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Roland_M_Horn Schneckenpost
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Beiträge: 9
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R 07.09.2017 13:15 Pobleme mit Verlag von Roland_M_Horn
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Hallo,
ich habe ein Problem und möchte mich zunächst mal kurz fassen, damit es übersichtlich bleibt:
Ich habe zwei Bücher geschrieben und die Rechte an einen neugegründeten Verlag vergeben. Dort wurde mir gesagt, die Bücher würden in Kürze erscheinen (es hieß sogar, die Bücher seien unterwegs (zur Druckerei). Dann hat sich der Verleger aber lange nicht mehr gemeldet. Ich habe mich dann auch an die Freundin des Verlegers gewandt, und die berichtete mir, dass die Finanzierung noch gar nicht steht - was den Angaben ihres Freundes deutlich widerspricht. Ich habe nun den Vertrag außerordentlich gekündigt und bekam eine Antwort, in der steht, dass sie die Kündigung erst dann anerkennen, wenn ich 600 € für das bereits ausgeführte Lektorat und die Covererstellung zahle. Mein Problem ist nun, dass ich einen neuen Verleger habe, der aber die Bücher erst dann veröffentlichen will, wenn die Zustimmung zur Kündigung durch diesen Verlag vorliegt.
Können ihr mir Tipps geben, wie ich da weiterverfahren soll?
Gruß
Roland
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Rübenach Exposéadler
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Beiträge: 2836
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R 07.09.2017 13:43
von Rübenach
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Da hier niemand den Vertrag kennt, kann dir auch keiner sagen, ob deine außerordentliche Kündigung rechtens ist. Meines Erachtens hast du zwei Optionen: Entweder du zahlst die 600 € oder nimmst dir einen Anwalt, der sich das alles mal anschaut.
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6380 Wohnort: USA
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07.09.2017 15:20
von Murmel
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Schau dir deinen Vertrag an, was drin steht. Viele Verlage lassen sich die Option offen, dass sie dir entstandene Kosten bei vorzeitiger Kündigung berechnen. So gesehen auch bei Großverlagen.
Steht es drin, dann musst du zahlen. Steht nichts davon drin, dann schreibe ihm das und drohe mit Anwalt.
_________________
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wabe Leseratte
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Beiträge: 149
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W 07.09.2017 16:32
von wabe
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Hast du dem Verlag eine Frist gesetzt? Wurde in dem Vertrag ein genaues Erscheinungsdatum vereinbart?
Auf Hörensagen würde ich nichts geben, wenn der Verlag Auslagen hatte und du unberechtigt kündigst, wird er von dir die Auslagen wohl verlangen können.
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meerenblau Reißwolf
M
Beiträge: 1320
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M 07.09.2017 17:16 Re: Pobleme mit Verlag von meerenblau
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Roland_M_Horn hat Folgendes geschrieben: |
Können ihr mir Tipps geben, wie ich da weiterverfahren soll?
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Deinen Vertrag nochmal genau durchlesen, vor allem den Abschnitt, wo es um mögliche Beendigungen des Vertrages geht.
Die dort genannten Bedingungen mit denen vergleichen, die der Verlag Dir jetzt mitgeteilt hat.
Stimmen sie überein, das tun, was der Verlag Dir sagt.
Stimmen sie nicht überein, dem Verlag damit drohen, zur Durchsetzung Deiner Interessen juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Kosten dafür ihnen in Rechnung zu stellen.
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Roland_M_Horn Schneckenpost
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Beiträge: 9
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Roland_M_Horn Schneckenpost
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Beiträge: 9
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Rübenach Exposéadler
R
Beiträge: 2836
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R 07.09.2017 19:08
von Rübenach
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Roland_M_Horn hat Folgendes geschrieben: |
"Als Erscheinungstermn des Werkes ist vorgesehen: bis Ende Juli 2017."
Später heißt es aber:
"Der Verlag legt den Erscheinungstermin des Werkes nach marktpolitischen Gesichtspunkten fest."
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Hm. Und was genau glaubst du, rechtfertigt hier eine außerordentliche Kündigung? Welche im Vertrag eingegangenen Pflichten hat der Verlag verletzt?
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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Roland_M_Horn Schneckenpost
R
Beiträge: 9
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Rübenach Exposéadler
R
Beiträge: 2836
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R 07.09.2017 20:29
von Rübenach
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Das wirst du im Zweifel beweisen müssen. Ich glaube nicht, dass dazu die Aussage einer Lebensgefährtin ausreicht.
