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Nicki Bücherwurm
Alter: 68 Beiträge: 3613 Wohnort: Mönchengladbach
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17.01.2017 22:58 Auswandern und wieder einwandern? von Nicki
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Ich habe mal eine etwas kompliziertere Frage.
Eine junge Frau, 22, wandert nach Australien aus.
Dort bekommt sie ein Kind, das sie, als dieses 6 Jahre alt ist, wieder nach Deutschland mitbringt. Das Kind soll hier zur Schule gehen.
Fragen:
Hat das Kind die deutsche und die australische Staatsbürgerschaft?
Ich gehe davon aus, dass sie sich in Deutschland abmelden muss?
Könnte sie auch, weil vergessen, ihre Meldeadresse bei ihren Eltern behalten? Würde das auffallen, wenn es niemand den Behörden anzeigt? (10 Jahre lang?)
Kann sie sich, falls abgemeldet, einfach wieder anmelden und die Tochter gleich mit?
_________________ MfG
Nicki
"Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." Henry Ford
"Fantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt." A.Einstein
*Sommerblues* September 2017 Eisermann Verlag
*Trommelfeuer* November 2017 Eisermann Verlag
*Silvesterliebe* 30. November 2018 Eisermann Verlag
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Lapidar Exposéadler
Alter: 61 Beiträge: 2700 Wohnort: in der Diaspora
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18.01.2017 07:32
von Lapidar
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Mit an und abmelden, kenn ich mich nicht so aus, aber ganz so einfach wird das nicht sein, sie hat ja mit dem Pass ausreisen müssen, eventuell musste der verlängert werden, und es ist strafbar (denke ich) wenn sie sich nicht abmeldet. Außerdem wird sie im Aussi Land ein Visa brauchen und damit auch gemeldet sein...
Re Kind. Ich habe damals als meine Söhne geboren wurden, meine Söhne bei der dt Botschaft in Wellington gemeldet, damit sie ihre Pässe bekamen. Damals war es noch so, dass nur eine Staatsbürgerschaft zulässig war. Entweder die dt. oder die des Vaters. War auch so dass das Land meines Ex Gatten nur eine Staatsbürgerschaft zuließ. Wir hatten uns dann auf die dt. geeeinigt, weil man mit seiner echt schlecht reisen konnte/kann.
Frage für dich ist also: a) darf man als Australier zwei Staatsbürgerschaften haben?
b) als Deutscher?
Anmelden war kein Problem, als ich mit den Kindern zurückkam. Weil sie ja wie ich die dt. Staatsbürgerschaft hatten und deshalb nicht Visumspflichtig für Deutschland waren.
Ich denke, es würde schon auffallen, wenn sie sich nicht abmeldet. 10 Jahre lang keine Steuererklärung, keine Sozialversicherung, nichts niente..
Aber ich hab auch wenig kriminelle Energie...
lg
Lapidar
_________________ "Dem Bruder des Schwagers seine Schwester und von der der Onkel dessen Nichte Bogenschützin Lapidar" Kiara
If you can't say something nice... don't say anything at all. Anonym. |
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Eris Ado Klammeraffe
Beiträge: 723
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18.01.2017 07:34
von Eris Ado
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Wenn die Mutter die deutsche Staatsbürgerschaft behalten hat und diese auch eine permanente Aufenthaltserlaubnis in Australien hat, dann hat das Kind in der Regel die deutsche und die australische Staatsbürgerschaft.
http://www.wohin-auswandern.de/australische-staatsbuergerschaft
Zitat: | Wenn Sie als deutscher oder österreichischer Staatsbürger die australische Staatsbürger annehmen, so verlieren Sie grundsätzlich die deutsche bzw. österreichische Staatsbürgerschaft automatisch. Um dies zu verhindern, müssen Sie zwingend vor der Annahme der australischen Staatsbürgerschaft die Beibehaltung Ihrer deutschen Staatsbürgerschaft beantragen. |
http://www.rausnachaus.com/wann-bekommen-kinder-die-australische-staatsbuergerschaft/
Abmelden muss sie sich.
