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Steuererklärung

 
 
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nothingisreal
Geschlecht:weiblichBücherwurm


Beiträge: 3994
Wohnort: unter einer Brücke


Beitrag13.07.2017 15:45
Steuererklärung
von nothingisreal
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Was kann ein Autor steuerlich absetzen?

- Schreibratgeber
- Sachbücher zum Thema des Buches (Bsp.: Ich schreibe einen historischen Roman -> Ich kaufe ein Sachbuch über das Leben im Kloster während des Mittelalters)
- Romane zum Thema des Buches (Bsp.: Ich schreibe einen historischen Roman -> Ich kaufe historische Romane)
- Romane allgemein
- Literaturzeitschriften
- Bibliotheksausweis(e)
- Schreibkurse
- Fahrten zu Schreibkursen
- Unterkunft während eines Schreibkurses (sofern andere Stadt als Heimatstadt)
- Fahrten zu Literaturmessen
- Unterkunft während einer Literaturmesse (sofern andere Stadt als Heimatstadt)
- Laptop
- Postmarken/Briefumschläge
- Druckereikosten
- Internet
- Arbeitsplatz zuhause
- Museumsbesuche oder ähnliches zum Thema des Buches
- Schokolade Laughing

Falls euch noch weiteres einfällt gern damit.

Danke schon mal smile


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"Es gibt drei Regeln, wie man einen Roman schreibt. Unglücklicherweise weiß niemand, wie sie lauten." - William Somerset Maugham
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IQ Dino
Geschlecht:männlichAlter Ego
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Alter: 62
Beiträge: 516
Wohnort: MG


I
Beitrag13.07.2017 17:01

von IQ Dino
Antworten mit Zitat

Wenn Du Kaffee trinkst, rauf damit. Auch Wasserflaschen oder Tee. Es muss nur klar sein, dass nur dort verwendet.

Alles nur Denkbare an Büromaterial.

Fahrten an die Städten Deiner Forschung. Gut wären Bestätigungen von Befragten.

Dienstfahrten zu Freiberuflern, die Dir helfen, Logo, Cover, oder auch Beratung zum Projekt geben . Hier auch, Bestätigung der Besuchten mit An und Abfahrt, Grund der Anwesenheit.  

Schön hierbei, Fahrten 30 Cent pro gefahrenem Kilometer + Übernachtungspauschale, je nachdem wie lange.

Noch schöner, wenn man Freunde hat, die einem da kollegial helfen.
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Rübenach
Geschlecht:männlichExposéadler
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Beiträge: 2832



R
Beitrag13.07.2017 18:11
Re: Steuererklärung
von Rübenach
Antworten mit Zitat

nothingisreal hat Folgendes geschrieben:
Was kann ein Autor steuerlich absetzen?

- Schreibratgeber

ja

- Sachbücher zum Thema des Buches (Bsp.: Ich schreibe einen historischen Roman -> Ich kaufe ein Sachbuch über das Leben im Kloster während des Mittelalters)

vielleicht

- Romane zum Thema des Buches (Bsp.: Ich schreibe einen historischen Roman -> Ich kaufe historische Romane)

eher nicht


- Romane allgemein

nein

- Literaturzeitschriften

nein

- Bibliotheksausweis(e)

vielleicht


- Schreibkurse
natürlich

- Fahrten zu Schreibkursen

natürlich

- Unterkunft während eines Schreibkurses (sofern andere Stadt als Heimatstadt)


natürlich

- Fahrten zu Literaturmessen

eher ja

- Unterkunft während einer Literaturmesse (sofern andere Stadt als Heimatstadt)

eher ja

- Laptop

zumindest anteilig

- Postmarken/Briefumschläge
ja
- Druckereikosten
wofür? um dein buch zu drucken oder plakate, flyer dazu: Ja. Um Einladungen zur Hochzeit zu drucken: Nein
- Internet
zumindest anteilig
- Arbeitsplatz zuhause
Schreibtisch etc. ja, Arbeitszimmer bis 1250 € im Jahr

- Museumsbesuche oder ähnliches zum Thema des Buches
Vielleicht
- Schokolade Laughing
nein

Falls euch noch weiteres einfällt gern damit.

