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Minijob plus freiberuflicher Autor - Steuern, Krankenkasse und so weiter...

 
 
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Vina
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Beitrag29.08.2017 18:57
Minijob plus freiberuflicher Autor - Steuern, Krankenkasse und so weiter...
von Vina
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,

irgendwie komme ich mit der Suchfunktion hier nicht weiter und Miss Google hat mir auch nicht geholfen.
Vielleicht könnt ihr das ja.

Also ich arbeite derzeit in einem Minijob mit nicht ganz 450 Euro Lohn und bin bei meiner Krankenkasse familienversichert. Nun habe ich einen Verlag gefunden, der eine meiner Kurzgeschichten raus bringen will. ( Wohow  )Das ist toll, aber auch wenn ich nur wenig verkaufe, werde ich damit schnell über den 450 Euro sein.

Wird das Eine auf das Andere angerechnet? War es das mit dem Minijob und ich muss mich normal anmelden? Fliege ich dann aus der Familienversicherung meiner Krankenkasse? Gibt es an sich Abgaben oder sonstiges, die ich als Künstler zusätzlich habe?
Dass ich mich formlos beim Finanzamt melden soll, habe ich immerhin schon gelesen und werde ich morgen erledigen.

Ich habe ein bisschen Angst, dass das Ganze nach hinten los geht und mich Geld kostet.

Also immer her mit Wissen, Tipps und Ratschlägen Daumen hoch²
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Rübenach
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Beitrag29.08.2017 19:37

von Rübenach
Antworten mit Zitat

Die gesetzliche Regelung ist so: Du bist familienversichert, wenn du nicht mehr als 400 € verdienst. Nur wenn du einen Minijob hast, erhöht sich die Grenze auf 450 €.

Meines Erachtens darfst du nur mit Minijob mehr als 400 € verdienen, also würde ein Gewinn von 1 € bereits deine Familienversicherung killen. DU must also sehen, dass du aus deiner schriftstellerischen Tätigkeit steuerlich einen Verlust machst.

Aber frage zur Sicherheit mal bei deiner Krankenkasse nach.


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IQ Dino
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Beitrag29.08.2017 20:02

von IQ Dino
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Denke aber auch daran, und das beruhigt erstmal für den Moment, dass Du Deine freiberuflichen Einnahmen erst im Folgejahr in der Steuererklärung angeben musst. Zumindest so lange es sich in diesem kleinen Rahmen bewegt.

Also werden diese Einnahmen auch erst im nächsten Jahr sichtbar.

Und wenn diese Einnahmen dann moderat bleiben und sich vielleicht auch nur ein paar Monate so zeigen, kann es gut sein, dass das steuerlich dann auch gar keine Auswirkungen hat.
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Vina
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Beitrag29.08.2017 22:43

von Vina
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@rübenach
Du meinst, sobald ich irgendetwas nebenher verdiene, und wenn es nur ein Euro ist, zählt das dazu und damit hat es sich? Ok, ich muss morgen wirklich nachfragen. Sad
Und wie mache ich aus der Schriftstellerei bitte einen Verlust? *grübelt* Ich habe doch keine Kosten, außer Unmengen an Zeit.

@ Herr Bossi
Einnahmen, die erst im nächsten Jahr sichtbar werden, jucken dann für meine Krankenversicherung in diesem Jahr nicht? Oder kommt dann die böse fette Nachzahlung?

@ alle
Muss ich sonst noch irgendwas dringend beachten?
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IQ Dino
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Beitrag29.08.2017 23:50

von IQ Dino
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Die fette Nachzahlung kommt nur, wenn es auch fette Einnahmen gab.

Da wir schon fast im September sind und Du von Einnahmen von 50+X für die letzten paar Monate geschrieben hast, dürfte das steuerlich praktisch nicht von Relevanz sein, da in der Steuererklärung das Jahreseinkommen zählt.

Aber genaue Werte sagt Dir natürlich Deine reale Steuererklärung, sobald Du die mal machst.
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Rübenach
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Beitrag30.08.2017 07:12

von Rübenach
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@Herr Bossi
Steuern snd in diesem Zusammenhang völlig uninteressant. Selbst wenn Vina auf 10 € Gewinn 45% Reichensteuer bezahlt, bleiben ihr noch 5,50 € übrig.

Aber wenn sie aus der Familienversicherung rausfällt, dann stehen den 10 € Gewinn ungefähr 1500 € Krankenkassenbeiträge gegenüber. Und das ist bitter.