Rückeinwandern nach Deutschland soll relativ unproblematisch sein.
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Nicki Bücherwurm
Alter: 68 Beiträge: 3613 Wohnort: Mönchengladbach
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18.01.2017 08:57
von Nicki
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Danke euch. Vor allem der zweite Link ist sehr informativ.
_________________ MfG
Nicki
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Selanna Reißwolf
Beiträge: 1146 Wohnort: Süddeutschland
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18.01.2017 10:31
von Selanna
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Hallo Nicki,
nur eine kleine Randinfo: In Australien kommt man als unter 30jährige relativ einfach an ein Visum, das sogenannte Work and Travel-Visum. Das ist einfach zu beantragen und bekommt man innerhalb weniger Wochen, übrigens ebenso in Neuseeland. Mit diesem Visum darf man sich in beiden Ländern je ein Jahr lang aufhalten und arbeiten. Viele junge Leute (also die Leute, die ein wenig weltenbummeln) bereisen so beide Länder nacheinander ...
Das würde Deiner Figur zumindest die Ausreise aus Deutschland und die erste Zeit in Down Under recht leicht machen
Liebe Grüße
Selanna
_________________ Nur ein mittelmäßiger Mensch ist immer in Hochform. - William Somerset Maugham |
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Nicki Bücherwurm
Alter: 68 Beiträge: 3613 Wohnort: Mönchengladbach
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18.01.2017 11:18
von Nicki
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Selanna hat Folgendes geschrieben: | Hallo Nicki,
nur eine kleine Randinfo: In Australien kommt man als unter 30jährige relativ einfach an ein Visum, das sogenannte Work and Travel-Visum. Das ist einfach zu beantragen und bekommt man innerhalb weniger Wochen, übrigens ebenso in Neuseeland. Mit diesem Visum darf man sich in beiden Ländern je ein Jahr lang aufhalten und arbeiten. Viele junge Leute (also die Leute, die ein wenig weltenbummeln) bereisen so beide Länder nacheinander ...
Das würde Deiner Figur zumindest die Ausreise aus Deutschland und die erste Zeit in Down Under recht leicht machen
Liebe Grüße
Selanna |
Das hat sie bereits nach dem Abi getan. Ich weiß nicht, ob man das auch ein zweites Mal beantragen kann. Ich habe herausgefunden, dass man ein permanentes Visum bekommen kann, wenn man eine Arbeitsstelle mehr als zwei Jahre hat und der Arbeitgeber so eine Art Empfehlung schreibt.
Was ich noch nicht weiß: Würde es auffallen, wenn sie sich nicht abmeldet und der Vater zu Hause die Post annimmt? Sie hatte bisher nie eine eigene Wohnung. Sie soll auch ihr Girokonto in Deutschland behalten. Rein theoretisch wäre sie ja dann für die deutschen Behörden nie richtig weg gewesen.
_________________ MfG
Nicki
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Abifiz Eselsohr
Beiträge: 236 Wohnort: Deutschland, in Nähe von Marburg seit 2007
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18.01.2017 12:34
von Abifiz
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Hi Nicki.
Das würde mit der Zeit, wie von anderen hier auch erwähnt, durchaus auffallen. Zumal sie in Australien nicht um das deutsche Konsulat herumkäme, nicht nur bei der Paß-Verlängerung, sondern auch bei Versicherungen, Führerschein-Umstellung, Nachfragen australischer Behörden, etc. Beim Sich-nicht-Abmelden würde sie sich (oder der Vater sich) mit den Jahren ohne jeden Grund strafbar machen. Denn hier in Deutschland müßte eine "Legende" aufgebaut werden, wo sie ist, was sie macht, was mit Versicherung und Steuer, was ist mit dem Kindergeld für sie, das ihre Eltern bis zum Abi bekommen, wieso nicht weiter, arbeitet sie, wo? Wenn nicht müssen die Eltern erklären, wieso kein Kindergeld mehr nötig ist, aber dann entweder das Zimmer von der Steuer absetzen oder die angeblichen Einkünfte fürs Zimmer steuerlich deklarieren, das Finanzamt würde die Tochter dann auffordern zur Steuererklärung, etc. Das Kind hätte hier eine australische Geburtsurkunde, australische Impfungen, auch da Nachfragen, Verdächtigungen aller Art, Lügen, Ärger mit den Behörden, etc.
