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Klio Erklärbär
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Beiträge: 1
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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09.08.2018 13:17
von Willebroer
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Hallo Klio,
es gibt so viele Sonderausgaben von Grimms Märchen. Das wäre gar nicht möglich, wenn der Erste gleich wieder das Urheberrecht hätte.
Wenn du dich an das Original anlehnst (und nicht etwa Formulierunge/Übersetzungen der Neuausgabe übernimmst), kann das also keiner verbieten.
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Fjodor Reißwolf
Beiträge: 1500
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10.08.2018 09:21
von Fjodor
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Ein neues Urheberrecht entsteht nur an der Bearbeitung. Man könnte sich ggfs. ins Gehege kommen, wenn z.B. im Zuge der Neuherausgabe der Titel modernisiert wird o.ä. und ein Verlag da etwas für sich reklamieren könnte, weil er z.B. durch groß angelegte Werbung in die "Neu-Popularisierung" eines Werks investiert hätte. -- Der Karl-May-Verlag war z.B. diesbezüglich recht klagefreudig, als May (seinerzeit nach 50 Jahren) gemeinfrei wurde, und da hatten etliche, aber nicht alle neu aufgetretenen Konkurrenten das Nachsehen, weil einzelne Buchtitel z.T. auf den Verlag zurückgingen. -- Ist aber in Deinem Fall eher unwahrscheinlich ...zumal Weltbildausgaben ja auch oft nur kurz als Sonderausgaben auf dem Markt sind. Du musst Dich natürlich, wie du ja sagst, ans Original als Vorlage halten.
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