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Thema Steuerrecht

 
 
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VieleFragen
Geschlecht:männlichErklärbär
V


Beiträge: 1
Wohnort: Bayern


V
Beitrag12.01.2016 19:02
Thema Steuerrecht
von VieleFragen
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

erstmal großes Lob an die Adminstratoren. Lese hier schon länger mit und finde das Forum sehr gut!

Zuerst möchte ich euch kurz sagen, wie meine derzeitige Situation aussieht:

Ich bin 19 Jahre alt und mache dieses Jahr Abitur. Ich verdiene kein eigenes Geld (ab und an mal Nebenjobs, dieses Jahr wegen Lernstress aber nicht), d.h. ich lebe solange ich noch Schüler bin auf Kosten meiner Eltern.

Seit ich ca. 13 Jahre alt bin beschäftige ich mit Programmiersprachen und vielen weitern computerbezogenen Dingen. Ich kenne mich in diesem Bereich also sehr gut aus.

Ich habe nun einen Ratgeber darüber geschrieben, wie man eine Website erstellt, welche Möglichkeiten es gibt mit dieser Geld zu verdienen und habe dort noch viele weitere Tipps. Das Buch ist ziemlich lang, es hat fast 200 Seiten. Ich bin also keiner dieser Leute, die ein eBook mit 30 Seiten herausbringen, es für 2€ verkaufen und damit den Buchpreis allgemein drücken. Ich will ein seriöser Autor in meinem Bereich werden, deshalb ist es mir eher nicht so wichtig, jetzt mit dem ersten Buch viel Geld durch reisserische Titel und Cover aber wenig Inhalt zu verdienen.

Trotzdem würde ich gerne ein paar Euro mit meinem Ratgeber verdienen. Ich will ihn deshalb über Selfpublishing als eBook herausbringen.


Nun zu meiner Frage:

Ich weiß bereits, dass ich eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden muss. Zu diesem Thema habe ich mir einen Videokurs gekauft, in dem alles sehr genau erklärt wird. Wie man Rechnungen schreibt, wie man eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführt usw.

Was dort aber nicht behandelt wird sind die Dinge, die ich sonst noch zahlen muss. Ich verdiene ja derzeit kein Geld, wie läuft das denn wenn ich jetzt beispielsweise 500€ im Monat verdiene mit der Krankenversicherung? Woher weiß ich überhaupt, wie viel Geld ich an die Krankenversicherung überweisen muss und kann ich denn gesetzlich versichert bleiben?

Das Internet spuckt hier nicht so viel aus, zumindest nicht wenn ich suche, und ich steigere mich langsam immer mehr in das Thema hinein. Es wirkt geradezu demotivierend auf mich mittlerweile Sad

Kann mir jemand von euch da weiterhelfen?

Danke im Voraus und liebe Grüße!

Euer Max
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Maria
Geschlecht:weiblichEvolutionsbremse

Alter: 52
Beiträge: 5998

DSFo-Sponsor Ei 1
Ei 4


Beitrag12.01.2016 19:50

von Maria
Antworten mit Zitat

Hey,

folgendes als Basisinfo:

Als Schriftsteller bist du grundsätzlich mal Freiberufler. Verlegst und verkaufst du deine Bücher aber selbst, dann kannst du ratzfatz als Gewerbetreibender eingestuft werden, weil Verlagstätigkeit, d.h. du brauchst ein Gewerbe. Das gilt übrigens auch schon für das Hochladen in einen Shop. Es gilt ohne dieses ganze Klimbim ein Rahmen des "geringen Umfangs", nur wird dir auch das Finanzamt nicht sagen, wie hoch das sein darf. Auch die Einnahmen aus zum Beispiel Veranstaltungen, in deren Rahmen du eins deiner Bücher verkaufst sind gewerblich.

Um als Minderjähriger ein Gewerbe anmelden zu können, ist das Einverständnis deiner Eltern notwendig sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, das muss beantragt werden. Dann beim Finanzamt melden und dich als Kleinunternehmer einstufen lassen.
Mit der Kleinunternehmerregelung brauchst du dich nicht um Umsatzsteuermeldungen kümmern, hier kannst du im ersten Jahr mit 17.500 EURO Umsatz starten, hast nicht soviel Aufwand mit den richtigen Rechnungen (Verkauf ins Ausland -> zusammenfassende Meldungen etc.) und du bzw. ein Steuerberater erstellt dir zum Jahresende eine Einnahmen-Überschussrechnung und deine Nebentätigkeit wird ordentlich abgerechnet.