Ich verstehe jedoch die Notwendigkeit nicht: Sie wäre doch völlig legal in Australien, würde völlig legal zurückkehren können (nicht "wieder einwandern"), das Kind hätte sowieso beide Staatsangehörigkeiten.
Warum diese Verrenkungen? Ich mein' es ja nicht böse...
Herzlich
Abifiz
PS
Falls das "Wieder-Einwandern" Australien betrifft, hätte sie auch damit keine Probleme.
_________________ Meine sehr kluge Signatur befindet sich noch in der Herstellungsphase. Falls keine gravierenden Inkompatibilitätsprobleme auftauchen werden, rechne ich mit ihrer Lieferung für das 1. Quartal 2034. Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen. |
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Nicki Bücherwurm
Alter: 68 Beiträge: 3613 Wohnort: Mönchengladbach
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18.01.2017 12:54
von Nicki
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Ich wollte keine unnötigen Verrenkungen einbauen. Nur wissen, was wäre wenn . . . Die Möglichkeit hätte ja bestehen können. Aber wenn das so ist, wie du schreibst, nehme ich den wahrscheinlicheren Weg, da ich die Bürokratie nicht zum Thema machen will.
Ich kann dann aber schreiben, dass sie nach ihrer Rückkehr erst mal alles wieder regeln muss. Sich selbst und die Tochter anmelden usw.
_________________ MfG
Nicki
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Selanna Reißwolf
Beiträge: 1146 Wohnort: Süddeutschland
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18.01.2017 13:03
von Selanna
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Tut mir leid, Nicki, ich kenne mich da nicht viel mehr aus als ich im ersten Post schrieb...
Mein Lebensgefährte war ca. zehn Monate lang in NZ, Australien und einigen anderen Ländern unterwegs, teils mit Work and Travel-, teils mit normalen Touristenvisa und das ging alles ohne Abmeldung und mit Auslandskrankenkasse. Post und alles andere haben tatsächlich seine Eltern in Deutschland geregelt und es gab keine Probleme mit Staat und Behörden, aber das war ja nicht einmal ein Jahr und von Anfang an als Reise und nicht als Auswandern gedacht.
Wenn nun Deine Figur nicht nur eine Auszeit im Ausland nehmen will, sondern tatsächlich auswandert, würde ich abifiz zustimmen und sie auch ganz offiziell auswandern lassen. Sie könnte als Work and Traveler zB bei einem Weinbauer gearbeitet haben (was ein typischer Job wäre), sich gut mit ihm verstanden haben und jetzt, Monate/Jahre später Kontakt zu ihm aufnehmen, einen regulären Job annehmen und somit "einwandern" können. Aber bei Australien müsstest Du insofern ein wenig intensiver recherchieren, weil gerade die Australier inzwischen eine recht restriktive Einwanderungspolitik haben.
Liebe Grüße
Selanna
_________________ Nur ein mittelmäßiger Mensch ist immer in Hochform. - William Somerset Maugham |
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medizynicus Eselsohr
Beiträge: 478 Wohnort: Bad Dingenskirchen
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18.01.2017 17:05
von medizynicus
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Ich denke mal: wer ins Ausland geht, hat erstmal andere Sorgen, als sich zu Hause abzumelden. Warum sollte man das tun? Wichtiger ist, sich in der neuen Heimat darum zu kümmern, alle bürokratischen Hindernisse zu überwinden.
Die Kommunen sind die "Karteileichen" erstmal egal.
