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Wenn die Geschichte sich in einem realen Unternehmen abspielt...

 
 
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Eiscreme
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
E


Beiträge: 37



E
Beitrag10.11.2017 10:57
Wenn die Geschichte sich in einem realen Unternehmen abspielt...
von Eiscreme
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,

ich schreibe an einer Geschichte, die sich in einem wirklich existierenden Unternehmen abspielt. Es ist eine kleine Pension, die es wirklich gibt und die mich inspiriert hatte, als ich dort wohnte. Sie befindet sich im Ausland.

Ich weiß, dass sie einer Gruppe gehört, also nicht etwa einem einzigen Besitzer.

Wie würdet Ihr damit umgehen? Ich bin nicht sicher, ob ich dort sozusagen um Erlaubnis bitten muss, dass ich meine Geschichte dort spielen lassen kann. Einfach anfragen wäre natürlich das Einfachste. Nur, muss ich das überhaupt?

Freue mich auf die "Erleuchtung". Smile   Gruß
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Stefanie
Reißwolf


Beiträge: 1741



Beitrag10.11.2017 11:34

von Stefanie
Antworten mit Zitat

Entweder fragen oder verfremden.
Fragen gebietet schon die Höflichkeit, von rechtlichen Aspekten mal ganz abgesehen.
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mokutro
Gänsefüßchen
M


Beiträge: 30



M
Beitrag10.11.2017 11:50

von mokutro
Antworten mit Zitat

Ohne selbst Jurist zu sein, aber ich sehe nur folgende zwei Möglichkeiten:

1. Die Pension zu verfremden, also mindestens vom Namen her; und sollte das nicht ausreichen, weil die Pension dadurch trotzdem identifizierbar bleibt (zum Beispiel die einzige im Ort), auch den Ortsnamen/Eigentümer/Betreiber verfremden.

2. Den Eigentümer der Pension um Erlaubnis zu fragen und sich die Erlaubnis schriftlich (!) von einer dazu bevollmächtigten Person bestätigen zu lassen (Eigentümer, Geschäftsführer).

Die dritte Möglichkeit wäre, dort überhaupt nicht anzufragen. Möglicherweise geht das gut - möglicherweise auch nicht.
Bei etwaigen Rechtskonflikten ist auch zu bedenken, dass es nicht immer darum geht, wer letztlich dabei gewinnt, sondern dass Rechtsstreitigkeiten und Prozesse ordentlich Geld, Zeit und Nerven kosten können; und dass gerade im Fall eines Rechtskonflikts im Ausland mit anderen Spielregeln (ausländisches Rechtssystem) noch eine zusätzliche Komplexitätsstufe droht.
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Merlinor
Geschlecht:männlichArt & Brain

Alter: 72
Beiträge: 8676
Wohnort: Bayern
DSFo-Sponsor


Beitrag10.11.2017 17:38

von Merlinor
Antworten mit Zitat

Hallo Eiscreme

Ich sehe das ähnlich wie meine Vorredner und denke, Du solltest das Setting einfach verfremden, um möglichen Verwicklungen von vornherein aus dem Weg zu gehen.
Gibt es denn einen unabdingbaren Grund, warum die Geschichte genau in diesem Unternehmen spielen muss und nicht in einem fiktiven Setting?
Du schreibst in Deiner Frage oben lediglich von "Inspiration" durch diesen Ort und willst dort offenbar eine rein fiktive Handlung mit fiktiven Protagonisten ansiedeln.
Was spricht dagegen, dann auch den Handlungsort selbst ein wenig zu verfremden?
Anders ausgedrückt: Warum willst Du Dir ohne Not einen Sack möglicher Konflikte und rechtlicher Probleme ans Bein binden?
Denn wenn Du den Ort unverfremdet lässt, musst Du zumindest das Rechtliche im Vorfeld klären, um auf der sicheren Seite zu sein.

LG Merlinor


_________________
„Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“

MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942
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Eiscreme
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
E


Beiträge: 37



E
Beitrag11.11.2017 16:29

von Eiscreme
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich danke Euch für Eure hilfreichen Antworten. Ich hatte auch schon daran gedacht, den Namen der Pension zu verfremden.

Eigentlich wollte ich das nicht, weil sie so einmalig ist und mir daran gelegen wäre, wenn mögliche Leser der Story das Haus dann auch aufsuchen würden. Ich habe daran keine Anteile und denke, sie ist auch so bestens gebucht. Es ist so ein Gefühl, etwas Wunderbares teilen zu wollen. Aber ja, ich werde es wohl so machen wie Ihr weitgehend empfohlen habt. Das ist wohl einfacher als alles andere.

Merci
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V.K.B.
Geschlecht:männlich[Error C7: not in list]

Alter: 51
Beiträge: 6155
Wohnort: Nullraum
Das goldene Rampenlicht Das silberne Boot
Goldenes Licht Weltrettung in Silber


Beitrag12.11.2017 15:34

von V.K.B.
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Wenn du wirklich Werbung für den Laden machen willst, könntest du denen auch die fertige Geschichte vorstellen (wenn da keine Sprachbarriere ist, du sagtest im Ausland, wenn ich mich recht erinnere) und dann fragen. Fiktionalisieren kann man auch am Ende noch (Namen und Orte).

