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Zitate aus Songs und Quellenangabe

 
 
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gold
Geschlecht:weiblichPapiertiger


Beiträge: 4939
Wohnort: unter Wasser
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Beitrag09.08.2018 09:18
Zitate aus Songs und Quellenangabe
von gold
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

wahrscheinlich schreibe ich hier eine schon zum x-ten Mal gestellte Frage, aber ich weiß leider nicht, wo ich die Antwort dazu finde:

Hallo,

da ich manches Mal Würmer im Ohr, ne, äh, mich manches Mal Ohrwürmer herumtreiben und meine Prota auch in den Genuss von diesen kommen soll, meine Frage:

wie zitiere ich im fortlaufenden Text zum Beispiel:"when you are smiling, you are smiling, the whole world smiles with you" Louis Armstrong

reicht es diese Liedstelle in Anführungszeichen zu setzen und dann auf der letzten Seite des Romans den Namen des Interpreten zu setzen? Oder muss ich das Zitat mit einer hochgestellten Zahl versehen, hier z.B. mit einer 1)
und unterhalb des Gesamttextes einer Seite die Quelle angeben?

Danke schon mal für eure Antworten.

LG gold
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dreamdrummer
Leseratte


Beiträge: 156



Beitrag10.08.2018 10:58

von dreamdrummer
Antworten mit Zitat

Ich habe gehört, dass der Autor nicht einfach so zitieren darf. Man kann zwar schreiben "Dann sang er "My heart will go on" von Celine Dion". Aber eine Textstelle aus dem Lied, darf man nicht schreiben.
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ninjafan
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen

Alter: 33
Beiträge: 30
Wohnort: Mühlhausen


Beitrag10.08.2018 11:19

von ninjafan
Antworten mit Zitat

Also müsste man praktisch die Band/den Komponisten um Erlaubnis fragen, bevor man den Songtext zitiert? Schaden, vor dem Problem stand ich auch gerade. Dann muss ich wohl allgemeiner bleiben. Confused
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Fjodor
Geschlecht:männlichReißwolf


Beiträge: 1500



Beitrag10.08.2018 13:01

von Fjodor
Antworten mit Zitat

Die "Selfpublisher"-Bibel z.B. bewertet das Zitieren von Songtexten tatsächlich sehr restriktiv. Nachfragen müsste man bei den Rechteinhabern, d.h. den Songautoren oder den Musikverlagen. Teilweise wurden Autoren da auch gleich mit ordentlichen Geldforderungen konfrontiert, teilweise gings nach Nachfragen dann doch für lau.

Die Nennung von verbreiteten Songtiteln ist nicht bedenklich.

Ich hatte auch ein Songzitat in einer Story und hab mich in Absprache mit dem Herausgeber für eine eigene Nachdichtung eines inhaltlich gleichwertigen Zitats entschieden. Ein Copyright-Vermerk oder eine Fußnote hätte ich innerhalb eines Erzähltextes ohnehin als nicht so schön empfunden.
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag10.08.2018 13:16

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Natürlich darf man immer einzelne Zeilen zitieren. Natürlich darf man die Titel nennen. Das ist Teil unserer Kultur. Man darf nur nicht einfach ganze Songtexte wiedergeben. Die Grenze liegt irgendwo dazwischen. Sie hängt auch davon ab, ob man das in eigenständiger künstlerischer Weise verarbeitet oder sich nur billig ranhängt.

Wie soll man sonst authentisch zum Beispiel über der 68er schreiben?
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gold
Geschlecht:weiblichPapiertiger


Beiträge: 4939
Wohnort: unter Wasser
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Beitrag10.08.2018 15:53

von gold
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Wie steht es mit wortgetreuen Übersetzungen?
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Fjodor
Geschlecht:männlichReißwolf


