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Verschwiegenheitserklärung von Testlesern fordern?

 
 
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orientsonne
Geschlecht:weiblichLeseratte
O

Alter: 40
Beiträge: 192
Wohnort: Nürnberg


O
Beitrag27.07.2015 20:15
Verschwiegenheitserklärung von Testlesern fordern?
von orientsonne
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

nachdem die Frage hier im Forum aufgetaucht ist - verlangt ihr von euren Testlesern Verschwiegenheitserklärungen? Oder sonst etwas Ähnliches? Damit niemand irgend welche Romanideen ausplaudern kann? Oder gleich das ganze Manuskript unter seinem Namen veröffentlicht?

Ich hab mir da bisher so gar keine Gedanken gemacht. Um so was rechtssicher zu machen, müsste man wohl so oder so zu einem Anwalt?

Bin mal auf eure Meinung gespannt.

LG
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Ron Swanson
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 33
Beiträge: 802
NaNoWriMo: 4094
Wohnort: Gütersloh


Beitrag27.07.2015 20:19

von Ron Swanson
Antworten mit Zitat

Also ich verlange sowas nicht, dafür ist das Vertrauen zu groß.
Und das, obwohl ich die Person nicht einmal persönlich kenne.
Sie hat mir auch ihr ganzes Manuskript zum Testlesen gegeben.
Würde sagen, es ist eine Beziehung wie jede andere. Sie braucht eine Vertrauensbasis, aber auch Sympathie.
(Ich habe übrigens noch nie gehört, dass jemand eine Idee durchs Testlesen geklaut hat)

LG
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hexsaa
Geschlecht:weiblichReißwolf

Alter: 56
Beiträge: 1826
Wohnort: im Schneckenhaus
Ei 6 Extrem Süßes!


Beitrag27.07.2015 20:22

von hexsaa
Antworten mit Zitat

Testlesen bedeutet ja außerdem, dass der Roman Verlagsreife hat (oder haben sollte). Eine Idee zu klauen, die kurze Zeit später eventuell auf dem Markt ist, macht eigentlich keinen Sinn.

_________________
Ich lebe in meiner eigenen Welt.
Das ist okay, man kennt mich dort.
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nothingisreal
Geschlecht:weiblichPapiertiger


Beiträge: 4002
Wohnort: unter einer Brücke


Beitrag27.07.2015 23:10

von nothingisreal
Antworten mit Zitat

Wenn du ganz sicher gehen will:

a) Gib es niemanden zu lesen

oder die vernünftigere Variante

b) schick deinem Anwalt einen Brief per Post (mit dem Manu), den er aufbewahren soll. Das zählst vor jedem Gericht. Zur Sicherheit kannst du's auch dir, deiner Oma/deinem Kind, wem auch immer das gleiche zuschicken - so auf Nummer sicher.


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Seraiya
Geschlecht:weiblichMondsüchtig


Beiträge: 924



Beitrag27.07.2015 23:50

von Seraiya
Antworten mit Zitat

Eine Erklärung habe ich auch von niemandem unterschreiben lassen.

Ich habe mein Manuskript beim Anwalt liegen.
Eine günstigere Variante (Der Anwalt nahm nur 80 Euro für fünf Jahre Aufbewahrung) wäre, dass du dir dein Manuskript per Einschreiben mit Rückschein selbst zuschickst und nicht öffnest. Dann kannst du ebenfalls beweisen, dass du dein Manuskript zu einem bestimmten Zeitpunkt schon vorliegen hattest. Diese Möglichkeit habe ich irgendwann mal im Internet gefunden, als ich nach Wegen gesucht habe mir meine Idee zu sichern.

Ich persönlich finde, dass der Anwalt/Notar die beste Variante ist. Ich habe mir eine Anwältin für Verlagsrecht, Urheberrecht, Internetrecht usw, ausgeguckt und bin sehr zufrieden, weil ich dadurch gleichzeitig einen Ansprechpartner habe. Ich musste einen Vertrag unterschreiben, indem ich bestätige, dass es sich um mein geistiges Eigentum handelt usw. . Ich würde niemandem unterstellen, dass er meine Ideen klaut, aber mir persönlich gibt der Anwalt mehr Sicherheit als reines "Gottvertrauen".


