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Blogbuster 2018, 31.12.2017

 
 
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Bananenfischin
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Beiträge: 5339
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Goldene Feder Prosa Pokapro IV & Lezepo II
Silberne Harfe



Beitrag19.10.2017 00:07
Blogbuster 2018, 31.12.2017
von Bananenfischin
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Blogbuster, Preis der Literaturblogger 2018

BLOGBUSTER – Was ist das ?

Von ihren Fans heiß geliebt, von der klassischen Literaturkritik eher mit Argwohn betrachtet – Literaturblogs gelten als die neuen, unkonventionellen Literaturvermittler im Netz. Und es ist Fakt: Immer mehr Leser holen sich ihre Literaturempfehlungen aus den Blogs. Das haben auch die Verlage längst erkannt. Zum zweiten Mal wollen 15 ausgewählte Literaturblogger den Beweis antreten, dass sie nicht nur vermitteln, sondern auch neue unkonventionelle Literatur entdecken können. Zusammen mit dem Verlag Kein & Aber, der Literaturagentur Elisabeth Ruge und der Frankfurter Buchmesse setzen wir das Experiment fort.

Die Blogbuster-Blogger suchen das literarische Nachwuchstalent. Autoren ohne Verlagsvertrag werden aufgerufen, sich bei einem der teilnehmenden Blogs mit einem Exposé und einer Leseprobe zu bewerben. Unter den eingereichten Manuskripten wählen die Blogger jeweils einen Autor aus, mit dem sie in den Pitch gehen. Eine Fachjury entscheidet, welcher Blog das beste Nachwuchstalent entdeckt hat und einen Verlagsvertrag erhält. Das Gewinner-Buch erscheint dann bei Kein & Aber und der Blogger erhält eine Provision. Der Wettbewerb wird jedes Jahr mit wechselnden Partnern und Bloggern neu ausgeschrieben.

Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Blogbuster ist eine Kooperation verschiedener Partner, rechtlich vertreten durch:

Brandrevier GmbH
Gemarkenstraße 138a
D-45147 Essen
Geschäftsführer: Tobias Nazemi
AG Essen HRB 21507

Preis

Das prämierte Manuskript wird im Herbst 2018 im Kein & Aber Verlag erscheinen. Der Gewinner des Blogbuster Preises schließt hierfür einen branchenüblichen Verlagsvertrag mit dem Kein & Aber Verlag. Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Agenturvertrag mit der Elisabeth Ruge Agentur abzuschließen.

Der den Gewinnertitel betreuende Blogger erhält eine Provision in Höhe von 5 % sämtlicher Einkünfte aus dem Verlagsvertrag zwischen dem Kein & Aber Verlag und dem Gewinner. (Anmerkung: Ich habe, was die Beteiligung des Bloggers angeht, nachgefragt, weil mir die Formulierung etwas unklar erschien: Gemeint sind 5 % des Honorars, das der Autor erhält.) Diese Provision wird von den Einkünften des Gewinners in Abzug gebracht.

Ablauf

Teilnehmer dürfen nur mit einer Einreichung teilnehmen und müssen ihren bürgerlichen Namen angeben. Wird zusätzlich ein Pseudonym angegeben, wird der bürgerliche Name im Rahmen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht.

Autoren des Blogbuster-Wettbewerb 2017 können sich, mit Ausnahme der Longlist-Kandidaten, erneut bewerben.

Die Teilnehmer senden ein Exposé und eine Leseprobe über das hier zur Verfügung stehende Formular an Blogbuster. Statt über das Formular kann die Einreichung auch per E-Mail an manuskript(at)blogbuster-preis.de erfolgen. Erfolgt die Einreichung per E-Mail, muss ein unterschriebenes Exemplar dieser Teilnahmebedingungen als Scan im pdf-Format beigefügt werden. Hier finden Sie eine Druckversion.

Die Blogger bewerten das Exposé und die Leseprobe. Nach positiver Prüfung fordern sie bei dem jeweiligen Teilnehmer das gesamte Manuskript an. Wählt der Blogger ein Manuskript als seinen Favoriten aus, leitet er dieses an die Jury weiter. Auf den Blogs dürfen Teile, bis zum Umfang der eingesandten Leseprobe, aus dem Manuskript vorgestellt werden. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, dem Blogger für Interviews, Fotos und Videoaufnahmen zur Verfügung zu stehen. Der Blogger kann seine Leser auffordern, über die Qualität der Manuskripte abzustimmen.

Die Fachjury wählt aus den von den teilnehmenden Bloggern vorgeschlagenen Autoren bis zum 30. April 2018 eine Shortlist von drei Autoren aus. Im Mai 2018 wird der Gewinner des Blogbuster-Preises verkündet.

Wenn weniger als drei Blogger einen Autor an die Jury weiterleiten, darf diese sich vorbehalten, den Preis auszusetzen.

Anforderungen an die Einsendungen

Teilnehmen dürfen Autoren mit einem Manuskript nur dann, wenn dieses noch nicht bei einem Verlag als Printausgabe erschienen ist. Ausgenommen hiervon sind Veröffentlichungen im Selbstverlag. Teilnehmen dürfen auch solche Autoren, die bereits durch einen Agenturvertrag gebunden sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Minderjährige, Autoren die bereits im letzten Jahr auf der Longlist standen, Mitarbeiter des Kein & Aber Verlags und seiner Tochterunternehmen sowie Mitarbeiter der Elisabeth Ruge Agentur GmbH.