Beiträge: 1500



Beitrag10.08.2018 18:17

von Fjodor
Antworten mit Zitat

@ Willebroer

ich kenn so etwa die Regeln fürs Zitate und hätte die auch als zutreffend fürs Zitieren von Songtexten vorausgesetzt, doch gerade bei der Verwendung in der Belletristik könnte es tatsächlich restriktiver gehandhabt werden. Habe gerade den link herausgesucht:

www  selfpublisherbibel.de/autorentipp-liedzitate-im-buch-was-ist-erlaubt-und-wie-muss-ich-vorgehen  (da links nach extern glaube ich nicht erlaubt sind habe ich das www abgesetzt)

Deshalb habe ich da, wie in meinem Beispiel dargestellt, lieber den eleganten Rückzieher gemacht, zumal ich ja nicht nur den eigenen Kopf hingehalten hätte.
In einer Diskussion in einer anderen Autorengruppe gab es auch Beispiele, dass sich Autoren einfach durch Fragen abgesichert haben, wenn die Rechteinhaber ohne weiteres kontaktiert werden konnten.

Der Kontext ist sicher mit ausschlaggebend dafür, ob sich ein Rechteinhaber durch ein Zitat honoriert oder künstlerisch ausgebeutet fühlt und bestimmt das Risiko mit, belangt zu werden. Aber juristische Sicherheit ist das halt nicht.
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag10.08.2018 18:47

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Genau das ist das eigentliche Problem (nicht nur in Bezug auf das Urheberrecht): Auch beim Persönlichkeitsrecht, Markenrecht usw. gibt es diese Grauzonen.

Was nützt einem das Recht, wenn man dem juristischen Druck nicht standhalten kann? Als SPler kann man sich keine teuren Prozesse leisten. Das ist wohl auch ein Grund, warum die Praxis restriktiver geworden ist - und warum im Zweifelsfall (und im Zweifelsfall ist jeder Fall ein Zweifelsfall) eher abgeraten wird.

Die Abstimmung mit den Betroffenen bzw. Rechteinhabern ist natürlich die beste Möglichkeit. Oder man bleibt im Schneckenhaus und verzichtet.

Wenn es einem wichtig ist, muß man letztlich selbst entscheiden, welches Risiko man eingehen will und kann. Dazu ist es wichtig, sich die Original-Gesetzestexte anzusehen, damit man weiß, worauf man sich berufen kann.

Wenn man über einen Verlag geht, dann entscheidet der ja sowieso auch noch mit.

EDIT: Bei Übersetzungen wird die Grauzone nur noch grauer. Abgesehen von der Frage, wofür man die Übersetzung braucht und ob das noch authentisch ist. Sogar bei der Frage, was eine wörtliche Übersetzung ist (oder wortgetreue), könnten die Urteile stark auseinandergehen.
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Murmel
Geschlecht:weiblichSchlichter und Stänker

Alter: 68
Beiträge: 6380
Wohnort: USA
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Beitrag10.08.2018 19:26

von Murmel
Antworten mit Zitat

Na und bei Übersetzungen läufst du in Gefahr, dass der Effekt futsch ist, wenn der Leser nämlich nicht auf Anhieb wieder erkennt, was die Figur gerade singt. Ich habe kürzlich einen (sonst guten) Roman gelesen, bei dem der Held ständig Musik (als Hinweise auf den Titel) hörte, von denen ich mehr als die Hälfte nicht kannte, was mich ständig aus dem Fluss geworfen hat. Moment, wie ging der Song doch noch? Kenne ich als Leser den Song nicht, dann ist der gewünschte Effekt eh futsch, weil es mir bei der Charakterisierung nicht hilft. Nur wenn es eine Musikzeile oder ein Songtitel ist, der so ziemlich jedem bekannt ist, bringt es etwas.

