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Zeitverwendung bei verstorbenen Personen?

 
 
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Kingsflour
Geschlecht:männlichGänsefüßchen
K


Beiträge: 24



K
Beitrag28.12.2017 19:08
Zeitverwendung bei verstorbenen Personen?
von Kingsflour
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Liebe dsfo-Gemeinde,

mal wieder ein "Problem" über das ich gestolpert bin. Die Situation:
Erzählzeit: Präteritum
Mein Protagonist erinnert sich an eine vergangene Zeit und seinen Vater.
Bei den Übergängen in die Erinnerung mache ich es so, dass ich nach ein paar wenigen Sätzen (sobald der Zeitsprung klar ist) vom Plusquamperfekt ins Präteritum wechsle - so weit, so gut. Was aber, wenn ich nun in dieser Erinnerung, die ich bereits im Präteritum schreibe, eine Figur beschreibe, die zum Zeitpunkt der Erzählung (also zum Zeitpunkt der Erinnerung an diese ZEit) bereits verstorben ist.
Muss ich alles, was diese Person betrifft, dann im Plusquamperfekt formulieren?
Irgendwie klingt es falsch beim Präteritum zu bleiben, da ich ja einen Unterschied zu jenen haben muss, die dies und jenes waren und noch sind, und jenen, die dies und jenes waren, aber eben nicht mehr sind.

Ich hoffe ich konnte mich irgendwie verständlich ausdrücken.
BG
Kingsi
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag28.12.2017 20:22

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Die Zeitform hängt nicht davon ab, ob die Person noch lebt, es sei denn, es geht genau darum. Meistens genügt die einfache Vergangenheitsform, wenn klar ist, wann sich das abspielte. Das PQP braucht man nur, um klarzumachen, daß etwas noch VOR der Vergangenheit, in der das Erzählte spielt, bereits abgeschlossen wurde.

Also wenn eine Handlung im Jahr 2000 spielt und jemand, von dem die Rede ist, war von 1990 bis 1998 Anwalt, dann ist der das im Jahr 2000 nicht mehr, es ist also in der Vergangenheit vorher schon abgeschlossen, dann PQP ("Er hatte 8 Jahre als Anwalt gearbeitet/War 8 Jahre lang Anwalt gewesen").

Wenn du dagegen nicht weißt oder nicht verrätst, ob er noch Anwalt ist (im Jahr 2000 oder jetzt, im Jahr 2017), dann genügt die einfache Vergangenheitsform ("Damals war er Anwalt").
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