Das ist was man "mit Kanonen auf Spatzen schießen" nennt. Natürlich. 17.500 Euro Umsatz ist enorm ambitioniert, wenn man sich auf ein Buch verlassen möchte, wenig Erfahrung hat, neu auf dem Markt ist, keinen Verlag im Rücken hat ...

Vielleicht erstmal den Markt sondieren, dein Werk auf Herz und Nieren prüfen - würde es überhaupt einer kaufen? Fünf? Zehn? Hast du es schon mal Wildfremden vorgelegt, ist es handwerklich sauber, vernünftig aufgebaut, ansprechend geschrieben, frei von Fehlern, inhaltlich wie schriftstellerisch. Denn wenn die erste schlechte Rezension kommt, bleiben Käufer aus und all dieses Gewerbemeldungen, Anmeldungen, Ausgaben die noch auf dich zukommen, Ummeldungen, Bestätigungen, Genehmigungen sind nur noch nervenaufreibend und für die Katz'.

Gruß,
Maria


_________________
Give me sweet lies, and keep your bitter truths.
Tyrion Lannister
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MosesBob
Geschlecht:männlichGehirn²

Administrator
Alter: 44
Beiträge: 18339

Das Goldene Pfand DSFo-Sponsor



Beitrag12.01.2016 20:20
Re: Thema Steuerrecht
von MosesBob
Antworten mit Zitat

Moin Max!

VieleFragen hat Folgendes geschrieben:
Hallo Leute,

erstmal großes Lob an die Adminstratoren. Lese hier schon länger mit und finde das Forum sehr gut!

Das Lob ist in seiner vollen Größe angekommen und wird direkt an alle Mitstreiter und Mitwirkende weitergeleitet. Vielen Dank dafür! smile

Beste Grüße,

Martin


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Das Leben geht weiter – das tut es immer.
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Asmodis666
Geschlecht:männlichWortedrechsler
A

Alter: 60
Beiträge: 76
Wohnort: Nürnberg


A
Beitrag12.01.2016 21:33

von Asmodis666
Antworten mit Zitat

Also generell kann ich den Ausführungen von Maria in vollem Umfang zustimmen. Da ich auch Kleingewerbetreibender bin (wenn auch derzeit noch nicht mit Büchern) einen kleinen Tipp nebenbei.

Wegen Krankenversicherung kommt es erstmal darauf an, was Du nach dem Abi machen willst. Willst Du studieren? Dann landest Du normal erstmal in der studentischen Krankenversicherung. Ein Gewerbe nebenbei anmelden kannst Du deswegen natürlich trotzdem. An der Krankenversicherung ändert das erstmal nichts. Dasselbe gilt, wenn Du einen Nebenjob annimmst.

Gewerbeanmeldung solltest Du natürlich machen. Nun kommt es natürlich drauf an, wie das Buch (oder vielleicht irgendwann die Bücher) vermarktet wird. Verkaufst Du es selber dann bist Du Händler. Dann hast Du das Problem, dass Du dann Pflichtmitglied bei der IHK wirst, was natürlich auch nicht billig ist. Insofern ist es natürlich besser, wenn man erstmal nur als Autor tätig ist und die Vermarktung anderen überlässt. Hier ist mir leider nicht ganz klar, wie die Vermarktung über z.B. Amazon steuerrechtlich gesehen wird. Gilt Amazon als der Vermarkter und Händler und du bekommst nur Tantieme, dann dürfte das ganze als "freies Gewerbe" gelten und Pflichtmitgliedschaften entfallen. Dann ist nur noch das Steuerrecht maßgeblich. Und da hat Maria ja schon fast alles dazu geschrieben. Ich möchte hier nur noch das Thena "Kleinunternehmerregelung" mit diesen Links hier ergänzen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung_%28Deutschland%29

und weitergehend

http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Vorbereitung/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html

Daraus geht hervor dass nicht nur die 17.500 Euronen maßgeblich sind, sondern auch die Frage wie der voraussichtliche Umsatz des Folgejahres aussieht. Ist der unter 50.000 Eur, dann bleibst Du Kleinunternehmer. Und solche Umsätze dürften bei einem Sachbuch, wenn es nicht gerade DER Verkaufsschlager des Jahres wird, eher illusorisch sein. Damit entfallen dann auch lästige Aufgaben wie Umsatzsteuervoranmeldung, etc.

