heißen.

Aber wenn deine Agentur sagt, es ist okay, wieso vertraust du nicht darauf? Handelt es sich um einen unterscheidungsfähigen Titel?

@Adeyemi/Roberts

Sicher wäre es ein verfrorener PR-Streich, aber kann sich eine Debütantin es leisten, es sich mit einem Urgestein und der Fangemeinde zu verscherzen?

Ich glaube eher, dass manche Leute in ihrem social media Umgang so nachlässig geworden sind, dass sie impulsartig alles veröffentlichen, was ihnen durch den Kopf schießt, und erst danach überlegen, ob das so gescheit war ...
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Klemens_Fitte
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Beitrag03.12.2018 13:51

von Klemens_Fitte
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NikCe hat Folgendes geschrieben:
Aber wenn deine Agentur sagt, es ist okay, wieso vertraust du nicht darauf?


Wenn ich MrT richtig verstehe, sagte die Agentur nicht, es sei okay, sondern, dass sie keinen Handlungsbedarf sehe – was ich mal übersetze mit: wozu Zeit und Energie (Geld) in eine Abmahnung o.ä. investieren, wenn auf der einen Seite ein Theaterstück ohne Aufführung und auf der anderen Seite eins mit einer Aufführung steht? Ist ja nicht so, als würde hier jemand sein Theaterstück "Tanz der Vampire" nennen.

NikCe hat Folgendes geschrieben:
Handelt es sich um einen unterscheidungsfähigen Titel?


Da es mW keine wasserdichten Kriterien gibt, ab wann ein Titel unterscheidungsfähig ist und ab wann nicht, kann das letzten Endes nur ein Gericht klären – und da gilt wohl wieder, was ich oben schrub. Zumal ein Titel wie "Zwei Engel wider Willen" … na ja, so übermäßig einzigartig klingt das für mich nicht, und der Eindruck verfestigt sich, wenn ich kurz gucke, wie oft die Wendung "XY wider Willen" in Titeln und Untertiteln vorkommt.


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100% Fitte

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MrT
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Beitrag03.12.2018 14:29

von MrT
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Klemens_Fitte hat Folgendes geschrieben:
Wenn ich MrT richtig verstehe, sagte die Agentur nicht, es sei okay, sondern, dass sie keinen Handlungsbedarf sehe – was ich mal übersetze mit: wozu Zeit und Energie (Geld) in eine Abmahnung o.ä. investieren, wenn auf der einen Seite ein Theaterstück ohne Aufführung und auf der anderen Seite eins mit einer Aufführung steht?


So hatte ich es auch verstanden. Wobei die Frage vielmehr ist, in wie weit Handlungsbedarf besteht, sollte es bei dem gleichlautendem Stück eines Tages zu einer Aufführung kommen. Selbst wenn es inhaltlich etwas vollkommen anderes sein sollte. Meine Agentur hat mir hierauf keine Antwort gegeben.


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Klemens_Fitte
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Beitrag03.12.2018 14:35

von Klemens_Fitte
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MrT hat Folgendes geschrieben:
Wobei die Frage vielmehr ist, in wie weit Handlungsbedarf besteht, sollte es bei dem gleichlautendem Stück eines Tages zu einer Aufführung kommen.


Weil …?
Ich bin alles andere als ein Rechtsexperte – was ändert sich an der Sachlage, wenn auf beiden Seiten ein Theaterstück mit einer Aufführung steht?


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NikCe
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Beitrag03.12.2018 14:43

von NikCe
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Aso, dann hatte ich es missverstanden.

Ich schließe mich da Klemens_Fitte an. Ein Stück wird doch dafür geschrieben, aufgeführt zu werden, die Aufführung ist da mMn nur eine Frage der Zeit. Sobald mal bekannt ist, dass es so ein Stück gibt, sollte der Titelschutz (oder auch nicht) von Anfang an greifen, eben mit der ersten Veröffentlichung (sei es jetzt nur auf einer Homepage oder wo auch immer du die Info über das andere Stück herhast).
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MrT
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Beitrag03.12.2018 15:41

von MrT
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Klemens_Fitte hat Folgendes geschrieben:
Ich bin alles andere als ein Rechtsexperte – was ändert sich an der Sachlage, wenn auf beiden Seiten ein Theaterstück mit einer Aufführung steht?


Ich meine dies im Zusammenhang mit dem gleichen Titel und der damit möglichen Verwechslungsgefahr. Nicht etwa, dass ich dem anderem Autor es nicht gönne, dass sein Stück nicht irgendwann auch aufgeführt wird.


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Klemens_Fitte
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Beitrag03.12.2018 16:10

von Klemens_Fitte
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MrT hat Folgendes geschrieben:
Klemens_Fitte hat Folgendes geschrieben:
Ich bin alles andere als ein Rechtsexperte – was ändert sich an der Sachlage, wenn auf beiden Seiten ein Theaterstück mit einer Aufführung steht?


Ich meine dies im Zusammenhang mit dem gleichen Titel und der damit möglichen Verwechslungsgefahr.