Einsendungen dürfen ausschließlich über das Teilnahmeformular oder per E-Mail erfolgen. Jeder Autor kann drei präferierte Blogs angeben, die seine Einsendung prüfen sollen. Bei der Zuteilung der Manuskripte ist Blogbuster nicht an diesen Wunsch gebunden. Das Manuskript wird nur von einem Blog geprüft. Das vollständige Manuskript darf erst nach Aufforderung an die mitgeteilte E-Mail Adresse eingereicht werden. Die einzelnen Blogs sollen durch die Teilnehmer nicht direkt kontaktiert werden. Einsendeschluss ist der 31.12.2017.

Die Einreichung besteht aus einem Exposé (maximal 2 Seiten, Normseiten-Formatierung) und einer Leseprobe 15 bis 30 Seiten (Normseiten-Formatierung) jeweils im pdf-Format. Vorlagen in verschiedenen Formaten finden sich hier. Angenommen werden ausschließlich deutschsprachige Prosa (Gegenwartsliteratur), kein Genreliteratur, keine Mundart. Das gesamte Manuskript muss einen Mindestumfang von 140 Normseiten haben. Es muss spätestens zum Zeitpunkt der Prüfung durch die Jury vollständig sein. Das Manuskript darf ebenfalls ausschließlich als pdf im Normseiten-Format per E-Mail abgegeben werden.

Sonstiges

Der Teilnehmer versichert, dass er allein berechtigt ist, über sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Manuskript einschließlich fremder Text- und Bildvorlagen zu verfügen, und dass er bisher keine der Teilnahme entgegenstehende Verfügungen darüber getroffen hat.

Der Teilnehmer erklärt sich zudem bereit, das eingesandte Manuskript in der Zeit zwischen Bekanntgabe der Longlist und der Verkündung des Gewinners zuerst dem Kein & Aber Verlag wegen des Erwerbs der Verlagsrechte zu angemessenen Konditionen anzubieten. Sollte es zwischen dem Teilnehmer und dem Kein & Aber Verlag nicht zum Abschluss eines Verlagsvertrages innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe des Gewinners kommen, so steht dem Teilnehmer frei, über die Einsendung anderweitig zu verfügen.

Den Teilnehmern entstehen durch die Teilnahme keine Kosten. Eine Barauszahlung des Gewinns sowie der Rechtsweg sind ausgeschlossen.

Es erfolgt keine Rücksendung von Manuskripten, die per Post zugesandt wurden. Weder die Blogger noch die Jury erteilen Gutachten; Ablehnungen werden nicht begründet. Sowohl den Bloggern als auch der Jury steht es frei, einzelne Texte ohne Angabe von Gründen nicht zu berücksichtigen. Es wird keine Korrespondenz geführt.

Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen können zum Ausschluss führen.


Quelle

Danke an James O. Incandenza


Viel Erfolg!


_________________
Schriftstellerin, Lektorin, Hundebespaßerin – gern auch in umgekehrter Reihenfolge

Aktuelles Buch: Geliebte Orlando. Virginia Woolf und Vita Sackville-West: Eine Leidenschaft

I assure you, all my novels were first rate before they were written. (Virginia Woolf)
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Stefanie
Reißwolf


Beiträge: 1741



Beitrag19.10.2017 10:35

von Stefanie
Antworten mit Zitat

Nette Methode, die anstrengende Sichtung von Manuskripten zu outsorcen. Aber eine gute Chance für Autoren, immerhin werden die Leseproben auch angeschaut und verstauben nicht auf irgendeinem Stapel.
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James O. Incandenza
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Beiträge: 9



Beitrag19.10.2017 20:24

von James O. Incandenza
Antworten mit Zitat

Stefanie hat Folgendes geschrieben:
Nette Methode, die anstrengende Sichtung von Manuskripten zu outsorcen. Aber eine gute Chance für Autoren, immerhin werden die Leseproben auch angeschaut und verstauben nicht auf irgendeinem Stapel.


Die Initiative zu dem Wettbewerb ging tatsächlich von den Bloggern aus: Tobias Nazemi von "Buchrevier" hat sich das Ganze ausgedacht und ist mit seinem Konzept an die Verlage herangetreten. Beim ersten Mal hat dann Klett Cotta als Verlagspartner mitgemacht, Elisabeth Ruge und Denis Scheck saßen auch schon in der ersten Staffel in der Jury. Der Siegertitel "Wer ist B. Traven" von Torsten Seifert ist gerade erschienen. Gelohnt hat sich der Wettbewerb aber auch für andere AutorInnen, die es auf die Longlist schafften - mehrere haben dadurch einen Verlags- und Agenturvertrag bekommen, allein Klett Cotta hat gleich zwei Autoren unter Vertrag genommen.

Es lohnt sich also, es mit seinem Manuskript einmal zu versuchen - allein schon, um auf sich aufmerksam zu machen!
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James O. Incandenza
Geschlecht:männlichSchneckenpost


Beiträge: 9



Beitrag31.10.2017 21:58

von James O. Incandenza
Antworten mit Zitat

Für alle, die wissen wollen, wie es dem Sieger von Blogbuster 2017 so erging, ist dieses Interview vielleicht von Interesse: https://rudkoffsky.com/2017/10/31/niemals-aufgeben-blogbuster-sieger-torsten-seifert-im-gespraech/
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