Wegen der Steuer. Wenn Du Dein Gewerbe nur auf derzeit ein Buch stützt, das ganze z.B. als EBook über Amazon (oder einen anderen Anbieter) vermarktest, dann kriegst Du vermutlich monatlich eine Abrechnung. Das sind nicht soviele Buchungsvorgänge. Auch die Einnahme-Überschussrechnung dürfte damit nicht soviel Arbeit in Anspruch nehmen. Hier würde ich Dir empfehlen, keinen Steuerberater zu beauftragen, sondern die Arbeit lieber selber zu erledigen.
Ich bin jetzt auch nicht der Buchführungscrack, aber ich habe bisher sämtliche Steuererklärungen und Buchungen immer mit WISO-Steuer gemacht. Ist einfach, kostet schlappe 29 Eur im Jahr (die Du auch absetzen kannst) und erspart Dir die Kosten eines Steuerberaters (der auch kein anderes Ergebnis rauskriegt als die Software, aber in der Regel richtig Geld kostet). Meine Steuererklärung und Buchhaltung hatte ich normal immer an einem Tag fertig und das Finanzamt hatte nie eine Beanstandung. Allein die Anfertigung einer Einkommensteuererklärung ist beim Steuerberater teurer. Lässt Du noch solche Dinge wie Gewinnermittlung und Buchführung beim Steuerberater machen, bist Du (je nach Anzahl der Buchungen und Höhe der Umsätze) mit mehreren hundert Euro dabei wobei meistens Mindestsätze gelten. Steuererklärung, Gewinnermittlung und laufende Buchungen unter 500 Eur dürfte kaum machbar sein. Da lohnt es sich also, sich etwas mit dem Thema zu beschäftigen zumal eine gute Software alles ziemlich automatisch abfragt und Du nur wenig Kenntnisse im Bereich Buchhaltung haben musst.
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Harald
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant

Alter: 76
Beiträge: 5103
Wohnort: Schlüchtern


Beitrag12.01.2016 22:05

von Harald
Antworten mit Zitat

Nur mal nebenbei.

Meine Tochter ist mit einem Online-Shop (selbst hergestellter Gothic-Schmuck) seit Jahren als Kleinunternehmerin neben einem angemeldeten "Grundsicherungsteilzeitjob" als Schneiderin tätig.

Sie macht jährlich ihre GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) und geht dann mit den Unterlagen (GuV und Lohnabrechnung) zum Finanzamt, um mit dem zuständigen Finanzbeamten die vorbereitete Steuererklärung abzusprechen.

Diese "Dienstleistung" des FA ist kostenfrei, kompetent und wird in freundlicher Atmosphäre ruckzuck ausgeführt, dabei kommen von dem Berater durchaus noch Tipps, wie sie sich zu verhalten hätte, falls sich die Einnahmen im Folgejahr als zu hoch erweisen würden.

 Wink


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Asmodis666
Geschlecht:männlichWortedrechsler
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Alter: 60
Beiträge: 76
Wohnort: Nürnberg


A
Beitrag13.01.2016 00:20

von Asmodis666
Antworten mit Zitat

Stimmt. Auch das ist ein guter Rat. Das FA ist zur Auskunft und Beratung verpflichtet, wenn man Fragen zur Steuererklärung hat.

Allerdings ist hier zu bedenken: Das FA berät bei offenkundigen Fehlern und Versäumnissen in der Steuererklärung oder wenn man ganz spezifische Fragen stellt. Aber: Sie müssen nicht auf jede sich bietende Steuersparmöglichkeit hinweisen.

Hat man also irgendwo vergessen etwas anzugeben, womit man eventuell Steuern sparen könnte, muss der Finanzbeamte nicht von sich aus darauf hinweisen. In dieser Hinsicht darf das Finanzamt keine Beratung durchführen. Dass der eine oder andere Finanzbeamte dann eventuell doch einmal einen guten Tipp gibt, ist natürlich immer möglich. Aber das hängt dann wieder vom bearbeiteneden Beamten ab. Ich gebe mal ein Beispiel:

Man hat eine Dienstreise nach Österreich. Die anzugebenden Sätze und Pauschalen für die Dienstreise (Verpflegung, etc) sind hier andere als wenn eine Dienstreise innerdeutsch stattfindet. Der Finanzbeamte kann hier darauf hinweisen. Gibt man aber gar nicht an, dass eine Dienstreise stattgefunden hat, ist es nicht am Finanzbeamten zu fragen: "Haben sie eine Dienstreise gemacht? Dann könnten sie dieses und jenes steuerlich geltend machen." Eine Software oder ein Steuerberater tut das in der Regel oder sieht es anhand der Buchungsbelege und spricht den Kunden darauf an (zumindest sollte es im Idealfall so sein).

