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Honorar als Rentner! Was ist zu beachten?

 
 
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weltenbummler
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
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Alter: 69
Beiträge: 17
Wohnort: SON


W
Beitrag18.11.2017 13:17
Honorar als Rentner! Was ist zu beachten?
von weltenbummler
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir jemand Tipps geben? Vielleicht ist ja ein Rentner unter euch, welcher sich etwas auskennt, eventuell die gleichen Fragen oder gar Antworten zum Thema hat.

Momentaner Stand:

Ich habe schon einige Jahre (7 Jahre) ein Gewerbe (Kleingewerbe) angemeldet. Mein (weniges Geld) Geld verdiene ich mit Vorträgen (Reisevorträge) und zwei meiner bisherigen Bücher.

Zum 31.12.17 will ich das Kleingewerbe abmelden. Dann 3 Monate ALG1 wegen Auftragsmangel (Vorträge). Arbeitslosenversicherung habe ich gezahlt.

Ab 1.04.2018 dann Rentner (Vorgezogenen Altersrente mit 63 wegen 50% Schwerbehinderung). KV versichert bin ich ja dann als Rentner.

In 2018 werde ich ca. 1.000,- Euro Honorar für die bisherigen Bücher erhalten (sind schon länger auf dem Markt).

Im April 2018 wird ein weiteres Buch erscheinen. Das Honorar (10% pro verkauftes Buch) ist natürlich noch nicht genau einschätzbar. Ich vermute aber, es wird um die 3.000,- bis 5.000,- Euro liegen. Die Auszahlung erfolgt Ende 2018.

Mir ist klar, dass ich die Einkünfte, neben dem Erhalt der Rente, natürlich aus Selbstständiger Arbeit versteuern muss. Auch werde ich ab und zu noch als Rentner dann Vorträge halten (ca. 2000,- Euro Honorar pro Jahr).

Was muss ich da beachten?
Ist eine erneute Gewerbeanmeldung für Kleingewerbe nötig?
Läuft es dann als Selbstständige Arbeit neben der Rente. Läuft es als Hobby (Autor) neben der Rente?
Sollte ich über ein Kassenbuch (?) dann die Ein- und Ausgaben vom Nebenverdienst als Rentner belegen, so wie bisher?

Schon jetzt Dankeschön


_________________
LG, Wilfried Hofmann
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Arcularius
Geschlecht:männlichEselsohr
A


Beiträge: 202



A
Beitrag18.11.2017 15:39

von Arcularius
Antworten mit Zitat

Zum Thema Gewerbeanmeldung: Wenn du "nur" Honorare für die Bücher bekommst und Vorträge hältst, bräuchtest du aus meiner Sicht keine, müsstest aber beim Finanzamt deine Tätigkeiten als Freiberufler bekannt geben. Sobald du Bücher selbst verkaufst, könnte diese Tätigkeit die freiberuflichen Angelegenheiten "infizieren" und du bräuchtest dann wohl eine Gewerbeanmeldung.
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag18.11.2017 15:42

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Hallo Weltenbummler,

ich könnte ne Menge dazu sagen. Aber der Fall ist (auf den ersten Blick) wirklich kompliziert, deshalb zunächst so viel: Die ganze Geschichte läuft auf drei verschiedenen Strängen ab, die relativ unabhängig voneinander sind:
1. Steuer
2. Sozialversicherung
3. Rente

Zu 1. Steuer
Das ist noch (auch wenn es lustig klingt) fast das einfachste Gebiet. Das meiste ergibt sich aus dem tatsächlichen Einkommen modulo irgendwelcher Freibeträge.

2. Sozialversicherung (SV)
Ich hoffe, du bist nicht privat versichert. Das wäre übersichtlich - aber oft tödlich.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hängen die Beiträge von der Höhe der Rente ab (logisch) und von sonstigen Einkommen, die mit Arbeit erzielt wurden. Also Honorare oder Nebenjob mit Stundenlohn. Mieteinnahmen oder Zinsen/Aktiengewinne (wenn du erfolgreich spekulierst) werden nicht berücksichtigt.