Der Vorteil eines Films. smile


_________________
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Rainer Prem
Geschlecht:männlichReißwolf
R

Alter: 66
Beiträge: 1271
Wohnort: Wiesbaden


R
Beitrag13.08.2018 05:39

von Rainer Prem
Antworten mit Zitat

Murmel hat Folgendes geschrieben:
Na und bei Übersetzungen läufst du in Gefahr, dass der Effekt futsch ist, wenn der Leser nämlich nicht auf Anhieb wieder erkennt, was die Figur gerade singt. Ich habe kürzlich einen (sonst guten) Roman gelesen, bei dem der Held ständig Musik (als Hinweise auf den Titel) hörte, von denen ich mehr als die Hälfte nicht kannte, was mich ständig aus dem Fluss geworfen hat. Moment, wie ging der Song doch noch? Kenne ich als Leser den Song nicht, dann ist der gewünschte Effekt eh futsch, weil es mir bei der Charakterisierung nicht hilft. Nur wenn es eine Musikzeile oder ein Songtitel ist, der so ziemlich jedem bekannt ist, bringt es etwas.

Der Vorteil eines Films. smile


Hi,

Genau meine Meinung. Ich habe mal eine Kurzgeschichte korrekturgelesen, wo die Autorin unbedingt einen aktuellen Hit unterbringen wollte. Nur war der bis zu meinem Lesen schon wieder fast vergessen und bis zur Veröffentlichung ...

Grüße
Rainer
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Ben Vart
Geschlecht:männlichWortedrechsler

Alter: 71
Beiträge: 93
Wohnort: Lorch


Beitrag04.09.2018 07:31

von Ben Vart
Antworten mit Zitat

Zitate anderer Künstler, sei es aus Literatur oder Musik sind, wie der Thread schon zeigt, ein Thema, bei dem sehr viel Unsicherheit herrscht.
Nun bin ich kein Anwalt, aber meine Erfahrung lehrte mich, dass Zitate in einem - ich nenne es mal geringen - Umfang durchaus gestattet sind.
Im deutschen Urheberrecht gibt es dazu eigens einen Paragrafen (§51), der das meines Erachtens ziemlich eindeutig regelt (https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html).

Man darf sich aber natürlich auch Rat bei einem der Online-Anwälte holen. Zum Beispiel hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/zitierrecht-und-plagiate_014498.html.
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ZatMel
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Z


Beiträge: 438
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Beitrag04.09.2018 15:42

von ZatMel
Antworten mit Zitat

Ich hatte genau diese Frage vor der VÖ meines Debütromans (über einen Verlag) und ich durfte das Zitat einer Textzeile nur behalten, weil der Künstler seine schriftliche Zustimmung erteilt hat. Alle anderen Textzitate sind leider rausgeflogen.

LG


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BiancaW.
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Beitrag04.09.2018 17:38

von BiancaW.
Antworten mit Zitat

Ich wollte auch ein paar Songtextzeilen in einem meiner Romane unterbringen und hatte deswegen den Rechteinhaber (bekanntes Musiklabel) um Erlaubnis gebeten.

Man war begeistert von meiner Idee . Gegen das nette Sümmchen von 200 EUR hätte man mir die Erlaubnis erteilt.

Ich habe dankend verzichtet Razz


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gold
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Beitrag04.09.2018 17:51

von gold
pdf-Datei Antworten mit Zitat

BiancaW. hat Folgendes geschrieben:
Ich wollte auch ein paar Songtextzeilen in einem meiner Romane unterbringen und hatte deswegen den Rechteinhaber (bekanntes Musiklabel) um Erlaubnis gebeten.

Man war begeistert von meiner Idee . Gegen das nette Sümmchen von 200 EUR hätte man mir die Erlaubnis erteilt.

Ich habe dankend verzichtet Razz


Dafür, dass man quasi Werbung für den Song macht (oder hast du ihn verrissen?), muss man auch noch zahlen!!! Wie dreist ist das denn.
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Nitokris
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Beiträge: 51



Beitrag04.09.2018 20:17

von Nitokris
Antworten mit Zitat

Wie sieht es aus mit dem Zitieren von Gedicht(zeil)en?

Die Handlung in meinem Manuskript sieht derzeit Folgendes vor:

Der Protagonist erinnert sich daran, vor vielen Jahren ein Gedicht gelesen zu haben (in diesem Fall "The Mask" von W.B. Yeats). Er schreibt es nieder. Er versinkt in seinen Betrachtungen über die Gegenwart, kehrt dann zu seinen Erinnerungen zurück und ergänzt schließlich Titel, Verfasser und Erscheinungsjahr.