Sprich: Das Finanzamt hat eine allgemeine Beratungspflicht. Der Beamte darf aber keine Beratung durchführen die der eines Steuerberaters entspricht. Der Gesetzgeber hat hier recht eindeutig bestimmt, dass eine detaillierte steuerliche Beratung den Angehörigen der steuerberatenden Berufe (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte) obliegt. Daher auch mein Hinweis auf die Software, die diese Aufgabe in der Regel ebensogut übernimmt (inklusive der Einnahmen/Überschuss-Rechnung, denn auch die muss ja gemacht werden).

Bei den meisten gängigen Softwareprodukten gibt es übrigens Demoversionen bei denen alles geht (außer dem Ausdruck der Steuererklärung), so dass man erstmal ausprobieren kann, wie man damit letztlich zurechtkommt. Lediglich für den abschließenden Druck (oder die elektronische Übermittlung ans Finanzamt) braucht man dann das Endprodukt. Ist zumindest bei meinem Programm so gewesen.
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Pütchen
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Moderatorin

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Beitrag13.01.2016 04:44

von Pütchen
Antworten mit Zitat

Hallo VieleFragen,

erst mal herzlich Willkommen im Forum smile extra

Hierzu noch:

Zitat:
Was dort aber nicht behandelt wird sind die Dinge, die ich sonst noch zahlen muss. Ich verdiene ja derzeit kein Geld, wie läuft das denn wenn ich jetzt beispielsweise 500€ im Monat verdiene mit der Krankenversicherung? Woher weiß ich überhaupt, wie viel Geld ich an die Krankenversicherung überweisen muss und kann ich denn gesetzlich versichert bleiben?


Soll denn die Schreiberei zur Haupteinnahmequelle werden?

Als freischaffender Künstler, der seine Einkünfte hauptsächlich durch die Kunst bestreitet, bist du bei der Künstlersozialkasse *klick* pflichtversichert.
Diese trägt, wie ein Arbeitgeber, auch die Hälfte deiner Kosten für Kranken- und Rentenversicherung.
Die Versicherung ist zwar Pflicht, dennoch ist die Aufnahme recht kompliziert und es müssen Gewinnerzielungsabsichten nachgewiesen werden (auch wenn die Mindesteinnahmen in den ersten drei Jahren recht kulant behandelt werden).

Willst du denn nach dem Abi studieren? Die Studententarife in den Krankenversicherungen sind ja auch nicht so hoch, wenn du über der Grenze für Nebeneinkommen liegst.


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"Die Menschen bauen zu viele Mauern und zu wenig Brücken."
(Isaac Newton, 1642-1726)

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Harald
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant

Alter: 76
Beiträge: 5103
Wohnort: Schlüchtern


Beitrag13.01.2016 08:21

von Harald
Antworten mit Zitat

Künstlersozialkasse, die legen - zumindest im Bereich Musik - inzwischen bei vielen Künstlern die Hürden ziemlich hoch …

Nicht nur bei Aufnahme, es bekommen sehr viele auch Kündigungen.

Wer betroffen ist kann auf Facebook unter "Rettet die Künstlersozialkasse" nachlesen und anfragen.


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Harald

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Rübenach
Geschlecht:männlichExposéadler
R


Beiträge: 2832



R
Beitrag18.01.2016 12:37

von Rübenach
Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist das Self-Publishing Ausfluss der schriftstellerischen Tätigkeit und gehört deshalb zur freiberuflichen Tätigkeit.

Als Grundsatzurteil gilt das BFH-Urteil vom 11.05.1976, in dem es u.a. heißt:
Zitat:
Die bloße Verwertung eigener schriftstellerischer Erzeugnisse im Rahmen des Üblichen ist zwar in der Regel der freiberuflichen Tätigkeit zuzurechnen. Im Streitfall hat der Verwertungsbetrieb jedoch ein Ausmaß angenommen, das der Tätigkeit eines Schriftstellers wesensfremd ist (Umfang der organisatorischen Maßnahmen, Einsatz erheblicher -- nicht der Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit dienender -- technischer Hilfsmittel und fremder Arbeitskräfte, damit verbundener räumlicher Bedarf, Höhe des Werbeaufwandes, Zahl der Vervielfältigungen und der laufenden Versendungen)


Grundproblem dieses Urteils ist, dass sich der Buchmarkt in den letzten Jahren extrem geändert hat und das Urteil deshalb keine Antworten auf Veröffentlichungen bei print on demand Dienstleistern oder reine e-book-Veröffentlichungen z. B. über KDP gibt.

