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meerenblau Reißwolf
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Beiträge: 1313
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6367 Wohnort: USA
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10.05.2018 18:05
von Murmel
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Ich glaube, in Deutschland gilt als historisch, was keine Zeitzeugen mehr hat. In anderen Ländern, was älter als 50 Jahre ist. Dies betrifft Epochen, Ereignisse und dergleichen.
Bei Personen mag das etwas anders sein, denn da gibt's das Persönlichkeitsrecht und eventuell Erben der Person.
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Ruby Smith Reißwolf
Alter: 33 Beiträge: 1180 Wohnort: Kenten
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10.05.2018 19:40
von Ruby Smith
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meerenblau hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
ich überlege gerade, ab wann eine Person eigentlich historisch ist? Es gibt ja zahllose fiktive Biographien, angefangen von "Mein Vater, der Kantor Bach" bis hin zu "Ich, Claudius, Kaiser und Gott". Anscheinend gibt es aber keine Probleme, diese realen Personen in fiktiven Werken etwas tun oder lassen zu lassen.
Aber - ab wann kann man das machen?
Kann ein Protagonist beispielsweise auf Kaiser Wilhelm II. treffen und ihm eine Sahnetorte ins Gesicht werfen? Dürfte er das mit Adenauer auch tun? Und wo ist dann die Grenze? Bei Helmut Schmidt?
Wie seht Ihr das? |
Hallo meerenblau,
als studierte Historikerin kann ich dir schon mal sagen, dass sämtliche von dir aufgezählten Personen bereits historisch sind, das sind auch wir, die wir noch leben, da alles, was vergeht, bereits historisch ist (wir sind vielleicht nur nicht unbedingt besonders von Bedeutung für die derzeitige Geschichtswissenschaft, die sich mit Zeitgeschichte auseinandersetzt (also alles nach 1945)).
Ab wann man historisch reale Personen mit fiktiven Personen interagieren lassen kann, kann ich dir nicht genau sagen. Ich überlege auch schon die ganze Zeit, welche historischen Persönlichkeiten in Historischen Romanen ich kenne, aber mir fallen irgendwie nur Tote ein. Vielleicht müssen sie schon tot sein, damit sie sich später nicht beschweren können.
Lieben Gruß
Ruby
_________________ I'd like to add some beauty to life. I don't exactly want to make people know more... though I know that is the noblest ambition, but I'd love to make them have a pleasanter time because of me... to have some little joy or happy thought that would never have existed if I hadn't been born.
(Anne Shirley - Anne of Green Gables, Lucy Maud Montgomery) |
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ZatMel Eselsohr
Z
Beiträge: 438 Wohnort: Köln
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Z 11.05.2018 10:51
von ZatMel
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Zitat: | Vielleicht müssen sie schon tot sein, damit sie sich später nicht beschweren können. |
Es gibt aber auch Fälle, in denen sich die Angehörigen über den "Verriss" von Toten beschweren und Recht bekommen.
Egal, über wen man schreibt, es sollte schon belegbar sein, dass es so ist, wie man behauptet.
Meine Profs sagten immer: "Alles was nicht 50 Jahre alt ist, ist keine Geschichte." So ganz teile ich die Ansicht nicht, weil dann zum Beispiel die Rolling Stones oder die Sex Pistols keine Musikgeshcichte wären...
LG Mel
_________________ Entweder ist es ganz einfach, oder ganz und gar unmöglich. (S. Dali) |
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6367 Wohnort: USA
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11.05.2018 13:41
von Murmel
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ZatMel hat Folgendes geschrieben: | Zitat: | Vielleicht müssen sie schon tot sein, damit sie sich später nicht beschweren können. |
Es gibt aber auch Fälle, in denen sich die Angehörigen über den "Verriss" von Toten beschweren und Recht bekommen.
Egal, über wen man schreibt, es sollte schon belegbar sein, dass es so ist, wie man behauptet.
Meine Profs sagten immer: "Alles was nicht 50 Jahre alt ist, ist keine Geschichte." So ganz teile ich die Ansicht nicht, weil dann zum Beispiel die Rolling Stones oder die Sex Pistols keine Musikgeshcichte wären...
LG Mel |
Sind es die Personen oder ist es nicht ihre Musik?
Das macht nämlich den Unterschied. Personen oder Ereignisse/Kunstobjekte. Personen sind erst historisch, wenn sie tot sind. Solange haben sie ein Persönlichkeitsrecht.