LG,
Seraiya


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orientsonne
Geschlecht:weiblichLeseratte
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Alter: 40
Beiträge: 192
Wohnort: Nürnberg


O
Beitrag28.07.2015 08:02

von orientsonne
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Beiträge!

Ich wüsste auch überhaupt nicht, was ich in so eine Erklärung schreiben soll, damit sie rechtlich verbindlich ist. Ich müsste dann ja auch eine Vertragsstrafe fordern können oder etwas Ähnliches...

@Seraiya: ich glaube, wenn es hart auf hart käme, würde das mit dem Einschreiben per Rückschein nichts nützen. Wenn, dann muss man den Text wohl wirklich beim Anwalt hinterlegen. Und bei Streitigkeiten würde es dann wohl eh zu einem Verfahren kommen müssen. Ich denke mal, den Aufwand dund das Theater damit ist kaum ein Text wert.
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Seraiya
Geschlecht:weiblichMondsüchtig


Beiträge: 924



Beitrag28.07.2015 12:23

von Seraiya
Antworten mit Zitat

Das musst du selbst wissen. smile

Ich habe beim Anwalt mein sogenanntes "Lebenswerk" liegen und das ist mir jedes Verfahren wert. (Ich rede von einer Trilogie)
Ob sich das für eine Kurzgeschichte lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden.


LG,
Seraiya


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nothingisreal
Geschlecht:weiblichPapiertiger


Beiträge: 4002
Wohnort: unter einer Brücke


Beitrag28.07.2015 12:40

von nothingisreal
Antworten mit Zitat

orientsonne hat Folgendes geschrieben:
Vielen Dank für eure Beiträge!

Ich wüsste auch überhaupt nicht, was ich in so eine Erklärung schreiben soll, damit sie rechtlich verbindlich ist. Ich müsste dann ja auch eine Vertragsstrafe fordern können oder etwas Ähnliches...

@Seraiya: ich glaube, wenn es hart auf hart käme, würde das mit dem Einschreiben per Rückschein nichts nützen. Wenn, dann muss man den Text wohl wirklich beim Anwalt hinterlegen. Und bei Streitigkeiten würde es dann wohl eh zu einem Verfahren kommen müssen. Ich denke mal, den Aufwand dund das Theater damit ist kaum ein Text wert.


Hallo orientsonne,

ich habe meine Infos von einem Medienanwalt. Er wird es schon wissen.

LG NIR


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Katharina Münz
Leseratte
K


Beiträge: 145



K
Beitrag02.08.2015 08:17

von Katharina Münz
Antworten mit Zitat

hexsaa hat Folgendes geschrieben:
Testlesen bedeutet ja außerdem, dass der Roman Verlagsreife hat (oder haben sollte). Eine Idee zu klauen, die kurze Zeit später eventuell auf dem Markt ist, macht eigentlich keinen Sinn.


Bedeutet es das?
Vielleicht so, wie du es handhabst.

Allerdings gibt es auch Autoren, die Texte (oder Fragmente von Texten/Szenen) im Rohzustand an Dritte geben, um die Wirkung zu testen (ehe ganz viel Zeit und Energie in eine vielleicht nicht tragfähige Idee gesteckt wird).

Ich habe schon mehrfach von diesen Alphalesern gelesen, es ist also keine irgendwie verschrobene Angewohnheit, die nur von den Mitgliedern meiner Schreibgruppe praktiziert wird.