Was meint denn in dem Fall "Verwechslungsgefahr"? Okay, wenn ich jetzt ein Theaterstück mit dem Titel "Terminator 2" aufführe … aber hier müsstest du ja davon ausgehen, dass genügend Menschen dein Stück kennen, damit es bei einer Aufführung des anderen zu Verwechslungen kommen könnte. Oder meinst du etwas anderes?

MrT hat Folgendes geschrieben:
Nicht etwa, dass ich dem anderem Autor es nicht gönne, dass sein Stück nicht irgendwann auch aufgeführt wird.


Das habe ich auch nicht gesagt oder angedeutet.


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MrT
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Beitrag03.12.2018 23:24

von MrT
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Klemens_Fitte hat Folgendes geschrieben:
Was meint denn in dem Fall "Verwechslungsgefahr"? Okay, wenn ich jetzt ein Theaterstück mit dem Titel "Terminator 2" aufführe … aber hier müsstest du ja davon ausgehen, dass genügend Menschen dein Stück kennen, damit es bei einer Aufführung des anderen zu Verwechslungen kommen könnte. Oder meinst du etwas anderes?


Dies ist zutreffend. Davon abgesehen, gab es bereits ein paar Aufführungen meines Stückes, auch wenn mein Bekanntheitsgrad fürs TV noch nicht reicht.


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Klemens_Fitte
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Beitrag04.12.2018 11:03

von Klemens_Fitte
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MrT hat Folgendes geschrieben:
Klemens_Fitte hat Folgendes geschrieben:
Was meint denn in dem Fall "Verwechslungsgefahr"? Okay, wenn ich jetzt ein Theaterstück mit dem Titel "Terminator 2" aufführe … aber hier müsstest du ja davon ausgehen, dass genügend Menschen dein Stück kennen, damit es bei einer Aufführung des anderen zu Verwechslungen kommen könnte. Oder meinst du etwas anderes?


Dies ist zutreffend. Davon abgesehen, gab es bereits ein paar Aufführungen meines Stückes, auch wenn mein Bekanntheitsgrad fürs TV noch nicht reicht.


Oh. Da habe ich dein obiges
MrT hat Folgendes geschrieben:
da es bei seinem Stück noch zu keiner Aufführung gekommen ist (im Gegensatz zu meinem Theaterstück).

einfach so in eine Aufführung übersetzt. Mea culpa.


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Rainer Prem
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Beitrag05.12.2018 12:41
Re: 'You Can't Copyright A Title'
von Rainer Prem
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NikCe hat Folgendes geschrieben:
Vor einigen Tagen ist es passiert, dass die debütierende Autorin Tomi Adeyemi der alteingesessenen Romancière Nora Roberts Plagiat beim Titel vorgeworfen hat. (Ein Artikel hierzu https://www.forbes.com/sites/rachelkramerbussel/2018/12/01/nora-roberts-tomi-adeyemi-title-plagiarism-accusation/#52ffe60b14f5)

Dabei geht es um die zwei Titel "Children of Blood and Bone" und "Of Blood and Bone". Offensichtlich gibt es im englischsprachigen (amerikanisch wie britisch?) kein Copyright auf den Titel, nicht mal noch so etwas wie Titelschutz, sofern der Titel nicht als Marke angemeldet wird.


Hallo,

im amerikanischen Markt sind Duplikate bei Buchtiteln gang und gäbe. Das gleiche gilt auch für Filme, auch solche, die keine Remakes sind.

Ein Beispiel, das mir geläufig ist, ist der Titel "Call to Arms" (Zu den Waffen). Da gibt es bei Amazon mehrere CDs, und 104 Treffer bei E-Books.

Grüße
Rainer
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Kätzchen
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Beiträge: 713
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Beitrag06.12.2018 16:35

von Kätzchen
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Ach ja, wenn ich das hier so lese ...

... ich fürchte, ich werde meinen Titel nicht bekommen, weil es schon ein Buch gibt, das den Titel trägt Crying or Very sad
(Ich hatte irgendwie gehofft, hier die Erlösung zu finden, aber wie es aussieht, muss ich einen neuen Titel finden.
Ich brauche ja nicht zu erwähnen, dass kein anderer Titel so gut passt Rolling Eyes Und tatsächlich habe ich das andere Buch
erst gefunden, als ich schon praktisch fertig war. Ich dachte einfach ganz blauäugig: Awaaaaaas, den Titel hat sicher niemand.
Tja. Einfach meh.)

*Katze kriechend ab*


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Ich tippe und rede schneller, als mein Hirn denken kann.
Erwachsener und unvernünftiger als je zuvor.
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Murmel
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Beiträge: 6380
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Beitrag06.12.2018 17:01

von Murmel
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In USA sind Titel nicht schutzfähig, schon alleine deshalb, weil sie oft aus gebräuchlichen Redewendungen bestehen. Wie willst du "Call to Arms" einem Urheber zuteilen? Du kannst einen Titel als Trademark registrieren lassen, wie Harry Potter. Buch- und Filmtitel sind zu kurz, um Urheberschutz in USA zu genießen.

Was ich als Vorteil ansehe, denn mein nächstes Buch "Schwarze Küste" hatte auch einen griffigeren und treffenderen Titel zuvor. Aber es ist, wie es ist.


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