Probleme bekommt man, wenn man noch irgendwelche Verpflichtungen in der alten Heimat hat, Post verloren geht, Rechnungen nicht bezahlt werden usw.
Ja, einen neuen Pass müsste man dann bei der Botschaft beantragen, dann kann man immer noch behaupten, gerade ins Land gezogen zu sein (Deutsche Botschaften stellen reguläre neue Pässe nur dann aus, wenn man keinen Wohnsitz im Inland mehr hat - es sei denn der alte Pass wurde im Ausland gestohlen oder so).
Zehn Jahre ist zugegebenermaßen etwas lang - aber das Szenario ist möglich.
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Abifiz Eselsohr
Beiträge: 236 Wohnort: Deutschland, in Nähe von Marburg seit 2007
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18.01.2017 19:39
von Abifiz
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Sorry, nicht Botschaft, Konsulat.
Die Abmeldung erfolgt dann automatisch durch das Konsulat, wenn man ein Visum an Ort und Stelle bekommt, weil dann auch das einheimische Ursprungs-Konsulat verständigt wird. Bekommt das Visum noch in Deutschland, wird das einheimische Konsulat (diesmal also eben das deutsche) bei der Niederlassung (hier in Australien) verständigt, wiederum erfolgt automatische Abmeldung.
Ich bekomme immer noch gelegentliche Post (Wahlunterlagen) von meiner Heimat-Gemeinde, obwohl ich mich von mir aus natürlich nicht abgemeldet habe.
Wichtig ist, daß die Abmeldung trotzdem selbstverständlich erfolgt, es sei denn man habe in diesem und jenem eben gemogelt, wozu erst überhaupt ein Motiv existieren müßte
_________________ Meine sehr kluge Signatur befindet sich noch in der Herstellungsphase. Falls keine gravierenden Inkompatibilitätsprobleme auftauchen werden, rechne ich mit ihrer Lieferung für das 1. Quartal 2034. Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen. |
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Nicki Bücherwurm
Alter: 68 Beiträge: 3613 Wohnort: Mönchengladbach
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18.01.2017 20:41
von Nicki
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abifiz hat Folgendes geschrieben: |
Die Abmeldung erfolgt dann automatisch durch das Konsulat, wenn man ein Visum an Ort und Stelle bekommt, weil dann auch das einheimische Ursprungs-Konsulat verständigt wird. Bekommt das Visum noch in Deutschland, wird das einheimische Konsulat (diesmal also eben das deutsche) bei der Niederlassung (hier in Australien) verständigt, wiederum erfolgt automatische Abmeldung.
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Meine Prota besorgt sich das erste Visum in Deutschland und das zweite in Australien. Es gibt aberdort auch Aufenthaltsgenehmiungen, die auf vier Jahre befristet sind. Dann kann doch ein Konsulat nicht einfach hingehen und denjenigen im Ursprungsland abmelden.
Oder etwa doch?
Ich bin noch nicht sicher, was für den Plot die bessere Alternative ist. Da sie im Streit von zu Hause weg ist, würde bei einer Nicht--Abmeldung der Vater jahrelang mit ihrer Post konfrontiert werden. Das müsste ich dann anders handhaben, wenn sie sich abmeldet. Dann ist sie für ihren Vater gefühlt "anders" weg.
Was könnte denn überhaupt passieren, wenn sie "vergisst", sich abzumelden? Strafen? Wird sie gesucht?
_________________ MfG
Nicki
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Abifiz Eselsohr
Beiträge: 236 Wohnort: Deutschland, in Nähe von Marburg seit 2007
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18.01.2017 21:16
von Abifiz
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Hi Nicki.
Jetzt langsam verstehe ich.