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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Roland_M_Horn Schneckenpost
R
Beiträge: 9
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Isabelle34 Klammeraffe
I
Beiträge: 570
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I 08.09.2017 08:52
von Isabelle34
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Dass ein neu gegründeter Verlag finanziell noch nicht so gut aufgestellt ist, finde ich durchaus nachvollziehbar. Das war ein Risiko, das du hättest mit einkalkulieren können. Ich bin ja immer der Meinung, dass man erstmal miteinander sprechen sollte, ehe Anwälte bemüht werden, die beide Seiten nur Geld kosten, das in der Regel beide nicht im Überfluss haben.
Meiner Meinung nach hättest du dem Verleger erst einmal eine Frist setzen müssen mit der Androhung, bei ergebnislosem Verstreichen den Vertrag zu kündigen. Wäre zwar auch schwierig gewesen bei der Formulierung in deinem Vertrag, aber durch die zuvor gemachten Aussagen des Verlegers (hast du die schriftlich? ) hättest du dich auf die berufen können.
Einfach so kündigen finde ich schwierig und da wäre im Zweifel der Verlag sogar im Recht. Ihm sind Kosten entstanden, wenn du deinen Teil nicht erfüllst, bzw. kündigst, wirst du die ersetzen müssen.
Wie der Verleger das Buch finanziert ist nicht deine Sache und wann er sich um die Finanzierung kümmert ebenso wenig.
Aus der Ferne etwas zu sagen ist natürlich schwierig. Gut möglich, dass sich hier jemand mit der Verlagsgründung verhoben hat, ebenso möglich, dass du übereilt gehandelt hast. Vielleicht begünstigt dadurch, dass du bereits einen anderen Verlag hast.
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MT Reißwolf
Alter: 52 Beiträge: 1090 Wohnort: Im Süden (Niedersachsens)
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08.09.2017 09:21
von MT
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Moin,
es gelten die Regelungen des Verlagsgesetzes (VerlG). In Deinem Vertrag ist als Erscheinungstermin vereinbart "Ende Juli 2017". Soweit der Vertrag eine weitere Klausel enthält, wonach der Verlag "den Erscheinungstermin des Werkes nach marktpolitischen Gesichtspunkten" festlegt, handelt es sich um eine zur Regelung des konkreten Erscheinungstermins widersprüchliche Klausel, die nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB - und nichts anderes sind die einzelnen Klauseln im Vertrag) daher unwirksam ist.
Über §§ 32, 30 Abs. 2 VerlG muss dem Verlag eine (angemessene) Frist zur Veröffentlichung gesetzt werden. Kommt er dieser nicht nach, kannst Du nach § 30 Abs. 2 VerlG vom Vertrag zurücktreten. Dann ist der Weg wieder frei für einen anderen Verlag, die Rechte an Deinem Werk fallen vollständig an Dich zurück.
Angemessen wäre übrigens eine Frist von 4-8 Wochen.
Viel Glück
LGMT
PS: Eine (fristlose) Kündigung dürfte unwirksam sein, da ein dafür notwendiger "wichtiger Grund" fehlt. Daher: Frist setzen und im Falle ergebnislosen Ablaufs (nochmal) kündigen.
_________________ Das Schicksal verzichtet oft auf Kommentare, es begnügt sich damit, zuzuschlagen.
Siegfried Lenz |
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Roland_M_Horn Schneckenpost
R
Beiträge: 9
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R 26.09.2017 13:50
von Roland_M_Horn
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MT hat Folgendes geschrieben: | Moin,
es gelten die Regelungen des Verlagsgesetzes (VerlG). In Deinem Vertrag ist als Erscheinungstermin vereinbart "Ende Juli 2017". Soweit der Vertrag eine weitere Klausel enthält, wonach der Verlag "den Erscheinungstermin des Werkes nach marktpolitischen Gesichtspunkten" festlegt, handelt es sich um eine zur Regelung des konkreten Erscheinungstermins widersprüchliche Klausel, die nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB - und nichts anderes sind die einzelnen Klauseln im Vertrag) daher unwirksam ist.
