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Neu-Autor Schneckenpost
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Berti_Baum Reißwolf
Beiträge: 1213 Wohnort: Immerheim
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17.01.2014 10:45
von Berti_Baum
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Hier werden wieder die beliebten zwei Paar Schuhe durcheinandergewürfelt.
Selbstverlag ist nicht gleich Selbstverlag.
Um ein Buch in Eigenleistung zu veröffentlichen, als sog. Selfpublisher, braucht es keine Gewerbeanmeldung. Du veröffentlichst dein Buch dann als Autor und nicht als Verlag.
Wenn du dagegen einen eigenen Verlag mit geschütztem Namen gründen willst, kommst du nicht um die Gewerbeanmeldung herum. Außerdem wirst du Mitglied bei der IHK und dort wird dein Verlagsname im Handelsregister eingetragen. Und nur dann ist dein Name geschützt.
Dann fällt (je nach Umsatz) Gewerbesteuer an und du musst gegenüber der IHK eine Bilanz ausweisen.
Alles Wichtige findest du hier: http://www.kreativesdenken.com/artikel/verlag-gruenden.html
_________________ Der Junge, der Glück brachte (Jugendbuch/2013)
Das Mädchen, das Hoffnung brachte (Jugendbuch/ November 2014)
Tod und tiefer Fall (Thriller/18. Mai 2015)
Rache und roter Schnee (Thriller/Oktober 2015)
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Neu-Autor Schneckenpost
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Beiträge: 9
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Berti_Baum Reißwolf
Beiträge: 1213 Wohnort: Immerheim
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17.01.2014 11:19
von Berti_Baum
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Neu-Autor hat Folgendes geschrieben: |
2.) Bitte klick auf den Link, den ich angegeben habe. Es ist möglich, einen Verlag OHNE eine Gewerbeanmeldung zu gründen: Z. B. als Freiberufler. Bei einer Gewerbenamldung MUSS ich Gewebesteuern zahlen, was ich gerade nicht möchte.
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Der Link gibt nur Auskunft darüber, wie man an eine ISBN kommt.
Ich bin selbst Selbstverleger ohne Gewerbeanmeldung. Und ich habe dazu oben alles geschrieben. Wenn du einen geschützten Verlagsnamen möchtest, musst du im Handelsregister stehen.
Wenn du keine Gewerbeanmeldung möchtest, veröffentlichst du unter deinem Namen. Überall dort wo ein Impressum hingehört, taucht dein Name und deine Adresse auf. Damit kann das Werk eindeutig dir zugeordnet werden. Beim Finanzamt gibst du deine Einkünfte aus freiberuflicher/schriftstellerischer Tätigkeit an. Fertig.
_________________ Der Junge, der Glück brachte (Jugendbuch/2013)
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Harald Show-don't-Tellefant
Alter: 76 Beiträge: 5104 Wohnort: Schlüchtern
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17.01.2014 11:26 Re: Wie gründe ich konkret einen Selbst-Verlag? von Harald
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Neu-Autor hat Folgendes geschrieben: |
Meine konkrete Frage: Wie gründe ich einen Selbst-Verlag, ohne Gewerbe anmelden zu müssen? Wo muss ich genau hin? Was muss ich konkret machen? Irgendwo muss doch der Verlag auf meinen Namen laufen, damit man weiß, wer der Verantwortliche ist und damit der Name meines Selbst-Verlages nur einmal vergeben werden kann?
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Ich denke, die Crux ist die "Verlagsgründung", die dürfte ohne Gewerbeanmeldung nicht möglich sein. Mehr dazu —>
In Deutschland ist es leider Pflicht ein Gewerbe anzumelden und zwar von dem ersten Cent an, wenn man auch nur einen Kaugummi oder Anspitzer SELBST vertreiben möchte. Durch den Verkauf von Büchern, ob nun die Eigenen oder andere, betreibt man einen Handel und der ist nun mal anzumelden.
Viele verwechseln das mit der Abgabe der Steuererklärung. Die Steuerklärung hat aber mit einer Gewerbeanmeldung nichts zu tun. Das sind zwei paar Schuhe, sind aber beides Pflichtprogramme.