Wichtig dabei ist, dass die Herausgabe von Texten auf Gegenseitigkeit geschieht.
Und es ist natürlich eine Vertrauensfrage. Angesichts dessen, über wie viel Negatives immer berichtet wird, bin ich sehr dankbar, eine so verlässliche Gruppe gefunden zu haben.
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Lapidar
Geschlecht:weiblichExposéadler

Alter: 61
Beiträge: 2701
Wohnort: in der Diaspora


Beitrag02.08.2015 08:37

von Lapidar
Antworten mit Zitat

Naja.. ich bin da wohl naiv.
Ich geh davon aus, dass wenn ich jemandes Manuskript zum lesen kriege, ich das eben unter der Vorraussetzung tue, dass es ehrenwert zugeht. Genauso wenn ich jemanden mein Manuskript zum Lesen gebe.
Sollte jemand meine Ideen klauen oder gleich das ganze Buch, viel Glück damit Laughing .
Ich glaub da schon iwie an Karma.
Wenn ich allerdings schon mehrere Bücher veröffentlicht hätte, dann würde ich mir wohl auch einen Anwalt zulegen.


_________________
"Dem Bruder des Schwagers seine Schwester und von der der Onkel dessen Nichte Bogenschützin Lapidar" Kiara
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Unstern
Klammeraffe


Beiträge: 749
Wohnort: Leonding (Österreich)


Beitrag02.08.2015 14:54

von Unstern
Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine günstigere Variante (Der Anwalt nahm nur 80 Euro für fünf Jahre Aufbewahrung) wäre, dass du dir dein Manuskript per Einschreiben mit Rückschein selbst zuschickst und nicht öffnest.

Ich habe den Tipp auch schon öfter gelesen. Es ist allerdings so, dass die Post auch unverschlossene Briefsendungen befördert, es daher m.E. keine Beweiskraft hat, wenn man es sich selbst schickt. Man kann ja nachher alles reinstecken, was man möchte. Was anderes ist, wenn man das wem anderen sendet, denn dann hat man zusätzlich einen Zeugen. Man hat auch Zeugen, wenn man mehrere Testleser hat. Oder auch das Manuskript in unterschiedlichen Reifegraden.

Eventuell empfiehlt es sich, keine digitalen Kopien zu versenden. Ehrlich, wer macht sich die Mühe, ein Manuskript selbst abzutippen? - Ein faules Charakterschwein vermutlich nicht. Wink

Wobei ich ehrlich nicht verstehe, warum jemand - der nicht Charakter eines Hollywoodfilms ist - ein Manuskript stehlen sollte. So viel kann man ja auch nicht verdienen und bis zur Veröffentlichung ist es ein steiniger Weg. Für die Meisten ist es ja mehr Selbstbestätigung, als finanzieller Vorteil.

Ein berühmter Autor, für den es sich lohnen könnte, weil er die Kontakte schon hat, aber in einer Schaffenskrise ist oder den Bedarf der Leser einfach nicht stillen kann, hat auch andere Möglichkeiten. Gibt genug Autoren, denen es reicht, wenn der Name dann ganz klein innen unter dem Namen des berühmten Autors steht.

Und Ideen an sich kann man ja nicht schützen. Also wenn jemand nur etwas Ähnliches schreibt, ist das fast unmöglich, das zu unterbinden. Und im Normalfall war doch jede Idee schon mal - sogar hundert- bis tausendfach.
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bewusst
Geschlecht:weiblichEselsohr


Beiträge: 240



Beitrag04.08.2015 14:12

von bewusst
Antworten mit Zitat

Shocked würde mir jemand mit dem Wunsch nach meiner Hilfe (!) einen solchen Vertrag vorlegen, würde ich ihn auslachen, mich umdrehen und meine Zeit besser verbringen als mit diesem Menschen, geschweige denn seinem Manuskript.
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Ron Swanson
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 33
Beiträge: 802
NaNoWriMo: 4094
Wohnort: Gütersloh


Beitrag04.08.2015 14:18

von Ron Swanson
Antworten mit Zitat

bewusst hat Folgendes geschrieben:
Shocked würde mir jemand mit dem Wunsch nach meiner Hilfe (!) einen solchen Vertrag vorlegen, würde ich ihn auslachen, mich umdrehen und meine Zeit besser verbringen als mit diesem Menschen, geschweige denn seinem Manuskript.