Meiner Meinung nach ist die Veröffentlichung eines Buchs über diese Vertriebskanäle kein klassisches Self-Publishing. Selbstverlag im engeren Sinne bedeutet: Buch bei Druckerei drucken lassen und selbst für die Vermarktung (inklusive Einbindung in den Buchhandel, Beantragung einer ISBN-Nr. etc.) sorgen. Das sehe nicht nur ich so, sondern auch z.B. BOD. Schon im Impessum eines bei BOD veröffentlichten Buchs ist als Verlag BOD angegeben. Sämtliche Rechte überträgt der Autor an BOD, die Abrechnung erfolgt durch BOD mittels einer Tantieme pro verkauftem Buch, die im Grundsatz nichts anderes ist als die Tantieme, die ein Autor vom Verlag erhält.

BOD schreibt:
Zitat:
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob man als Schrift-
steller in der Hauptsache einer künstlerischen oder ge-
werblichen Tätigkeit nachgeht – und damit Einkünfte
aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbstständiger
Arbeit erzielt. Paragraph 18 EStG gibt darauf eine ein-
deutige Antwort: Eine schriftstellerische Tätigkeit zählt
zu den freien Berufen. Als Schriftsteller gilt dabei, wer
eigene  Gedanken  mit  Mitteln  der  Sprache  schriftlich
ausdrückt. Bei den Einkünften handelt es sich also um
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die der Einkom-
mensteuer unterliegen. Ob Sie Ihre schriftstellerische
Tätigkeit als Haupt- oder Nebentätigkeit ausüben, ist
steuerlich ohne Belang.
Eine Gewerbeanmeldung ist allerdings dann erforder-
lich, wenn nicht das Schreiben im Vordergrund steht,
sondern  andere  Tätigkeiten  wie  Produktion  und  Ver-
trieb des Buches zeitlich mehr Raum einnehmen. Beim
reinen Selbstverlag ist das häufig der Fall, nicht aber
bei  BoD-Veröffentlichungen.  Da  BoD  die  Produktion
und den Vertrieb übernimmt und das Autorenhono-
rar ausschüttet, müssen BoD-Autoren kein Gewerbe
anmelden.  Ausnahme:  Wenn  Sie  als  Autor  größere
Mengen Ihres Buches in eigener Regie verkaufen, so
gelten diese Einnahmen steuerlich als Einkünfte aus
einem Gewerbebetrieb, der angemeldet werden muss.

http://www.bod.de/fileadmin/bod_de/downloads/gut_zu_wissen/GZW_Steuer.pdf


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"Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams
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tanja47
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Beiträge: 223



T
Beitrag16.09.2018 19:40

von tanja47
Antworten mit Zitat

@Asmodis666: Danke für den Wikipedia-Link.

Ich habe gefühlte 348 Seiten inzwischen gelesen, ohne auf die Idee zu kommen, bei Wikipedia nachzuschauen. Crying or Very sad
Zumal dort eine meine Fragen beantwortet steht. (Ob alle kreativen Tätigkeiten über ein Kleinunternehmen laufen.)

Inzwischen meine ich ein gewisses Grundgefühl ohne wirkliche Sachkenntnis zu haben.

Ich fasse mal zusammen:
- Anmeldung beim Finanzamt als Kleinunternehmen für einen Gesamtumsatz bis 17.500 Euro p. a. => Erhalt einer Steuernummer
- Sammeln aller Ein- und Ausgangsbelege => Aufstellung daraus für Steuerquote (Wie hoch ist die eigentlich? und wie oft muß das gemacht werden?)
- Was fehlt noch? (SV-pflichtiger Brotjob besteht weiterhin)

Warum ist das alles so kompliziert?
fragt sich tanja47
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Schluri
Geschlecht:weiblichLeseratte

Alter: 36
Beiträge: 159



Beitrag17.09.2018 07:58

von Schluri
Antworten mit Zitat

Ich kann dir den Tipp geben einen Termin beim Steuerberater zu machen, hat mir unheimlich geholfen und 80 € gekostet (die ich von der Steuer absetzen konnte Cool ).