Das heißt, für den Leser sind diese Informationen zwar zugänglich, er erhält sie aber mit leichtem zeitlichen Versatz (etwa drei Normseiten). Ist das in Ordnung? Oder ist die Verwendung eines kompletten Gedichts im Roman sowieso ein absolutes No-Go?
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Ben Vart
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Beitrag05.09.2018 00:17

von Ben Vart
Antworten mit Zitat

Das Zitat einer Gedichtzeile oder eines Gedichttitels würde mir wenig Bauchschmerzen bereiten, wenn ich in dem Zusammenhang das Zitat kennzeichne (Anführungszeichen) und den Autor nenne. Ein ganzes Gedicht würde ich nicht wiedergeben, außer der Autor ist bereits 70 Jahre tot.
Aber in diesem Fall kannst du alles zitieren, was dir vor die Schreibmaschine kommt.

Im Übrigen gilt die Regel: Geht es ohne, mach es ohne.

Im Übrigen gibt es im Internet dazu deutlich kompetentere Auskunft als hier, schließlich bin ich kein Anwalt. Und einem Autor, der immer für seine Projekte recherchieren sollte, steht auch das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung, in dem auch das Recht auf Zitate geregelt ist.


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freundlich grüßt
Ben Vart
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BiancaW.
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Beiträge: 824
NaNoWriMo: 68946



Beitrag05.09.2018 05:55

von BiancaW.
Antworten mit Zitat

gold hat Folgendes geschrieben:
BiancaW. hat Folgendes geschrieben:
Ich wollte auch ein paar Songtextzeilen in einem meiner Romane unterbringen und hatte deswegen den Rechteinhaber (bekanntes Musiklabel) um Erlaubnis gebeten.

Man war begeistert von meiner Idee . Gegen das nette Sümmchen von 200 EUR hätte man mir die Erlaubnis erteilt.

Ich habe dankend verzichtet Razz


Dafür, dass man quasi Werbung für den Song macht (oder hast du ihn verrissen?), muss man auch noch zahlen!!! Wie dreist ist das denn.


Ich habe den Song nicht verrissen, im Gegenteil. Ich hatte die Band sogar mehrmals lobend erwähnt (meine Prota war ein Fan der Truppe).
Mir wurde das Ganze dann zu heikel, weswegen ich alles, was mit diesem Rechteinhaber zu tun hatte, aus meinem Manuskript rausgeschmissen habe.


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gold
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DSFo-Sponsor


Beitrag05.09.2018 06:53

von gold
pdf-Datei Antworten mit Zitat

BiancaW. hat Folgendes geschrieben:
gold hat Folgendes geschrieben:
BiancaW. hat Folgendes geschrieben:
Ich wollte auch ein paar Songtextzeilen in einem meiner Romane unterbringen und hatte deswegen den Rechteinhaber (bekanntes Musiklabel) um Erlaubnis gebeten.

Man war begeistert von meiner Idee . Gegen das nette Sümmchen von 200 EUR hätte man mir die Erlaubnis erteilt.

Ich habe dankend verzichtet Razz


Dafür, dass man quasi Werbung für den Song macht (oder hast du ihn verrissen?), muss man auch noch zahlen!!! Wie dreist ist das denn.


Ich habe den Song nicht verrissen, im Gegenteil. Ich hatte die Band sogar mehrmals lobend erwähnt (meine Prota war ein Fan der Truppe).
Mir wurde das Ganze dann zu heikel, weswegen ich alles, was mit diesem Rechteinhaber zu tun hatte, aus meinem Manuskript rausgeschmissen habe.


Habe mir schon gedacht, dass du ihn nicht verrissen hast.
Ich finde, die Urheber sollten tatsächlich dafür zahlen, dass man ihre Texte oder Songs erwähnt.
Ha, da würde ich bei meinem Werk richtig reich. Sich kaputt lachen
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