 Laughing Stimmt!
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Sissi Fuß
Geschlecht:weiblichEselsohr


Beiträge: 385
Wohnort: zwischen vielen Büchern


Beitrag04.08.2015 14:55

von Sissi Fuß
Antworten mit Zitat

Wenn mir jemand ein Manuskript zum Testlesen schickt, garantiere ich ihm von mir aus Diskretion und ich lösche sämtliche Manuskripte wieder von meinem Rechner, wenn alles gelesen und besprochen ist. Das ist für mich Ehrensache.
Mehr hat von mir auch nie jemand verlangt, schon gar nichts Schriftliches.


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sleepless_lives
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Beitrag04.08.2015 19:04

von sleepless_lives
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Kann jemand einen Fall nennen, bei dem das Manuskript eines unbekannten Autors von einem Testleser gestohlen wurde und dann als Buch veröffentlicht wurde? Wenn nicht, ist es wohl wahrscheinlicher mit dem Manuskript in der Hand vom Blitz erschlagen zu werden. Kann natürlich auch passieren, aber solange man nicht bekannte Autoren mit Schreibblockade als Testleser hat und mit schriftstellerischer Brillanz geschlagen ist, ist die Diebstahlgefahr wohl eher gering.

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Willebroer
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Beitrag04.08.2015 19:50

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Wenn es um verfilmte Ideen ging, dann gab es schon so manchen Rechtsstreit. Wenn auch mehr im Land der Provisionsanwälte. Wink
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HSB
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Beitrag27.03.2017 10:36

von HSB
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Entschuldigung, dass ich diesen alten Thread wieder hervorkrame, aber meine Frage passt hier irgendwie gut rein.

Abgesehen von Testlesern, achtet ihr sonst noch darauf, eure Idee zu schützen? Ganz konkret fällt mir hier der Fall von Schreibwerkstätten ein, an denen man teilnimmt, um am eigenen Können zu feilen. Was, wenn man während einer dieser Schreibwerkstätten am eigenen Roman arbeitet und seine Teilergebnisse und Ideen den anderen Teilnehmern vorstellt? Ich muss zugeben, ich hätte Angst, dass mir jemand meine Idee klaut und schneller zu Markte bringt als ich.


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Pickman
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Beiträge: 2284
Wohnort: Zwischen Prodesse und Delectare


Beitrag10.06.2017 18:52

von Pickman
Antworten mit Zitat

HSB hat Folgendes geschrieben:
Abgesehen von Testlesern, achtet ihr sonst noch darauf, eure Idee zu schützen? Ganz konkret fällt mir hier der Fall von Schreibwerkstätten ein, an denen man teilnimmt, um am eigenen Können zu feilen.

Ich bin mir nicht sicher, ob Du das Arbeiten innerhalb des DSFo meinst. Hier hätte ich keine Angst; denn hier ist ja dokumentiert, wer wann was eingestellt hat.

Für die Arbeit in nicht digital dokumentierten Bereichen, wäre es bestimmt sinnvoll, das Manuskript vorher bei einem Notar zu hinterlegen.
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Bücherwurm87
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B
Beitrag09.07.2017 10:52

von Bücherwurm87
Antworten mit Zitat

Ehrlich gesagt habe ich mir über so etwas noch gar keine Gedanken gemacht. So weit bin ich ja auch noch nicht. Aber ich glaube, ich würde mein Manuskript auch bei einem Anwalt hinterlegen, wenn ich fremde Testleser hätte. Oder das Manuskript aufteilen und jedem Testleser nur ein Stück zu lesen geben, wobei das dann wohl nicht so viel Sinn macht ....

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Gehe nicht nur die glatten Straßen, gehe Wege die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.

Lebe nicht dein Leben sondern lebe deine Träume.
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