3. Rente
Bei vorgezogener Rente kannst du im Prinzip ca. 450 Euro im Monat dazuverdienen. Was darübergeht, wird teilweise angerechnet. Nach alter Regelung konnte man zweimal im Jahr sogar das Doppelte verdienen (kleine Reverenz an Weihnachts- und Urlaubsgeld). Überschreitungen führten zu einer Rentenkürzung von einem Drittel, der Hälfte usw. (für einen Euro mehr wurde einem also u. U. ein Drittel der Rente abgezogen). Inzwischen ist die Regelung weniger rigoros, aber auch komplizierter. Man hat dann schnell die Bürokratie am Hals mit Prozentrechnungen, pauschalen Vorauszahlungen, ständigen Verdienstnachweisen usw. Auch dies gilt nur für Arbeitseinkommen (Aktien, Zinsen/Mieteinnahmen usw. wie bei SV). Unter 450 Euro hat man diese ganzen Mühen nicht.

Dummerweise sind diese Beträge monatsbezogen. Wenn du also drei Monate gar nichts verdienst, dann einmal 2.000 Euro, gilt das nur für einen Monat. Dann mußt du wieder nachweisen, daß du unter dem Freibetrag bleibst. Sonst bleibt die Rentenzahlung aus. Soweit ich weiß, gibt es auch keine Sonderregelungen für Honorare aus künstlerischer Tätigkeit.

Das alles gilt bis zum Erreichen der offiziellen Altersgrenze (ca. 67 derzeit). Darüber ist es egal für die Rente, wieviel du sonst verdienst (aber nicht für Steuer und SV).

Die gute Nachricht:
Als gesetzlich Versicherter hast du Anspruch auf kostenlose Rentenberatung. Gibt es in allen größeren Städten. Dann gibt es noch die Versicherungsältesten und die Möglichkeit, bei der Rentenversicherung sich telefonisch beraten zu lassen.
Lange Wartezeiten bei Terminvergabe oder Hotline einkalkulieren. Bei persönlicher Beratung liegen die bei ca. einem halben Jahr, manchmal hat man aber Glück.
In deinem Fall würde ich eher die persönliche Beratung empfehlen. Dann ist der Blick in die Unterlagen einfacher.
Die zuständige Behörde heißt Deutsche Rentenversicherung Bund (kennst du wahrscheinlich schon):

www.deutsche-rentenversicherung.de

Von da aus kannst du dich nach unten durcharbeiten. Viel Spaß! Smile

PS: Bei der Gewerbeanmeldung sehe ich das wie @Arcularius. Ist aber nicht unbedingt tragisch. In manchen Gemeinden wird man freundlich darauf hingewiesen, wenn es anders ist.
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weltenbummler
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
W

Alter: 69
Beiträge: 17
Wohnort: SON


W
Beitrag18.11.2017 17:15

von weltenbummler
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke für die Ausführungen Smile

War mir irgendwie bewusst, dass es recht kompliziert ist Mad

@ Arcularius: Ich werde mich im Finanzamt erkundigen

@ Willebroer: Bin nicht privat SV versichert.

Der Hinzuverdienst vor der Regelaltersgrenze hat sich ab Sommer 2017 verändert. Es sind jetzt 6.300,- pro Jahr (525,- monatlich). Ich denke - hoffe es auch stark - die Berechnung erfolgt dann auf das Jahr und nicht monatlich, denn es steht geschrieben: ... dürfen Sie die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € pro Jahr nicht überschreiten.

Egal, kompliziert wird es garantiert. Zumindest habe ich schon einen Termin bei der Rentenversicherung nächste Woche. Bin gespannt was man mir erzählen wird.

Arcularius, Willebroer: Herzlichen Dank für die Antworten Smile


_________________
LG, Wilfried Hofmann
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Eleni
Schneckenpost


Beiträge: 8



Beitrag27.08.2018 09:06
Wie geht es aus?
von Eleni
Antworten mit Zitat

Lieber Weltenbummler,
kann sein, dass der Fall für Dich erledigt ist - für andere, die in einer ähnlichen Lage sind wie Du - z. B. ich - vielleicht nicht. Könntest Du bitte diesen Thread weiterführen, wenn sich etwas Neues für Dich ergibt?
Danke, E.
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weltenbummler
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
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Alter: 69
Beiträge: 17
Wohnort: SON