Sind sie berühmt und wichtig, kann ihr Persönlichkeitsrecht durch ihre Erben nachwirken. Du darfst dann nicht ehrenrühriges über sie verbreiten, nichts rufschädigendes ihnen andichten, musst möglichst eng an der Wahrheit bleiben. Wird aber von Land zu Land unterschiedlich sein, wie lange und ob überhaupt es solche Einschränkungen gibt.
Die feine Balance zwischen Recht der Kunst, der Person und der Öffentlichkeit.
_________________
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Ruby Smith Reißwolf
Alter: 33 Beiträge: 1180 Wohnort: Kenten
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11.05.2018 16:20
von Ruby Smith
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Murmel hat Folgendes geschrieben: | Personen oder Ereignisse/Kunstobjekte. Personen sind erst historisch, wenn sie tot sind. Solange haben sie ein Persönlichkeitsrecht.
Sind sie berühmt und wichtig, kann ihr Persönlichkeitsrecht durch ihre Erben nachwirken. Du darfst dann nicht ehrenrühriges über sie verbreiten, nichts rufschädigendes ihnen andichten, musst möglichst eng an der Wahrheit bleiben. Wird aber von Land zu Land unterschiedlich sein, wie lange und ob überhaupt es solche Einschränkungen gibt.
Die feine Balance zwischen Recht der Kunst, der Person und der Öffentlichkeit. |
Personen sind bereits während ihres Lebens historisch (wie ich ja oben schon schrieb), denn sie sind Teil der aktuellen Zeitgeschichte.
Wenn deine Theorie stimmen würde, Murmel (was sie nach den Zeitgeschichte-Theorien, die ich während des Studiums gelernt habe, nicht ist), dann wären Angela Merkel/Trump/etc. nicht historisch und das ist ja eben nicht so. Sie sind bereits jetzt (obwohl sie noch leben und im Amt sind) historische Persönlichkeiten.
_________________ I'd like to add some beauty to life. I don't exactly want to make people know more... though I know that is the noblest ambition, but I'd love to make them have a pleasanter time because of me... to have some little joy or happy thought that would never have existed if I hadn't been born.
(Anne Shirley - Anne of Green Gables, Lucy Maud Montgomery) |
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Eliane Klammeraffe
Beiträge: 823
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11.05.2018 17:31
von Eliane
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Ich glaube, Ihr beiden, Ruby und Murmel, habt eine unterschiedliche Definition von "historisch", und wie so oft sind beide in ihrem Kontext korrekt:
Deine, Ruby, von Historikerwarte aus gesehen, ganz klar: Natürlich ist Merkel eine historische Persönlichkeit, auch wenn sie noch am Leben ist, weil sie ein Teil der Zeitgeschichte ist.
Deine, Murmel, von der Warte des Juristen aus: Sie ist noch am Leben, deswegen besitzt sie Persönlichkeitsrechte, die auch in literarischen Werken nicht verletzt werden dürfen.
Die entscheidende Frage ist dann: Welche der Definitionen muss man auf einen literarischen Text anwenden? Und da tendiere ich persönlich zu Murmels Definition. Einfach, weil man juristisch verklagt werden kann, historisch aber nicht
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6367 Wohnort: USA
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11.05.2018 19:36
von Murmel
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Eliane hat das gut aufgelöst.
Im Falle des Schreibens eines Werkes muss der Autor sich an die juristische Definition halten, denn da draußen gibt es Anwälte, die sich gerne auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts stürzen.
Die Frage, ob Merkel oder Trump historische Persönlichkeiten sind, weil man sie in der Zukunft in Geschichtsbüchern finden wird, ist davon unberührt. Die Ausgangsfrage war ja, ab wann man diese Persönlichkeiten unbestraft ohne ihre Einwilligung mit Sahnetorten bewerfen, d.h. im Roman ihnen Eigenschaften und Handlungen unterstellen darf. Die Antwort dürfte sein: Wenn diese Personen keine EInwilligung mehr geben können, weil gestorben.
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meerenblau Reißwolf
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Beiträge: 1313
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6367 Wohnort: USA
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11.05.2018 23:08
von Murmel
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meerenblau hat Folgendes geschrieben: | Wenn der Tod allerdings die Grenze ist, dann dürfte ich ja beispielsweise Helmut Schmidt und Heinz Rühmann über die Vor- und Nachteile des Rauchens fachsimpeln lassen. Irgendwie hätte ich bei den beiden aber aus dem Bauch heraus gesagt, dass die noch nicht lange genug tot sind ... |
Da gibt es eben das Erben Problem. Vor allem, wenn der Name der Person ein Trademark war, wie Elvis Presley, dann kann der Erbe sehr stark in das, was veröffentlicht wird, eingreifen.