@Vina
Was immer geht (um Kosten zu produzieren): Mach ein Buch bei BoD (oder ähnlichen Anbietern) und leg dir so viele Exemplare auf Lager, dass du insgesamt keinen Gewinn aus der schriftstellerischen Tätigkeit machst.


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IQ Dino
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Beitrag30.08.2017 07:51

von IQ Dino
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Du weißt aber schoooon, bei wie viel steuerlichen Jahresgewinn man bei 45 Prozent Steuersatz landet? lol2

Dann wäre eine Krankenkassennachzahlung zwar schmerzhaft ärgerlich aber aus seeeehr komfortablem Jahresgewinn zu leisten smile

Ich kenne das Steuerspiel, auch diese Konstellation.
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IQ Dino
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Beitrag30.08.2017 07:59

von IQ Dino
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Um Deinen Einwand noch einmal zu präzisieren:

Es geht nicht um die Steuer als Solche, sondern um den belegbaren Gewinn, bzw also dem Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit,

was einem Freiberufler letztlich nur die Fibu sagt, WENN er eine macht, was ich jetzt hier nicht annehme,

oder eben alternativ als Rückblick die Steuererklärung.

Die Krankenkasse selbst will solche Belege.
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Rübenach
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Beitrag30.08.2017 08:02

von Rübenach
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Herr Bossi hat Folgendes geschrieben:
Du weißt aber schoooon, bei wie viel steuerlichen Jahresgewinn man bei 45 Prozent Steuersatz landet? lol2

Dann wäre eine Krankenkassennachzahlung zwar schmerzhaft ärgerlich aber aus seeeehr komfortablem Jahresgewinn zu leisten smile

Ich kenne das Steuerspiel, auch diese Konstellation.


Ich weiß nicht, was der Ehe/Lebenspartner verdient. Außerdem wars nur ein Beispiel. Da kannst du auch jede andere zahl einsetzen.


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Rübenach
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Beitrag30.08.2017 08:03

von Rübenach
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Herr Bossi hat Folgendes geschrieben:
Um Deinen Einwand noch einmal zu präzisieren:

Es geht nicht um die Steuer als Solche, sondern um den belegbaren Gewinn, bzw also dem Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit,

was einem Freiberufler letztlich nur die Fibu sagt, WENN er eine macht, was ich jetzt hier nicht annehme,

oder eben alternativ als Rückblick die Steuererklärung.

Die Krankenkasse selbst will solche Belege.


Die Krankenkasse will den Steuerbescheid.


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IQ Dino
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Beitrag30.08.2017 08:51

von IQ Dino
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Mit einer Zahl fürs Jahr, im Folgejahr,
nach Abzug aller Kosten und Freibeträgen,
wird von der Krankenkasse durch 12 geteilt,
aber lassen wir das jetzt.
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Rübenach
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Beitrag30.08.2017 08:53

von Rübenach
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Herr Bossi hat Folgendes geschrieben:
Mit einer Zahl fürs Jahr, im Folgejahr,
nach Abzug aller Kosten und Freibeträgen,
wird von der Krankenkasse durch 12 geteilt,
aber lassen wir das jetzt.


ja, und da kommt man mit Minijob schnell über die 400 €-Grenze


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Ruby Smith
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Beitrag30.08.2017 10:50

von Ruby Smith
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Hallo Vina,

erstmal ist doch relevant, wie das bei dem Verlag laufen wird. Normalerweise erhält man einen Vorschuss auf sein Buch und ab einer bestimmten Auflage dann die Tantiemen. Wie ist das mit dem Verlag bei der Kurzgeschichte geregelt? Erhältst du eine Beteiligung, einen Vorschuss und Tantiemen oder was würdest du bekommen?

Des Weiteren musst du dir wegen der Steuer keine Sorgen machen, solange du im Steuerfreibetrag bleibst und der liegt bei 8820 Euro pro Jahr. Wirst du zusammen mit dem Minijob wirklich über diesen Betrag kommen, wenn der Verlag deine Kurzgeschichte veröffentlicht?