Danke schon mal smile


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"Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams
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Arcularius
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Beiträge: 202



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Beitrag13.07.2017 19:00

von Arcularius
Antworten mit Zitat

Schreibkurse hat mir das Finanzamt abgelehnt mit der Begründung "Ausgabe der privaten Lebensführung".
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Rübenach
Geschlecht:männlichExposéadler
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Beiträge: 2832



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Beitrag13.07.2017 19:04

von Rübenach
Antworten mit Zitat

Arcularius hat Folgendes geschrieben:
Schreibkurse hat mir das Finanzamt abgelehnt mit der Begründung "Ausgabe der privaten Lebensführung".


Und? Hast du Einspruch eingelegt?


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Willebroer
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Wohnort: OWL


Beitrag13.07.2017 19:11

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich war der Antrag zu perfekt formuliert. Wink
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Arcularius
Geschlecht:männlichEselsohr
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Beiträge: 202



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Beitrag13.07.2017 19:42

von Arcularius
Antworten mit Zitat

Rübenach hat Folgendes geschrieben:
Und? Hast du Einspruch eingelegt?


Aus Zeitgründen damals leider nicht, würde mir heute aber nicht mehr passieren.
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nothingisreal
Geschlecht:weiblichBücherwurm


Beiträge: 3994
Wohnort: unter einer Brücke


Beitrag13.07.2017 22:23

von nothingisreal
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Super vielen Dank euch, vor allem dir Rübenach.

Jetzt wäre die Frage, ab wann kann man das dem Finanzamt einreichen? Ab dem ersten verkauften Buch oder schon davor? Vermutlich letzteres, oder?


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IQ Dino
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Beitrag13.07.2017 22:31

von IQ Dino
Antworten mit Zitat

Arcularius hat dabei natürlich auch recht. Man kann sehr viele Posten anführen, aber Schlimmeres als nicht anerkennen, kann Dir nicht passieren.

Ich habe früher sogar schon mal ein zwei Dinge reingepackt, von denen ich wußte, dass das nicht durchkommen würde.

Sozusagen als Köder oder Sollbruchstelle, damit ein Prüfer vielleicht zufrieden ist und nicht mehr nach Beute sucht.

Allerdings ging es hier um eine GmbH. Dort habe ich das als Fundstücke für irgendwann stattfindende Steuerprüfungen dringelassen, obwohl mein Steuerberater meinte, das kommt nicht durch Smile

Ein Prüfer MUSS was finden, sonst geht der nicht Smile. Aber gut, das passt jetzt nicht ganz hundertprozentig zur normalen Steuererklärung.

Wichtig ist zu wissen, dass man vieles angeben kann, aber für nichts eine Garantie besteht.
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Rübenach
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Beiträge: 2832



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Beitrag14.07.2017 06:56

von Rübenach
Antworten mit Zitat

nothingisreal hat Folgendes geschrieben:

Jetzt wäre die Frage, ab wann kann man das dem Finanzamt einreichen? Ab dem ersten verkauften Buch oder schon davor? Vermutlich letzteres, oder?


Die Frage ist nicht so trivial, wie sie sich vielleicht anhört. Nehmen wir mal an, du wolltest dein Geld nicht mit Romanschreiben, sondern mit einer Pommesbude verdienen. Dann würde deine Tätigkeit als Pommesbudenbesitzer in dem Moment beginnen, in dem du mit den Vorbereitungshandlungen (Marktanalyse, Suche nach Standort etc.) beginnst, also im Prinzip in dem Moment, in dem du beginnst, Geld auszugeben.