Wenn man nicht sehr viel verdient, bleibt man noch unter der Freigrenze und gilt nach §19 UStG als Kleinunternehmer. Hier reicht es seine Ein- und Ausgaben am Ende des Jahres in seiner Steuerklärung mit anzugeben. Wer über diese Freigrenze hinausgeht, muss eine monatliche Bilanz abgeben. Ein Gewerbe muss aber auf jeden Fall angemeldet sein!
Wer NUR als Autor tätig ist und ein Verlag sein Buch herausbringt und verkauft, so muss dieser Autor kein Gewerbe anmelden. Der Verlag übernimmt den Handel. Der Autor ist als freier Künstler tätig. (ACHTUNG: freie Künstler sind RENTENPFLICHTVERSICHERT und müssen bei alleiniger Ausübung eines Künsterjobs Rentenabgaben, Krankenversicherung und Pflegeversicherung abführen.) Gilt nicht für Leute die einen Hauptjob haben und Beiträge bereits zahlen.
Wer bei Ebay und Co.KG seine Sachen (regelmäßig + neu) verkauft, oder Tuppertante spielt, muss ebenfalls ein Gewerbe anmelden.
Merke: In Deutschland gibt es nichts, was man machen kann, ohne dass es vom Staat nicht geregelt, kontrolliert, oder bezahlt werden muss.
Quelle:
http://www.gutefrage.net/frage/muss-man-ein-gewerbe-anmelden-um-ein-buch-selbst-zu-vertreiben
Alternative —>
http://selfpublisherbibel.de/mehr-geld-fur-den-autor-ebooks-selbst-verkaufen/
_________________ Liebe Grüße vom Dichter, Denker, Taxi- Lenker
Harald
Um ein Ziel zu erreichen ist nicht der letzte Schritt ausschlaggebend, sondern der erste! |
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Gerling Exposéadler
G Alter: 59 Beiträge: 2371 Wohnort: Braunschweig
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G 17.01.2014 11:28
von Gerling
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Auf der Homepage der IHK steht folgendes:
Wenn Sie Verlagserzeugnisse herstellen und vertreiben wollen, sind Sie grundsätzlich gewerblich tätig und benötigen nach der Gewerbeordnung lediglich einen Gewerbeschein.
Darüber hinaus
Es ist empfehlenswert, insbesondere folgende Gesetzestexte einzusehen:
Gesetz über das Verlagsrecht (VerlG)
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Hamburgisches Pressegesetz (HmbPresseG).
Und wenn Du weiterhin darauf bestehst, keine Gewerbeanmeldung zu benötigen, empfehle ich ein klärendes Gespräch beim zuständigen Gewerbeamt.
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Berti_Baum Reißwolf
Beiträge: 1213 Wohnort: Immerheim
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17.01.2014 11:40
von Berti_Baum
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Wie gesagt, der Begriff Selbstverlag wird oftmals missbräuchlich verwendet.
Du musst dir im klaren sein, ob du als Autor dein Buch über eine Publikationsplattform bzw. Distributor veröffentlichst, was als klassischer Freiberufler möglich ist, oder ob du tatsächlich als Verlag wahrgenommen werden willst.
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Berti_Baum Reißwolf
Beiträge: 1213 Wohnort: Immerheim
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17.01.2014 11:53
von Berti_Baum
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Hier steht es noch einmal zusammengefasst:
http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=498ed701b1182&akt=news_recht&view&si=50e40ce317873&lang=1
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Neu-Autor Schneckenpost
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Gerling Exposéadler
G Alter: 59 Beiträge: 2371 Wohnort: Braunschweig
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G 17.01.2014 12:41
von Gerling
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Schön zu sehen, dass es auch mal jemanden gibt, der nicht nur auf die Antwort wartet, die ihm passt, sondern die Anregungen ernst nimmt und sich dann professionellen Rat einholt.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg mit deinem Projekt!
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Berti_Baum Reißwolf
Beiträge: 1213 Wohnort: Immerheim
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17.01.2014 12:58
von Berti_Baum
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Gerling hat Folgendes geschrieben: | Schön zu sehen, dass es auch mal jemanden gibt, der nicht nur auf die Antwort wartet, die ihm passt, sondern die Anregungen ernst nimmt und sich dann professionellen Rat einholt.