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Beitrag27.08.2018 13:31

von weltenbummler
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Lieb Eleni,

habe mich erkundigt. Folgender Stand bei mir:
Mein Hinzuverdienst sollte vor der Regelaltersgrenze (also bis 65) max. bis 6300 Netto nicht überschreiten. Dann hat man auch keine Abzüge bei der vorgezogenen Rente. Ab 65 kann man dann den Betrag überschreiten. Ab da wird nichts mehr abgerechnet.
Also ist es sinnvoll die Steuererklärung über ein Steuerbüro zu machen, um ja alle abzugsfähigen Möglichkeiten auszuschöpfen um Netto unter die 6300 (gesamt übers Jahr bzw. auch in 2 Monaten, so habe ich es jedenfalls verstanden) zu bleiben. Da ich persönlich viel unterwegs bin (Vorträge, Lesungen und Reisen für eventuell weitere Bücher) dürfte es für mich kein Problem sein. Wink
Bin seit 1. Juli vorgezogener Rentner Very Happy


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Eleni
Schneckenpost


Beiträge: 8



Beitrag28.08.2018 11:59

von Eleni
Antworten mit Zitat

Danke für den Tipp! Ich geh doch lieber zur Rechtsberatung, wenn das so kompliziert ist. Vielleicht könnte man da auch etwas mit der sogenannten Dozentenpauschale abwickeln
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weltenbummler
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
W

Alter: 69
Beiträge: 17
Wohnort: SON


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Beitrag28.08.2018 13:01

von weltenbummler
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ja, würde Sinn machen, da es bei jedem bisschen anders ist Wink

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LG, Wilfried Hofmann
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag28.08.2018 13:31

von Willebroer
Antworten mit Zitat

weltenbummler hat Folgendes geschrieben:
Lieb Eleni,

habe mich erkundigt. Folgender Stand bei mir:
Mein Hinzuverdienst sollte vor der Regelaltersgrenze (also bis 65) max. bis 6300 Netto nicht überschreiten. Dann hat man auch keine Abzüge bei der vorgezogenen Rente. Ab 65 kann man dann den Betrag überschreiten. Ab da wird nichts mehr abgerechnet.
Also ist es sinnvoll die Steuererklärung über ein Steuerbüro zu machen, um ja alle abzugsfähigen Möglichkeiten auszuschöpfen um Netto unter die 6300 (gesamt übers Jahr bzw. auch in 2 Monaten, so habe ich es jedenfalls verstanden) zu bleiben. Da ich persönlich viel unterwegs bin (Vorträge, Lesungen und Reisen für eventuell weitere Bücher) dürfte es für mich kein Problem sein. Wink
Bin seit 1. Juli vorgezogener Rentner Very Happy


Herzlichen Glückwunsch! Endlich frei ... !!! Daumen hoch²

Trotzdem Vorsicht: Der Hinzuverdienst richtet sich nach dem Bruttoeinkommen, wenn du Arbeitnehmer bist, nur als Unternehmer kannst du eine Bilanz machen, und dann zählt der Bilanzgewinn (aber auch vor Steuern). Bei deiner selbständigen Tätigkeit dürfte das keine Probleme machen.

"Passive" Einkünfte wie Zinsen und Mieten werden übrigens gar nicht angerechnet. Mit ein paar Häusern und einem Aktienpaket bekommst du trotzdem deine Rente.

Die Altersgrenze verschiebt sich immer weiter nach hinten. Du wirst wahrscheinlich erst ab ca. 66 regulärer Renter sein. Bei Jüngeren ist das noch später. Dafür kommt aber noch ein schriftlicher Bescheid, dann hast du es schwarz auf weiß.

Das Beste in so einem Fall ist übrigens ein Beratungstermin bei der Rentenversicherung. Dauert mit den Terminen, ist aber kostenlos, und man kann alles fragen. Meistens macht man das eh, bevor man in Rente geht.

Danach kann man natürlich noch zur Rechtsberatung oder zum Steuerberater gehen. Aber ich würde immer diese Reihenfolge empfehlen.
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weltenbummler
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
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Alter: 69
Beiträge: 17
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Beitrag28.08.2018 13:40

von weltenbummler
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ja, genauso habe ich es gemacht. War bei der Rentenversicherung, danach bei der Steuerberatung. Kann ich nur empfehlen Wink

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LG, Wilfried Hofmann
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