Außerdem hängt es natürlich davon ab, worum die Geschichte geht. Geht es z.B. um eine Liebesgeschichte von zwei Personen, die sich dort kennenlernen und verlieben, hat der Betreiber bestimmt nichts dagegen. Geht es um Intrigen und krumme Machenschaften im Betrieb, würde ich kein reales Setting verwenden.


_________________
Hang the cosmic muse!

Oh changelings, thou art so very wrong. T’is not banality that brings us downe. It's fantasy that kills …
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Pickman
Geschlecht:männlichPlottdrossel


Beiträge: 2284
Wohnort: Zwischen Prodesse und Delectare


Beitrag12.11.2017 16:39

von Pickman
Antworten mit Zitat

(a) Fragen,
(b) verfremden oder
(c) verschlüsseln, z. b. durch die Verwendung von Anagrammen.

Option (c) eröffnet Dir die Möglichkeit, Dein Geheimnis zu gegebener Zeit oder ausgewählten Lesern gegenüber zu entschlüsseln.
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Eiscreme
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
E


Beiträge: 37



E
Beitrag14.11.2017 15:01

von Eiscreme
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke auch Euch beiden.

V.K.B. es spielt im englischsprachigen Ausland und ich könnte mir vorstellen, dass die nicht abgeneigt wären in einer Story die Location zu bieten, aber irgendwie ist es mir fast zu aufwendig und nachher mache ich doch was falsch und dann hat man vielleicht den Salat.
Ich will niemandem eine reinwürgen oder so. Es sind aber schon ziemlich wilde Dinge, die sich da abspielen, auch wenn es weder mit der Geschäftsführung, noch mit der Arbeit des Hauses wirklich zu tun hat.

Pickman danke auch für den Tipp mit den Anagrammen.... mal sehen, ich denke, ich werde der Einfachheit halber verfremden.
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Eiscreme
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
E


Beiträge: 37



E
Beitrag18.01.2018 15:37

von Eiscreme
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich schließe diesen Beitrag mal an den ersten an.

Wenn ich einen Erlebnisbericht schreibe, z. B. einen Reisebericht zum Thema Pflanzen .... und ich besuche diverse Gärten, Parks etc. - dann muss ich natürlich, wenn ich nicht nur Infos liefern, sondern auch meine Meinung dazu, oder meine Erlebnisse schildern will, zwangsläufig den Namen der Einrichtung nennen. Wisst Ihr wie es darum rechtlich steht? Darf ich das einfach so, wenn es eigene Erlebnisse und Eindrücke sind (auch Bilder)?
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag18.01.2018 15:56

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Für den Bericht brauchst du keine Erlaubnis. Aber für die Bilder evt., das steht dann womöglich am Eingang oder auf der Eintrittskarte. Für den Zoo und den botanischen Garten hier am Ort braucht man das z. B. nicht. Aber die sind auch nicht eingezäunt.

Wenn du aber sowieso dort bist, wäre es eigentlich blöd, NICHT zu fragen. Die können dir bestimmt noch ne Menge erzählen oder vielleicht einen Blick hinter die Kulissen gönnen.
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Eiscreme
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
E


Beiträge: 37



E
Beitrag18.01.2018 20:27

von Eiscreme
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke Willebroer. Das Problem ist ja, dass ich an einige der Stellen gar nicht mehr komme.
Und du meinst es hat etwas mit einem Zaun zu tun? Wie ist es dann z. B. bei Hotels oder Museen? Nicht so einfach.  Ich meine, es gibt  Blogs in denen wird über alle möglichen Erfahrungen geschrieben. Ist das was anderes? Man muss ja so aufpassen. Es gibt Anwälte, die nur danach suchen, ob einer einen Fehler gemacht hat....
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag19.01.2018 00:06

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Hotels und Museen sind natürlich strenger. Da muß man auf jeden Fall fragen, wenn es um Bilder geht. Einen Erfahrungsbericht können sie dir aber nicht verbieten.

Den Eiffelturm darf man zum Beispiel nicht fotografieren, zumindest das nicht veröffentlichen ohne Gebühr. Aber beschreiben, wie er aussieht, darfst du. Ansonsten ist in fremden Ländern natürlich Vorsicht geboten. Es gibt die ulkigsten Gesetze, wobei es meist nicht nur um einzelne Gebäude oder Gelände geht. In manchen Ländern brauchst du eine Akkreditierung, falls du offizielll berichten willst.

Für die ganze Welt kann dir keiner rechtsverbindliche Auskünfte geben. Falls es ernst wird, versucht man es über das Auswärtige Amt.
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Nordlicht
Geschlecht:weiblichWaldschrätin


Beiträge: 3761



Beitrag19.01.2018 03:46

von Nordlicht
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Solange es nicht rufschädigend ist, sehe ich da kein Problem. Reisejournalisten zB leben ja davon, über die Sehenswürdigkeiten anderer Länder zu schreiben.

_________________
If I waited for perfection, I would never write a word - Margaret Atwood
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