Du schreibst, du kommst nicht ganz an die 450 Euro pro Monat ran. Wenn wir jetzt aber von 450 Euro glatt ausgehen würden (pro Monat) müsstest du innerhalb dieses Jahres noch 3421 Euro einnehmen, um mit einem Euro über dem Steuerfreibetrag zu sein.
Bist du dir sicher, dass das mit den Einnahmen durch die Veröffentlichung passieren wird? Schließlich hat das Jahr nur noch vier Monate. Du müsstest pro Monat zusätzlich 855,25 Euro verdienen, um das überhaupt zu erreichen.
Und da die Geschichte ja noch nicht verlegt ist und es auch bei Kurzgeschichten einen relativ langwierigen Vorlauf gibt (Vertragsverhandlungen, Lektorat, Druck, usw.) würdest du wahrscheinlich frühestens im November einen Zusatzverdienst haben. Und dann müsstest du im November und Dezember jeweils 1710,50 Euro verdienen, um über den Steuerfreibetrag zu kommen.

Zur Krankenversicherung: Ja, du fällst bei Zusatzverdienst automatisch aus der Familienversicherung, ABER dann käme erst einmal der Mindestsatz von 140 Euro (der ist bei allen Krankenkassen gleich) auf dich zu, da du nicht fest angestellt bist (nachzulesen http://abc-der-krankenkassen.de/minijob.htm).

Liebe Grüße

Ruby


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Rübenach
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Beitrag30.08.2017 10:55

von Rübenach
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An alle:

Lasst doch einfach das Steuerthema. Es hat mit der Fragestellung nichts zu tun.

@Robien
Was du da schreibst ist falsch, wie es nicht falscher sein kann. Also was das Steuerthema betrifft.

@Rübenach
Du solltest doch mal deinen Steuerratgeber für Schriftsteller zu Ende schreiben.


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Ruby Smith
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Beitrag30.08.2017 11:17

von Ruby Smith
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Rübenach hat Folgendes geschrieben:

@Robien
Was du da schreibst ist falsch, wie es nicht falscher sein kann. Also was das Steuerthema betrifft.


Ach, ist es das? Da würde ich jetzt sehr gerne wissen, wieso. Sämtliche Fakten, die ich hier aufgezählt habe, entsprechen der Gesetzeslage. Was ist also daran falsch?


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Rübenach
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Beitrag30.08.2017 11:36

von Rübenach
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@Robien
aber gerne!

Robien Schmidt hat Folgendes geschrieben:
Hallo Vina,

(...)
Des Weiteren musst du dir wegen der Steuer keine Sorgen machen, solange du im Steuerfreibetrag bleibst und der liegt bei 8820 Euro pro Jahr. Wirst du zusammen mit dem Minijob wirklich über diesen Betrag kommen, wenn der Verlag deine Kurzgeschichte veröffentlicht?

Schon mal Gedanken darüber gemacht, dass Vina verheiratet sein könnte? Dann wird (falls der/die Ehegatte über ca. 20.000 € verdient) der Steuerfreibetrag von ihm/ihr bereits "verbraucht" und jeder zusätzliche € ist zu versteuern.

Du schreibst, du kommst nicht ganz an die 450 Euro pro Monat ran. Wenn wir jetzt aber von 450 Euro glatt ausgehen würden (pro Monat) müsstest du innerhalb dieses Jahres noch 3421 Euro einnehmen, um mit einem Euro über dem Steuerfreibetrag zu sein.

Nein, der Minijob zählt (wenn man es nicht sehr ungeschickt anstellt) nicht zum versteuernden Einkommen und braucht also auch keinen Grundfreibetrag teilweise auf.


Bist du dir sicher, dass das mit den Einnahmen durch die Veröffentlichung passieren wird? Schließlich hat das Jahr nur noch vier Monate. Du müsstest pro Monat zusätzlich 855,25 Euro verdienen, um das überhaupt zu erreichen.
Und da die Geschichte ja noch nicht verlegt ist und es auch bei Kurzgeschichten einen relativ langwierigen Vorlauf gibt (Vertragsverhandlungen, Lektorat, Druck, usw.) würdest du wahrscheinlich frühestens im November einen Zusatzverdienst haben. Und dann müsstest du im November und Dezember jeweils 1710,50 Euro verdienen, um über den Steuerfreibetrag zu kommen.

(siehe oben; außerdem ist die Steuerbelastung ja überhaupt kein Thema)

Zur Krankenversicherung: Ja, du fällst bei Zusatzverdienst automatisch aus der Familienversicherung, ABER dann käme erst einmal der Mindestsatz von 140 Euro (der ist bei allen Krankenkassen gleich) auf dich zu, da du nicht fest angestellt bist (nachzulesen http://abc-der-krankenkassen.de/minijob.htm).

