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tom.art Schneckenpost
T Alter: 46 Beiträge: 7
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Bruno Busch Schneckenpost
Alter: 70 Beiträge: 12 Wohnort: Nürnberg
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29.08.2017 10:35
von Bruno Busch
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Hallo Tom, ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit dem deutschen Namensrecht - das schon sehr liberal ist - vereinbar wäre. Aber ich bin gespannt, ob es andere Informationen dazu gibt?
Gruß Bruno
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tom.art Schneckenpost
T Alter: 46 Beiträge: 7
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Ruby Smith Reißwolf
Alter: 33 Beiträge: 1180 Wohnort: Kenten
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29.08.2017 10:59
von Ruby Smith
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Ich kann hier nur auf der Basis meiner Erfahrungen im Bereich Poetry Slam sprechen und soweit ich weiß, kann ein eingetragener Künstlername (den man auch erst im Personalausweis eintragen lassen kann, wenn du einer größeren Masse an Menschen [genaue Zahlen kenne ich nicht, aber es geisterte eine ominöse 500.000 herum] als "XY" bekannt bist) nicht übertragen werden.
Das kannst du auch hier nachlesen.
FEIL.Rechtsanwaltsgesellschaft MBH hat Folgendes geschrieben: | Im Prinzip muss der zuständigen Behörde glaubhaft gemacht werden, dass man diesen Künstlernamen schon längere Zeit und überregional trägt. Welche Nachweise genau dafür erforderlich sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es geht primär um die Glaubhaftmachung der Notwendigkeit, ein Pseudonym tragen zu müssen. Sollten Sie als Künstler in einem Künstlerverein oder Verband Mitglied sein, kann eine Bescheinigung darüber eingereicht werden. Darüber hinaus ist es ratsam, im Falle einer Zusammenarbeit mit einer Agentur auch diese Agentur darum zu bitten, für Sie ein Schreiben aufzusetzen. Der Nachweis über die Mitgliedschaft bei der KSK (Künstlersozialkasse) sollte auch eingereicht werden. Haben Sie sich eine Domain unter Ihrem Pseudonym/Künstlernamen registriert, sollte auch dies erwähnt werden. Sollten Sie bereits über vorzeigekräftige Verkaufszahlen Ihrer Werke oder Vervielfältigungen der Werke oder Dienstleistungen verfügen, können Sie Abrechnungen und Nachweise darüber anführen – dies dürfte eine gute Vorgehensweise sein. |
Auf der Basis dessen würde ich sagen, dass es nicht möglich ist, seinen Künstlernamen einfach auf seine Kinder zu übertragen (zumindest nicht in Deutschland).
Privat kann man seinem Kind bestimmt den Künstlernamen geben, wenn man über sie in der Öffentlichkeit spricht, aber in den Personalausweis kann man das nicht übertragen.
_________________ I'd like to add some beauty to life. I don't exactly want to make people know more... though I know that is the noblest ambition, but I'd love to make them have a pleasanter time because of me... to have some little joy or happy thought that would never have existed if I hadn't been born.
(Anne Shirley - Anne of Green Gables, Lucy Maud Montgomery) |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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29.08.2017 11:06
von Willebroer
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Wenn man Glück hat und schnell handelt, könnte man seinem Kind den Künstlernamen als zweiten Vornamen verpassen. Aber das geht natürlich nicht nachträglich. Und es darf kein ganz "erfundener" Name sein. Eine andere Möglichkeit kann ich mir auch nicht vorstellen.
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IQ Dino Alter Ego
I Alter: 62 Beiträge: 516 Wohnort: MG
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I 29.08.2017 11:24
von IQ Dino
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was natürlich geht ...
macht der Partner das "Pseudonymspielchen" mit, kann er selbst hingehen und sich den gleichen Namen als Künstlernamen eintragen lassen.
Der Name wird also nicht weitergegeben,
ist aber "zufällig" der Gleiche.
Bei den Kindern geht das natürlich nicht.
Dazu müssen die 18 sein und es eben auch selbst wollen.
Aber gibt es nicht so einige Kinder berühmter Schauspieler, die den (Künstler)Namen ihrer Eltern aktiv nutzen?
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tom.art Schneckenpost
T Alter: 46 Beiträge: 7
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Ruby Smith Reißwolf
Alter: 33 Beiträge: 1180 Wohnort: Kenten
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29.08.2017 13:20
von Ruby Smith
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tom.art hat Folgendes geschrieben: | Herr Bossi hat Folgendes geschrieben: | Aber gibt es nicht so einige Kinder berühmter Schauspieler, die den (Künstler)Namen ihrer Eltern aktiv nutzen? |
...eben, das meine ich ja. Man schaue sich nur mal Udo Jürgens an, er heißt eigentlich Bockelmann, aber seine Kinder sind auch alle "Jürgens"-Kinder. Gunter Gabriel, Willy Brandt, Peter Maffay sind weitere deutsche Beispiele aus ganz unterschiedlichen Bereichen... |
Dazu möchte ich sagen, dass das Nutzen ja was anderes ist, als das Eintragen lassen in den Personalausweis.
Die Medien benutzen das, selbst wenn der Verwandte überhaupt nicht den selben Namen trägt, um die Dinge zu vereinfachen. Schließlich kennen wir viele der Prominenten nur unter ihren Künstlernamen und nicht unter ihren richtigen Namen. Da ist es durchaus logisch, dass man eben auch den Kindern den Nachnamen des Pseudonyms der Eltern verpasst.
_________________ I'd like to add some beauty to life. I don't exactly want to make people know more... though I know that is the noblest ambition, but I'd love to make them have a pleasanter time because of me... to have some little joy or happy thought that would never have existed if I hadn't been born.
(Anne Shirley - Anne of Green Gables, Lucy Maud Montgomery) |
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tom.art Schneckenpost
T Alter: 46 Beiträge: 7
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