Ich habe mir vorher den ganzen Fragenkatalog aufgeschrieben und ihn dann da bombardiert. Er hat mir im Gespräch (damals hatte ich noch keine ersten Einnahmen durch die Schreiberei, war noch nicht als Freiberufler gemeldet) eine kleine Check-Liste erstellt mit den Sachen an die ich denken muss.
Meine Steuererklärung 2018 werde ich auch einmal von ihm komplett machen lassen, weil 2018 mein erstes Jahr mit höheren, freiberuflichen Einnahmen ist und ich zudem geheiratet habe. Dann habe ich erstmal ein Template, mit dem ich zukünftig arbeiten kann.
Den Tipp hat mir der Berater auch gegeben, außerdem kann ich ihn wegen kleinerer Fragen immer mal ne Mail schreiben und bekomme eine Antwort. Sehr praktisch.


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Liebe Grüße
Ronja
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tanja47
Eselsohr
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Beiträge: 223



T
Beitrag03.02.2019 11:23

von tanja47
Antworten mit Zitat

Schluri hat Folgendes geschrieben:
Ich kann dir den Tipp geben einen Termin beim Steuerberater zu machen, hat mir unheimlich geholfen und 80 € gekostet (die ich von der Steuer absetzen konnte Cool ).

Ich habe mir vorher den ganzen Fragenkatalog aufgeschrieben und ihn dann da bombardiert. Er hat mir im Gespräch (damals hatte ich noch keine ersten Einnahmen durch die Schreiberei, war noch nicht als Freiberufler gemeldet) eine kleine Check-Liste erstellt mit den Sachen an die ich denken muss.
Meine Steuererklärung 2018 werde ich auch einmal von ihm komplett machen lassen, weil 2018 mein erstes Jahr mit höheren, freiberuflichen Einnahmen ist und ich zudem geheiratet habe. Dann habe ich erstmal ein Template, mit dem ich zukünftig arbeiten kann.
Den Tipp hat mir der Berater auch gegeben, außerdem kann ich ihn wegen kleinerer Fragen immer mal ne Mail schreiben und bekomme eine Antwort. Sehr praktisch.

Hallo Schluri,

hast Du Deinen Fragenkatalog und/oder die Checkliste noch?
Und würdest mir sie senden?

Danke und Gruß
tanja
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Schluri
Geschlecht:weiblichLeseratte

Alter: 36
Beiträge: 159



Beitrag04.02.2019 10:55

von Schluri
Antworten mit Zitat

Leider nein.
Ich glaube auch, dass sie dir nicht sonderlich weitergeholfen hätte, weil es sehr spezifisch um meine persönliche Situation ging und die Schreibeinnahmen nur ein Teil davon war (ich habe geheiratet, mein Mann hat einen neuen Job angenommen, wir haben eine Immobilie gekauft, etc.).

Am besten ist es bei sowas immer auf die eigene Situation zu münzen.

Sobald ich den Lohnsteuerbescheid meines Arbeitgebers habe, werde ich wieder einen Termin bei ihm machen, damit er mir für letztes Jahr die Einkommenssteuererklärung macht. Je nachdem wie komplex es dann ist, werde ich es die nächsten Jahre als Vorlage nutzen oder es ihn weiterhin machen lassen Wink


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Liebe Grüße
Ronja
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Nina C
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 36
Beiträge: 992
Wohnort: Op dr\' Jück


Beitrag05.02.2019 06:44

von Nina C
Antworten mit Zitat

Den Punkt „Geringfügigkeit“ habe ich einmal angefragt, die nette Dame vom Finanzamt hat 400 € im Jahr gemeint, darunter dürfte von „Liebhaberei“ ausgegangen werden. Allerdings nur, wenn es nicht um eine Tätigkeit zum bewussten Gelderwerb geht. Möchtest du also nun jedes Jahr ein Buch veröffentlichen oder etwas Vergleichbares, würde das auch dann gelten, wenn du weniger als 400 € jährlich damit verdienst. Ein- und Ausgangsbelege haben mein FA allerdings in meinem Rahmen (Freiberufler, Kleinunternehmer) noch nie interessiert, lediglich die Gesamtsumme in Anlage S. Sicherheitshalber würde ich die Belege allerdings trotzdem aufbewahren. Außerdem kann ich an dieser Stelle wärmstens die Nutzung der Betriebsausgabenpauschale (max. 25 % bzw. max. 614 € jährlich) empfehlen. Wenn das halbwegs hinkommt und du dadurch nicht zu viel Geld verlierst, erspart das eineganze Menge Frickelarbeit. Info beispielsweise hier:
https://www.erfolg-als-freiberufler.de/betriebsausgabenpauschale-und-freibetraege/

Liebe Grüße

Nina


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Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire)
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