Also zunächst wie es von meinem Heimatland gehandhabt wird, wobei die deutsche Prozedur dem ähneln würde. Ich komme hier in Deutschland an. Hier habe ich ein Visum bekommen. Die deutsche Visums-Behörde verständigt nebenbei das deutsche Außenamt. Das deutsche Außenamt verständigt nebenbei mein Konsulat und interessiert sich nicht mehr dafür. (Meine Botschaft hat es trotzdem von mir persönlich aus völlig anderen Gründen erfahren, aber das ist eine ganz andere Geschichte, die bei anderen nicht sein muß.)
Mein Konsulat verständigt das Heimat-Außenamt von mir. Das Außenamt verständigt meine Heimatgemeinde. Die müssen doch wissen, und auch die Regierung, wer bei ihnen lebt. Wenn es hundert Leute weniger sind, kriegen die z.B. weniger Geld von der Regierung, etc. Verwaltung, Bürokratie eben. Das Konsulat möchte z.B., daß ich die Möglichkeit habe zu wählen. Dazu müssen die mich abmelden, denn sonst bekäme ich nicht die Wahlunterlagen hier, etc. etc. (Obligatorische Versicherungen, u.s.w., je nach Land.)
Das hört sich zunächst nach Mordsaufwand an, läuft in Wirklichkeit nebenher, beim nüchternen Austausch und Abgleich von Listen durch verschiedene Stellen, heutzutage völlig computerisiert.
Da aber die Tochter im Streit verschwunden ist, ohne zu sagen wohin, bekommt der Vater immer noch Post: Von dem Verein der Ex-Eleven der Schule, vom Turnverein, von Tante Olga, vom Pfarrer, von ehemaligen Mitschülern, von einer Freundin und einem ehemaligen Möchtegern-Galan u.s.w. Die Behörde aber hat eine Eintragung, daß die Tochter in Australien lebt. Der Vater weiß nichts davon.
Der Vater also weiß von nichts, vermutet die Tochter irgendwo in Buxtehude oder Osnabrück, sammelt jahrelang die Post und grämt sich und grämt sich und grämt sich... Und wenn noch nicht gestorben...
Herzlich
Abifiz
_________________ Meine sehr kluge Signatur befindet sich noch in der Herstellungsphase. Falls keine gravierenden Inkompatibilitätsprobleme auftauchen werden, rechne ich mit ihrer Lieferung für das 1. Quartal 2034. Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen. |
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Nicki Bücherwurm
Alter: 68 Beiträge: 3613 Wohnort: Mönchengladbach
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18.01.2017 21:43
von Nicki
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Zitat: | Da aber die Tochter im Streit verschwunden ist, ohne zu sagen wohin, bekommt der Vater immer noch Post: Von dem Verein der Ex-Eleven der Schule, vom Turnverein, von Tante Olga, vom Pfarrer, von ehemaligen Mitschülern, von einer Freundin und einem ehemaligen Möchtegern-Galan u.s.w. Die Behörde aber hat eine Eintragung, daß die Tochter in Australien lebt. Der Vater weiß nichts davon.
Der Vater also weiß von nichts, vermutet die Tochter irgendwo in Buxtehude oder Osnabrück, sammelt jahrelang die Post und grämt sich und grämt sich und grämt sich... Und wenn noch nicht gestorben... |
Du hast es erfasst
Demnach würden die Behörden wohl gar nicht mitbekommen, dass sie zehn Jahre weg ist. Höchstens anhand der Tochter. Aber die kann ja ein Urlaubsmitbringsel sein.
_________________ MfG
Nicki
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Abifiz Eselsohr
Beiträge: 236 Wohnort: Deutschland, in Nähe von Marburg seit 2007
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18.01.2017 22:33
von Abifiz
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Jetzt mißverstehen wir uns vielleicht, weiß nicht...
Ich meinte, die Tochter, welche sich nach Australien verdünnisiert hat. Der Vater weiß nichts von, die Behörde notgedrungen ja, es sei denn die Tochter hätte was Krummes mit den Papieren etc. gedreht.
Das würde aber ein Motiv und ein Quentchen ungewöhnlicher krimineller Energie erfordern.
Der Vater sammelt Post und grämt sich. Die Tochter ist plötzlich wieder da, aber mit eigenem Kind.