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Puh, und ich habe schon geglaubt, dass ich das in letzter Zeit als einziger so empfunden habe.
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Neu-Autor Schneckenpost
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Beiträge: 9
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Gerling Exposéadler
G Alter: 59 Beiträge: 2371 Wohnort: Braunschweig
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G 17.01.2014 15:01
von Gerling
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Berti_Baum hat Folgendes geschrieben: | Puh, und ich habe schon geglaubt, dass ich das in letzter Zeit als einziger so empfunden habe. |
Ne Berti, das ist schon auffällig.
Auch der teilweise aggressive "Ton", der sich bei einigen einschleicht, ist bedenklich.
Das finde ich sehr schade, weil man doch letztendlich nur helfen will.
Aber wenn man eine Frage so lange stellt, bis die Antwort kommt, die man will, dann sucht man keine Hilfe, sondern Bestätigung.
Und wenn man denjenigen gegenüber, deren Antworten einem nicht passen, frech und ausfallend wird, dann fehlen mir manchmal schlicht die Worte ...
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Fjodor Reißwolf
Beiträge: 1485
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17.01.2014 16:14
von Fjodor
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Neu-Autor:
... schlauer, aber auch verwirrter.
Im Grunde finden sich, wenn man vom Pressegesetz herkommt, kaum Vorschriften und Restriktionen, auch was die Verbreitung angeht.
Wenn man dann freilich gewerblich handelt wechselt das Rechtsgebiet.
Ab einer gewissen bestimmten Dimension kommt das Steuerrecht hinzu.
Was die ISBN-Agentur an Spielregeln aufstellt und an Unterscheidungen trifft, ist zwar kein "Gesetz", aber Lebenswirklichkeit.
Und bei größerer geschäftlicher Ambition sollten dir dann auch die Regeln des Marktes bekannt sein, denn ein Bestseller läßt sich nicht aus dem eigenen Keller heraus vertreiben.
Sonderbestimmungen über Versandhandel, Homepages etc. sind dann wieder Gesetz und die Nichtkenntnis muss u.U. teuer bezahlt werden.
Dass sich mitunter durchaus erfahrene Leute widersprechen, kommt wohl daher, dass sie ganz unterschiedlich in ihr eigenes Verlagsgeschäft eingestiegen sind.
Wer 100 Gedichtbände oder 200 Romane drucken läßt und bei Lesungen vertickert, kann sich die ISB-Nummer sparen (zumal sie nur mit einem Eintrag ins Verzeichnis lieferbarer Bücher Sinn macht, die jährlich was kostet und bei einem einzelnen Titel verhältnismäßig stark zu Buche schlägt. Manche meinen allerdings, eine ISBN kennzeichne "richtige Bücher" ...
Selbstverlag und Eigenverlag waren früher austauschbare Begriffe; wenn man Selbstverlag jedoch mit Selfpublishing gleichsetzt, bezeichnet das heutzutage auch die Nutzung von Dienstleistern und Plattformen, die dann technisch gesehen eigentlich die Verlagsfunktion übernehmen.
Manchmal nutzen freilich auch Kleinverlage die gleichen Dienstleister.
Also kanns schon sein, dass sich selbst erfahrene Leute mal wegen der korrekten Verwendung eines Begriffes in die Wolle kriegen
Es ist viel im Fluss. Vor ein paar Jahren hab ich mich dazu beglückwünscht, ein Buch selbst zunächst im klassischen Eigenverlag realisiert zu haben - heut suche ich mir lieber Partner, die mir technische und weitergehende rechtliche Fragen (und Sorgen) abnehmen.
Die ideologischen Fragen Selfpublishing/Verlag spielen spätestens mitr Eintritt ins eBook-Zeitalter immer weniger eine Rolle. Es wird zwar immer irgendwie eine Auszeichnung sein, Teil eines ausgewählten Verlagsprogramms zu sein - aber es gibt auch anerkannte Autoren, die im Selfpublishing projektbezogen Vorteile sehen.
Ich schließ mich den Glückwünschen für Dein Projekt gerne an. LG, F.