Im Unterschied zur Schriftstellerei betreibt aber niemand das Pommesfritieren als Hobby. Deshalb gibt es dort das Abgrenzungsproblem Hobby vs. berufliche Tätigkeit nicht. Und auf Buchmessen fährt auch der Hobbyautor, er besucht Seminare und Bibliotheken, benötigt Papier, Drucker und einen Schreibtisch.

Das Steuerrecht spricht in diesem Zusammenhang von der "Gewinnerzielungsabsicht". Dies ist eine sogenannte "innere Tatsache", die durch konkrete Handlungen belegt werden muss. Anders ausgedrückt: Steuerrechtlich bist du Schriftsteller, wenn du nicht mehr aus "Liebe zur Literatur" schreibst, sondern um damit Geld zu verdienen, spätestens aber ab dem Zeitpunkt, in dem du damit Geld verdienst.

Was im Allgemeinen noch relativ klar klingt, ist im Einzelfall höchst schwierig, zumal sich meines Wissens die Finanzgerichte noch nicht mit einem solchen Fall beschäftigt haben.

Meiner Einschätzung nach kann man den Entschluss, den Hobbybereich zu verlassen und Geld mit der Tätigkeit als Schriftsteller zu verdienen, spätestens zu dem Zeitpunkt belegen, in dem man mit Handlungen beginnt, die mit der Veröffentlichung des Manuskripts zu tun haben. Wenn du planst, Verlagsautor zu werden, dann ist das zum Beispiel die aktive Suche nach Agenten bzw. Verlagen. Bei Selbstveröffentlichern wird das zu dem Zeitpunkt sein, in dem man einen Lektor beauftragt oder ein Cover gestalten lässt.

Was spricht dagegen, so früh wie möglich zu versuchen, die Kosten steuerlich geltend zu machen? Auf den ersten Blick nichts. Allerdings wird das Finanzamt nicht auf Dauer bereit sein, Verluste aus schriftstellerischer Tätigkeit zu akzeptieren. Nach sechs Jahren (können im Einzelfall auch ein paar mehr sein) ohne Gewinne wird das Finanzamt deine Gewinnerzielungsabsicht überprüfen und im Regelfall verwerfen. Wenn du also sowieso planst, dein Erstlingswerk erst in 10 Jahren zu veröffentlichen, dann würde ich mit der steuerlichen Geltendmachung der Kosten noch einige Zeit warten.

Ich hoffe, dieser grobe Überblick hilft dir ein wenig. Es kommt (wie so oft im Steuerrecht) halt immer auf den Einzelfall an. Und der ist in diesem Rahmen (Internetforum) natürlich nicht darstellbar.


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IQ Dino
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Alter: 62
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Beitrag14.07.2017 08:42

von IQ Dino
Antworten mit Zitat

Sonst ist es "Liebhaberei".

Kleine Ergänzung zu dem eben Geschriebenen.

Wird später, und sei es nach wenigen Jahren, die Gewinnerzielungsabsicht aberkannt, musst Du damit rechnen, dass Du eine korrigierte Steuererklärung bekommst ... was dann natürlich eine Nachzahlung erfordern wird, wenn Du mit Deinem Geld im steuerpflichtigen Bereich warst (was dann dein Butterundbrot-Job gewesen sein wird, sonst würde das nicht passieren Smile ).
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nothingisreal
Geschlecht:weiblichBücherwurm


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Beitrag14.07.2017 12:11

von nothingisreal
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Vielen Dank euch. Vor allem dir, Rübenach. Das ist eine sehr ausführliche und hilfreiche Antwort. Dann schaue ich mal, wie ich das mache.