Hab' ich richtig verstanden?
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Nicki Bücherwurm
Alter: 68 Beiträge: 3613 Wohnort: Mönchengladbach
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18.01.2017 23:09
von Nicki
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Missverstehen?
Mal sehen:
Die Tochter entzweit sich mit ihrem Vater, verschwindet nach Australien, wo sie drei Jahre zuvor schon mal ein Jahr verbracht hat. Man weiß eigentlich, dass sie in diese Richtung verschwunden ist. Sie ist ein Typ, der sich um das offizielle Abmelden gar keine Gedanken macht. Sie hat ihr Touristenvisum in Deutschland beantragt, und um die weiteren Visa kümmert sie sich später dort, weil sie dort arbeiten kann. Sie weiß aber in dem Moment und auch später nicht, wie lange sie wirklich wegbleiben will.
Ihr Vater kümmert sich nicht darum, er bewahrt nur ihre Post auf. Ungeöffnet.
_________________ MfG
Nicki
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6380 Wohnort: USA
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18.01.2017 23:40
von Murmel
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So einfach kannst du nicht aus Deutschland verschwinden, denn wie Abifiz sagt, unterhalten sich die Länder miteinander, vor allem wenn du aus den Europäischen Raum gehst. Was sie aber machen kann, ist einen zweiten Wohnsitz im Ausland melden und einen in D aufrechterhalten (ihre alte Adresse).
Ich kenne ja deine Geschichte, Nicki, daher weiß ich nicht, warum so kompliziert. Nele kann durchaus verraten haben, wo sie hin ist, und dann in Australien verschwinden. Australien hat m.W. (wie UK und USA) keine Meldepflicht. Ich kenne Fälle von Menschen, die nach USA sind und dort verschwinden, und solange sie sich nicht mehr melden, solange weiß keiner wohin sie sind. Selbst wenn sie wieder nach D zurückkehren, wird keiner der Familie verraten, dass sie wieder hier sind.
In USA weiß das deutsche Konsulat auch nur, dass wir irgendwo in USA sind. Dort wurde die Abmeldebescheinigung verlangt. Solange jemand die deutsche Staatsbürgerschaft und nicht die hiesige hat, muss er sich regelmäßig beim Konsulat melden. Der Pass muss immer mindestens noch sechs Monate lang gültig sein.
Das Bankkonto kann sie eventuell behalten, manche Banken mögen das nicht, wenn es keine Bewegungen auf dem Konto gibt. Aber es gibt Direktbanken, die sind großzügiger. Allerdings glaube ich nicht, dass Nele sich damit befasst hätte.
Das Kind hat eventuell beide Staatsbürgerschaften, wenn beide Eltern Deutsche sind. Mit 18 muss das Kind wählen, aber das weißt du schon. Deutschland zickt, was doppelte Staatsbürgerschaften angeht. Sollte Nele einfach verschwunden sein, ohne dass D weiß, wohin, bekäme sie hier Schwierigkeiten, sie müsste die deutsche Staatsbürgerschaft fürs Kind beantragen und erklären, wo sie die 10 Jahre war. Nicht gut.
Mach's dir einfach, lass Nele einfach die Schritte getan haben, die notwendig sind.
_________________
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Abifiz Eselsohr
Beiträge: 236 Wohnort: Deutschland, in Nähe von Marburg seit 2007
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18.01.2017 23:55
von Abifiz
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Zumal dieses "Einfach-Verschwinden" gar nicht "einfach" ist, wie ich erwähnte. Und für krumme Touren muß man ein dickes Fell und ein dickes Motiv haben!
Ich kann bestätigen, daß die Tochter dann im inneren Australien keine weitere Anmeldungen braucht.
Das Konsulat weiß nur, daß sie in Australien ist, mehr nicht.
Warum so komplizierte Verrenkungen?