Es geht um eine Kurzgeschichte. Die Einnahmen werden sich also im überschaubaren Bereich halten. Und dafür sind 140 € pro Monat schon eine Menge. Nimm mal 500 € Honrar pro Jahr an (und das ist schon viel), dann hat sie(?) 500 € verdient und muss 12x140 € Krankenversicherung zahlen. Kommen noch mal mindestens 25 € monatlich Pflegeversicherung hinzu.
Also knapp 2.000 € gegen 500 € Honorar. Kein gutes Geschäft.

Liebe Grüße

Ruby


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Ruby Smith
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Beitrag30.08.2017 11:53

von Ruby Smith
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Vielen Dank, Rübenach, für die ausführliche Erklärung. smile

Rübenach hat Folgendes geschrieben:
Schon mal Gedanken darüber gemacht, dass Vina verheiratet sein könnte? Dann wird (falls der/die Ehegatte über ca. 20.000 € verdient) der Steuerfreibetrag von ihm/ihr bereits "verbraucht" und jeder zusätzliche € ist zu versteuern.

Nein, der Minijob zählt (wenn man es nicht sehr ungeschickt anstellt) nicht zum versteuernden Einkommen und braucht also auch keinen Grundfreibetrag teilweise auf.

Es geht um eine Kurzgeschichte. Die Einnahmen werden sich also im überschaubaren Bereich halten. Und dafür sind 140 € pro Monat schon eine Menge. Nimm mal 500 € Honrar pro Jahr an (und das ist schon viel), dann hat sie(?) 500 € verdient und muss 12x140 € Krankenversicherung zahlen. Kommen noch mal mindestens 25 € monatlich Pflegeversicherung hinzu.
Also knapp 2.000 € gegen 500 € Honorar. Kein gutes Geschäft.


Davon bin ich hier erstmal nicht ausgegangen, sondern nur von den Daten, die sie uns so gegeben hat (und davon, dass man mit Familienversicherung und Minijob häufig in den Zwanzigern ist [entschuldige Vina, falls dem nicht so sein sollte], zumindest wenn man von seiner eigenen Situation auf andere schließt).

Zum Minijob: Ja, da hast du recht. Aber auch nur in dem Fall, wenn der Arbeitgeber für dich pauschal versteuert. Wenn er das nicht tut, musst du dich versteuern und damit wird das Gehalt vom Minijob vom Steuerfreibetrag abgezogen.

Natürlich sind 140 Euro viel, aber es könnte einen noch schlimmer treffen.

Bei Krankenversicherung und Steuern kommt es von Fall zu Fall auf verschiedene Konstellationen in der Ausgangsposition an. Falls Vina Studentin wäre, sähe das Ganze dann auch noch mal anders aus.


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(Anne Shirley - Anne of Green Gables, Lucy Maud Montgomery)
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Rübenach
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Beitrag30.08.2017 12:02

von Rübenach
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Robien Schmidt hat Folgendes geschrieben:

Zum Minijob: Ja, da hast du recht. Aber auch nur in dem Fall, wenn der Arbeitgeber für dich pauschal versteuert. Wenn er das nicht tut, musst du dich versteuern und damit wird das Gehalt vom Minijob vom Steuerfreibetrag abgezogen.


Das ist ein Punkt, an dem man verdammt aufpassen sollte. Den meisten Arbeitgebern sind die 2% Mehrbelastung im Endeffekt egal. (Du hast ja außerdem die Möglichkeit, die vom Arbeitgeber abgeführte Pauschalsteuer vom Lohn abziehen zu lassen, also anstatt 450 € nur 441 € zu bekommen und dafür den Lohn aus dem Minijob steuerfrei zu belassen.)

Ich hatte mal den Fall eines Studenten, der im Oktober geheiratet hat. Vor der Hochzeit hatte er sich um diese 2% keine Gedanken gemacht. Am Ende musste er seinen 450 € Job tariflich versteuern.


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Willebroer
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Beitrag30.08.2017 12:07

von Willebroer
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Auf der Webseite der TK findet sich dazu folgende Info:

Zitat:
, wenn Ihr Familienmitglied insgesamt regelmäßig mehr Einkommen hat als monatlich 425 Euro oder - bei geringfügig Beschäftigten - mehr als 450 Euro im Monat, ist keine Familienversicherung möglich.


also regelmäßig mehr als 425 (nicht mehr 400) bzw. 450 Euro.

Bei einer Kurzgeschichte dürfte also von "regelmäßig" keine Rede sein. Schlimmstenfalls ist man für einen Monat nicht mitversichert, man fliegt nicht endgültig aus der Familienversicherung raus.