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Nina C
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Beitrag11.10.2017 03:00

von Nina C
Antworten mit Zitat

Vielleicht denke ich gerade Blödsinn, aber was ist – vor allem im Falle von SPlern - mit:

- Lektorat / Korrektorat
- ev. gekaufte Bilder für ein Cover
- und oder die Covergestaltung selbst?
- Software wie Papyrus, Fotoshop etc. sowie Laptop oder Desktop selbst
- mögliche Kosten für die Aufrechterhaltung einer Autorenhomepage
- alle Arten von Marketing- und Werbemaßnahmen (Bannergestaltung meinetwegen)

Steht bislang nicht da – oder ist das aus irgendwelchen Gründen Unsinn (wenn ja, macht mich schlauer! Smile )

Liebe Grüße,

Nina


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Rübenach
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Beitrag11.10.2017 06:06

von Rübenach
Antworten mit Zitat

Nina C hat Folgendes geschrieben:
Vielleicht denke ich gerade Blödsinn, aber was ist – vor allem im Falle von SPlern - mit:

- Lektorat / Korrektorat
- ev. gekaufte Bilder für ein Cover
- und oder die Covergestaltung selbst?
- Software wie Papyrus, Fotoshop etc. sowie Laptop oder Desktop selbst
- mögliche Kosten für die Aufrechterhaltung einer Autorenhomepage
- alle Arten von Marketing- und Werbemaßnahmen (Bannergestaltung meinetwegen)

Steht bislang nicht da – oder ist das aus irgendwelchen Gründen Unsinn (wenn ja, macht mich schlauer! Smile )

Liebe Grüße,

Nina


Klar steht das bis jetzt nicht da. Ging ja auch bisher nicht um SP'ler.

Grundsätzlich gilt: Alle Ausgaben, die mit der schriftstellerischen Tätigkeit zusammenhängen, kann man abziehen. Wie heißt es so schön im Gesetz: "Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind."

Wenn du also steuerliche Einkünfte mit deinem Schreiben erzielst (Abgrenzung zur "Liebhaberei" siehe oben), dann kannst du die dadurch entstandenen Kosten als Betriebsausgaben abziehen. Zumindest im Prinzip. Nicht abziehbar sind "die Aufwendungen für die Lebensführung, (...) auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen". Hier stellen die Aufwendungen ein Problem dar, die sowohl der Lebensführung als auch dem Beruf dienen. Grundsätzlich herrscht zwar ein Aufteilungsverbot, von dem es aber Ausnahmen gibt. Aufwendungen für ein Kraftfahrzeug oder einen PC darf man in einen beruflichen (also abzugsfähigen) und einen privaten (also nichtabzugsfähigen) Anteil aufteilen, Kosten für ein Arbeitszimmer (z.B. Miete, Heizung, Nebenkosten) nicht.


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Nina C
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Beitrag11.10.2017 06:46

von Nina C
Antworten mit Zitat

Na ich hab ja auch vor allem geschrieben =)
Software und eine Autorenhomepage haben vielleichtvielleicht ja auch die Nicht-SP’ler.

Aber: Trotzdem danke, aufgrund der allgemeinen Beschreibung ist es vielleicht einfach mal gut Ausgaben dahingehend zu überdenken (nicht, dass das jetzt schon eine Rolle spielen würde, aber.).

Wobei, mal nachgefragt (ich bin da eben noch nicht so schlau): Eine Bekannte, auch Freiberuflerin, meint, sie würde immer eine Pauschale von 30% der Einnahmen gelten machen können, das würde bei ihren Ausgaben als Kleinunternehmerin ungefähr hinkommen und wäre einfach wesentlich weniger Arbeit als Quittungen zu sammeln und zu begründen, zudem würde es normalerweise ohne Probleme akzeptiert. Würde das als Schriftsteller nicht auch gehen, mal unabhängig davon, ob die realen „Betriebsausgaben“ kleiner, gleich oder größer wären?

Liebe Grüße,

Nina


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Rübenach
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Beitrag11.10.2017 06:58

von Rübenach
Antworten mit Zitat

Betriebsausgabenpauschale geht

bei hauptberuflichen Schriftstellern 30% der Einnahmen, höchstens 2.455 € im Jahr

bei nebenberuflichen Schriftstellern 25% der Einnahmen, höchstens 614 € im Jahr



Mod-Info: Die nachfolgende, vom Thema abdriftende Diskussion findet sich nun hier.


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