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Neu-Autor Schneckenpost
N
Beiträge: 9
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Beckinsale Reißwolf
B
Beiträge: 1127
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B 18.01.2014 19:35
von Beckinsale
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Es ist viel einfacher.
Wenn du kein Gewerbe anmelden willst (warum auch immer), kannst du nur Einzel-ISBN kaufen. Du kannst dich Verlag nennen, du kannst dich auch Klaus oder Kasperle nennen. Das interessiert keinen wirklich (es sei denn, du benutzt einen bereits im Genre verbreiteten Namen eines anderen Verlages).
Wenn du wirklich verlegen willst - auch wenn es nur eigene Bücher sind - wirst du schnell feststellen, dass 10er, 100er oder 1000er Pakete ISBN preisgünstiger sind als lauter einzelne. Um solche Pakete zu bekommen, musst du (mindestens) ein Gewerbe anmelden. Du kannst dich dann Verlag, Klaus oder Kasperle nennen; Bestandteil des Verlagsnamens ist auch hier immer dein bürgerlicher Name (du kannst jedoch einen Kunstnamen berücksichtigen lassen). [Es ist übrigens falsch, dass man bei einem Verlagsgewerbe einen Kunstnamen nicht schützen lassen kann. Es reicht schon, X Titel unter einem solchen Kunstnamen auf dem Markt laufen zu haben, um eventuelle Namensdiebe in die Schranken zu weisen.]
Echte Firmengründungen (Stichwort Handelsregister) sind i.d.R. nach und nach unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten sinnvoll (und natürlich auch unter steuerlichen); nicht jeder möchte bei großen Geschäften oder auch bei ausgeprägten Risiken immer mit seinem vollen Privatvermögen haften.
Steuern hast du übrigens in allen Fällen zu zahlen, wenn du einen wirtschaftlichen Erfolg zu verbuchen hast.
My.
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Neu-Autor Schneckenpost
N
Beiträge: 9
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N 18.01.2014 20:16
von Neu-Autor
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Hallo Beckinsale
danke für den tollen Beitrag! Das finde ich nobel von dir...
Deine Ansichten machen Sinn. Nach den mir vorliegenden Informationen und meines aktuellen Wissensstandes (der sich noch ändern kann), bin ich auch der Meinung, dass ich den Selbst-Verlag nirgendwo melden muss.
Gewerbe möchte ich nicht anmelden, weil ich in meinem speziellen Fall als Freiberufler besser fahren würde. Das Finanzamt möchte jedoch auch Gewinne sehen, d. h. Steuern muss ich selbstverständlich zahlen. Es geht für mich vor allem um die Geschäftsform, die ich demnächst mit meiner Steuerberaterin erörtern werde. Evtl ist auch eine Unternehmergesellschaft möglich.
Nun zum Namenschutz des Verlages. Natürlich macht auch hier deine Ansicht einen Sinn, dass xy nicht unter dem selben Verlagsnamen veröffentlichen kann. Ich habe schon eine Homepage eingerichtet und den Verlagsnamen habe ich mir bereits als Domäne gesichert und der führt automatisch zu meiner Homepage. Dort stehen mein Name, Impressum, Rechtsform usw. Also steht schon ein Name dahinter.
Ich habe mir einfach was zusätzliches ausgedacht:
Ich melde meinen Selbst-Verlag bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke an! Kategorie 41: Erziehung und Bildung.
Vorteil: Man verfügt anschließend über einen schriftlichen Wisch, dass man den Verlag als erster gegründet hat. Es ist ein amtliches Dokument und ich muss weder Gewerbe anmelden, noch mich bei der IHK registrieren lassen..
Was hältst du von der Idee? Ist gar nicht so dumm finde ich...
Bis dann
GLG
Neu-Autor
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Merope Klammeraffe
Beiträge: 715 Wohnort: Am Ende des Tals
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18.01.2014 21:32
von Merope
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Vielleicht ist ja auch die kombinierte Distributoren-Schiene für Dich interessant:
http://www.tredition.de/verlagsservice/verlagsservice
oder ähnliche Anbieter.
Zumindest noch eine zusätzliche Idee, die sich abzuklären lohnt.
Merope
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Neu-Autor Schneckenpost
N
Beiträge: 9
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