Über §§ 32, 30 Abs. 2 VerlG muss dem Verlag eine (angemessene) Frist zur Veröffentlichung gesetzt werden. Kommt er dieser nicht nach, kannst Du nach § 30 Abs. 2 VerlG vom Vertrag zurücktreten. Dann ist der Weg wieder frei für einen anderen Verlag, die Rechte an Deinem Werk fallen vollständig an Dich zurück.
(...) |
Hallo MT,
ich habe am 8. September eine Frist bis zum 7. Oktober gesetzt und seitdem nichts mehr vom Verlag gehört.
Ich habe mir heute nochmals die von Dir genannten Paragraphen durchgesehen, und da ist mir aufgefallen, dass die Angaben so formuliert sind, als ob nur der Verleger diese Rechte hätte. Womit kann ich beweisen, dass das auch für den Autoren gilt?
Und das zweite ist: Wenn die Frist verstrichen ist, ich vom Vertrag zurücktrete und der Verlag sich (weiterhin) nicht meldet, womit kann ich meinem neuen Verleger (und letzlich auch mir selbst gegenüber) beweisen, dass die Rechte tatsächlich wieder auf mich zurückgefallen sind?
LG
Roland
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MT Reißwolf
Alter: 52 Beiträge: 1090 Wohnort: Im Süden (Niedersachsens)
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26.09.2017 14:46
von MT
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Roland_m_Horn hat Folgendes geschrieben: | Hallo MT,
ich habe am 8. September eine Frist bis zum 7. Oktober gesetzt und seitdem nichts mehr vom Verlag gehört.
Ich habe mir heute nochmals die von Dir genannten Paragraphen durchgesehen, und da ist mir aufgefallen, dass die Angaben so formuliert sind, als ob nur der Verleger diese Rechte hätte. Womit kann ich beweisen, dass das auch für den Autoren gilt?
Und das zweite ist: Wenn die Frist verstrichen ist, ich vom Vertrag zurücktrete und der Verlag sich (weiterhin) nicht meldet, womit kann ich meinem neuen Verleger (und letzlich auch mir selbst gegenüber) beweisen, dass die Rechte tatsächlich wieder auf mich zurückgefallen sind?
LG
Roland |
1.
§ 32 VerlG bezieht sich auf den Verfasser: ihm werden im Falle nicht frist- bzw. vertragsgemäßer Vervielfältigung ebenfalls die Rechte nach §§ 30, 31 VerlG eingeräumt - also Kündigung und Rücktritt (ggf. Schadensersatz). Beweisen musst Du als Autor nicht, dass das Gesetz auch für Dich gilt. Es gilt eben. Punkt.
2.
Kündigung und Rücktritt bewirken "automatisch", dass die Rechte wieder vollständig an den Autor zurückfallen. Auch hier musst Du nichts beweisen, es gilt das Gesetz. Ist einfach so...
LGMT
_________________ Das Schicksal verzichtet oft auf Kommentare, es begnügt sich damit, zuzuschlagen.
Siegfried Lenz |
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Roland_M_Horn Schneckenpost
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Beiträge: 9
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Peter Waldbauer Leseratte
Alter: 57 Beiträge: 179 Wohnort: Heidelberg
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29.09.2017 22:48 Re: Pobleme mit Verlag von Peter Waldbauer
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Roland_M_Horn hat Folgendes geschrieben: | und bekam eine Antwort, in der steht, dass sie die Kündigung erst dann anerkennen, wenn ich 600 € für das bereits ausgeführte Lektorat und die Covererstellung zahle. Mein Problem ist nun, dass ich einen neuen Verleger habe, der aber die Bücher erst dann veröffentlichen will, wenn die Zustimmung zur Kündigung durch diesen Verlag vorliegt.
Roland |
Nun, ich sehe da noch eine Möglichkeit - fern des Juristischen. Dein alter Verlag hat doch Lektorat und Covererstellung offenbar geleistet. Und will dafür 600,- €, dann gibt er die Rechte frei.
Dein neuer Verlag würde doch auch Lektorat und Covererstellung leisten müssen. Wie wäre es, wenn dein neuer Verlag diese beiden Leistungen deines alten Verlages übernimmt und die 600,- € (ganz oder größtenteils) an diesen zahlt. Vielleicht gefällt deinem neuen Verlag ja das Cover.
_________________ Peter Waldbauer, Jahrgang 1966, ist Betriebswirt und wohnt als freiberuflicher Dozent und Autor in der Nähe von Heidelberg. Er veröffentlichte bisher Essays und ein Dutzend Bücher:
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