Wie das bei den beiden ist - keine Ahnung.
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Merlinor Art & Brain
Alter: 72 Beiträge: 8666 Wohnort: Bayern
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13.05.2018 13:54 Re: Ab wann sind reale Personen historisch? von Merlinor
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meerenblau hat Folgendes geschrieben: | ... Kann ein Protagonist beispielsweise auf Kaiser Wilhelm II. treffen und ihm eine Sahnetorte ins Gesicht werfen? Dürfte er das mit Adenauer auch tun? Und wo ist dann die Grenze? Bei Helmut Schmidt?
Wie seht Ihr das? |
Hallo Meerenblau.
Ich würde mir über diese Frage nicht zu viele Gedanken machen. "Historisch" ist faktisch jede lebende oder bereits verstorbene Person der Menschheitsgeschichte. Du selbst also auch.
Wenn Du wahrheitsgemäß über historische Personen schreiben möchtest, dann darfst Du nichts erfinden, sondern musst Dich grundsätzlich auf verbürgte Belege stützen.
Wenn ein Roman aber eindeutig als Fiktion, gekennzeichnet ist, also nicht für sich beansprucht, eine historische Wahrheit zu berichten, sondern eine erfundene Geschichte zu erzählen, dann darf der Protagonist (fast) alles. Dann darf er dem Papst Franziskus eine Sahnetorte ins Gesicht werfen und danach mit einer Peitsche hinter Donald Trump her rennen, während dieser Angela Merkel huckepack auf seinem Rücken trägt.
Das nennt sich "künstlerische Freiheit".
Deren Grenzen sind zwar immer wieder in der Diskussion, aber im Zweifelsfall schon recht weit gesteckt.
LG Merlinor
_________________ „Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“
MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942 |
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6367 Wohnort: USA
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13.05.2018 14:47
von Murmel
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Wobei bei den Aufgezählten die Begriffe "Person des öffentlichen Lebens" und "Person der Zeitgeschichte" dazukommen, um die Sache noch mehr zu verkomplizieren. Bei diesen sind deren Persönlichkeitsrechte eingeschränkt, wenn man das so nennen kann, denn sie leben von der Öffentlichkeit und die hat daher Anspruch auf Informationen.
Trotzdem: Erlaubt ist, was nicht diffamiert, keine Beleidigung darstellt und keine Lügen als Wahrheit verbreitet.
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Rudi.Hermes Gänsefüßchen
Alter: 56 Beiträge: 20 Wohnort: Meppen
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15.05.2018 10:29 In meinem Exposé habe ich das Thema so behandelt: von Rudi.Hermes
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Zitat:
Einzelne Protagonisten des Romans sind historische wie auch aktuelle Persönlichkeiten: General Arrellano Stark, Oberst Pedro Espinoza, Paul Schäfer, Hartmut Hopp sowie Dr. Gisela Seewald gehörten zu den maßgeblichen Persönlichkeiten der Pinochet Regierung und der Colonia Dignidad. Die Eckdaten und wesentlichen Ereignisse ihrer Epoche und deren Alltagsleben, Gebräuche sowie Weltanschauungen sind – soweit recherchierbar – exakt wiedergegeben, jedoch mit viel „Fantasie“ gefüllt und mit fiktiven Figuren (z.B. Dr. Alvaro Ruiz, Alfons Schäfer, James Fitzgerald Thornton) verknüpft. Sidekicks wie J.T. West, Heinrich Salomon oder Herr Horstmann, sind hierbei historischen Persönlichkeiten nachempfunden und hinsichtlich Namensgebung und biographischen Eckdaten an die Romanhandlung angepasst worden. Ebenso verhält es sich mit den aktuellen, real existierenden Persönlichkeiten wie Präsident Piñera, Anna und Jörg Schnellenkamp.
Zitat Ende.
Auf dünnes Eis bewegt man sich dann, wenn man diese Personen und deren Lebenshintergründe intentionell verändert. Allerdings ist über diese Persönlichkeitsrechteverletzungsgeschichte (geiles Wort für Scrabble oder ?) schon vielerorts und auch in diesem Forum geschrieben und diskutiert worden. Müssen wir jetzt hier nicht wieder neu aufrollen.
LG vom Rudi
_________________ Lebe deinen Traum... |
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