Ansonsten darf man als Minijobber zweimal im Jahr die Grenze bis zum Doppelten überschreiten, also insgesamt 900 Euro verdienen. Evt. bietet sich hier die Möglichkeit einer kreativen Verteilung der Einkünfte.

Aber der wichtigste Ratschlag wurde schon gegeben: Krankenkasse fragen!!! Achtung: Nicht jeder Mitarbeiter dort weiß über solche Dinge Bescheid (vor allem in der Beratungshotline), also lieber noch mal nachfragen bzw. Auskunft schriftlich geben lassen (bzw. direkt in die Geschäftsstelle gehen).
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IQ Dino
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Beitrag30.08.2017 12:17

von IQ Dino
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Die Fragestellung ist:

Was ziehen die Krankenkassen zur Berechnung des Beitrags heran:

1. einen profanen Lohnzettel
2. eine aktuelle und verbuchte! Fibu mit sichtbaren monatlichen Privatentnahmen
(und selbst dann wollen die Krankenkasse später mal die Steuererklärung haben)
oder aber ..
3. die Steuererklärung, die sozusagen hoheitlich vermeldet, wieviel Einkommen man aus seiner Tätigkeit hatte
Der Steuerbetrag gibt aber eben nur jährliche Werte her.

Die eigene Buchführung bietet darüber hinaus ein Füllhorn an Möglichkeiten, Einnahmen zu verringern, so dass dieses Honorar wirklich ohne Probleme "genullt" werden kann, selbst wenn regelmässig Gelder eintrudeln. Das liebe ich so am selbständig sein. Wenn ich einen Kaffee mit einem Freund trinke, nehme ich die Quittung nicht ohne Grund mit. Wenn ich mal ne Kurzreise nach Hamburg mache, besuche ich "natürlich" rein dienstlich einen Kollegen oder Designer. Wenn ich Druckerpatrone, Kugelschreiber, Kaffee (jedes zweite Mal), Briefmarken, ein schönes Outfit (natürlich für Lesungen) brauche, gehe ich genauso vor  ... usw usw.

Arbeitszimmer
anteilige Kosten Miete Arbeitszimmer
anteilige weitere Kosten Arbeitszimmer
Abschreibungen
Laptop, PC, Monitor, Möbel
(auf X Jahre verteilt)
(bei GWG Gütern direkt Kosten des Monats)
Arbeitsmaterial
wie Bücher,
Lehrgänge,
Stifte usw
Porto
Internet
PC oder Laptop
Monitor usw
Kaffee und Tee, was also im Büro verwendet wird
Anteil Telefon
Anteil Mobil
Dienstreisen
zu Messen
zu Kollegen
zu Dienstleistern (Homepage usw)
zu Beratern
zu Verlagen / Lektor
zu Lesungen
zu Rechercheorten
mit Übernachtungen oder nicht
mit Essenspauschale
... bisschen diffiziel ... also vorher einlesen
mit 30 Cent pro km
Steuerberaterkosten
Bankkosten
Marketingkosten
Homepage
Webdesigner
GoogleAdwords
andere Werbung
Freiexemplare selbst bezahlt?
Visitenkarten
Flyer, was auch immer
weiteren Werbekosten
Das war nur mal ganz spontan
 ... diese Liste kann noch länger werden.

Im allerschlimmsten Fall und wenn jemand so janzzz sicher gehen will, soll er einfach eine größere Ausgabe in genau den Monat legen, wo das Honorar eintrudelt. Aber das ist wirklich nur für sehr vorsichtige Geister zur eigenen Beruhigung notwendig und später überhaupt nur relevant, wenn ein Oberschlauer der Krankenkasse das unbedingt auf den Monat eingegrenzt haben möchte.


Verdammt ... in mir lebt noch immer dieser sachliche Kaufmann und manchmal kreative Buchhalter ... den würde ich gerne mal loswerden Smile. Aber nützlich ist das allemal.
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IQ Dino
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Beitrag30.08.2017 12:21

von IQ Dino
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und ja !
Krankenkasse fragen! Smile
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Schluri
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Beiträge: 159



Beitrag31.08.2017 12:45

von Schluri
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Rübenach hat Folgendes geschrieben:

@Rübenach
Du solltest doch mal deinen Steuerratgeber für Schriftsteller zu Ende schreiben.


*nur mal kurz reinschleich*
Ich würde das Buch zu 100% kaufen!!!

*wieder rausschleich*


_________________
Liebe Grüße
Ronja
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