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sleepless_lives Schall und Wahn
Administrator Alter: 58 Beiträge: 6458 Wohnort: München
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19.01.2017 00:14
von sleepless_lives
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Nicki hat Folgendes geschrieben: | Was könnte denn überhaupt passieren, wenn sie "vergisst", sich abzumelden? Strafen? Wird sie gesucht? |
Die schicken Atom-U-Boot-basierte Extraordinary-Rendition-Kommandos.
Nichts passiert, weil die deutschen Behörden das erst mal überhaupt nicht mitkriegen. Deine Protagonistin bekommt aber keinen neuen Pass und ihr Kind auch keinen deutschen, dafür muss sie sich abmelden. Und ohne gültigen Pass kommt sie aus Australien nicht mehr raus, wenn sie dort permanentes Aufenthaltsrecht hat. Wenn du die Zeit aber auf 9 1/2 Jahre verkürzt und sie damals kurz vor dem Auswandern einen neuen Pass beantragt hat (was ja nicht so unrealistisch wäre) und das Kind australische Staatsbürgschaft hat, würde das auch so klappen. Problematisch sind vor allem Steuersachen. Wenn sie ihren Hauptwohnsitz noch in Deutschland hat, müsste sie dort auch versteuern, es sei denn sie teilt die Auswanderung dem Finanzamt mit. Soweit ich weiß, gleichen die nicht mit dem Melderegister ab. Gleichzeitig zahlt sie natürlich auch Steuern in Australien, wo sie, wenn sie legal arbeitet, von Anfang an steuerpflichtig ist.
Für das permanente Visum muss man zusätzlich ein wenig Kohle haben (vor ein paar Jahren waren das, glaub ich, so etwa AU$ 2500), polizeiliche Führungszeugnisse aus allen Ländern, in denen man sich in den letzten 10 Jahren länger aufgehalten hat, und sich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen. Die australischen Einwanderungsbehörden haben übrigens so gut wie alle Informationen online.
_________________ Es sollte endlich Klarheit darüber bestehen, dass es uns nicht zukommt, Wirklichkeit zu liefern, sondern Anspielungen auf ein Denkbares zu erfinden, das nicht dargestellt werden kann. (Jean-François Lyotard)
If you had a million Shakespeares, could they write like a monkey? (Steven Wright) |
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Nicki Bücherwurm
Alter: 68 Beiträge: 3613 Wohnort: Mönchengladbach
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19.01.2017 07:44
von Nicki
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Okay, jetzt habt ihr mich überzeugt.
Sie wird sich abmelden und nur ihre Postanschrift behalten.
Dann wird sie es bei ihrer Rückkehr einfacher haben und letztendlich nur sich selbst und ihre Tochter beim Einwohnermeldeamt? wieder anmelden.
Ich danke euch
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Nicki
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Abifiz Eselsohr
Beiträge: 236 Wohnort: Deutschland, in Nähe von Marburg seit 2007
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19.01.2017 19:19
von Abifiz
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Eliane Klammeraffe
Beiträge: 829
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19.01.2017 21:45
von Eliane
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Das mit der Postanschrift behalten muss nicht mal sonderlich offiziell sein - den meisten Postboten reicht es, wenn der gleiche Name auf dem Briefkasten steht wie auf dem Brief, den sie in der Hand halten.
Vielen reicht es sogar, wenn die richtige Adresse draufsteht, und sie schmeißen den Brief trotzdem ein. Offiziell dürfen sie das zwar nicht, es passiert aber trotzdem. So bekommen wir gelegentlich noch Post, die an die vorherigen Bewohner unseres Hauses gerichtet ist, und wir wohnen immerhin seit fast vier Jahren dort.
D.h. zumindest der Punkt, dass ihr Vater nach wie vor ihre Post bekommt, ist ohne große Behördenscherereien plausibel. Für das Gegenteil müsste sie jedem, der ihr schreibt, die neue Adresse mitgeteilt haben.
Zu An- und Abmeldeangelegenheiten beim Auswandern kann ich nichts sagen, davon hab ich keine Ahnung.
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