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Erdferkel Gänsefüßchen
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Beiträge: 45
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Taranisa Bücherwurm
Alter: 54 Beiträge: 3211 Wohnort: Frankenberg/Eder
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19.05.2017 12:55
von Taranisa
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Spontan würde ich sagen: Nummernschild führt zu Halterermittlung. Die Führerschein-/Personen-Daten des Halters müssten (denkt ich mir mal) für die Polizei zügig greifbar hinterlegt sein, ggf. auch mit Foto.
Über Halter lässt sich sicher auch eine Telefon-Nummer ermitteln, die im Zweifel angerufen werden kann.
Das sind jetzt nur reine Vermutungen.
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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19.05.2017 13:21
von Willebroer
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Ja, natürlich müßte der Halter ermittelt werden, denn da ist ja jemand ohne Führerschein gefahren --> Ermittlungen und evt. Strafanzeige.
Wahrscheinlich würde man sogar eine Polizeistreife zur Wohnung des Halters schicken, wenn grad eine in der Nähe ist. Je nachdem, würde man den Halter dann mit ins Krankenhaus nehmen - zwecks Identifizierung. Wenn der Verunfallte doch der Halter persönlich ist, trifft man dort zumindest Angehörige, die man eh benachrichtigen müßte.
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Erdferkel Gänsefüßchen
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Beiträge: 45
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E 19.05.2017 13:32
von Erdferkel
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Danke euch beiden!
Zitat: | Die Führerschein-/Personen-Daten des Halters müssten (denkt ich mir mal) für die Polizei zügig greifbar hinterlegt sein, ggf. auch mit Foto. |
Ich habe da so gar keine Vorstellung, was genau registriert ist, aber das Geburtsdatum doch mit Sicherheit, oder?
Zitat: | Ja, natürlich müßte der Halter ermittelt werden, denn da ist ja jemand ohne Führerschein gefahren --> Ermittlungen und evt. Strafanzeige. |
Würde der verunfallte Fahrer tatsächlich dafür angezgeigt werden können, dass er seine Brieftasche mit Papieren nicht dabei hatte? Er besitzt theoretisch einen Führerschein, hatte den lediglich nicht bei sich.
Zitat: |
Wahrscheinlich würde man sogar eine Polizeistreife zur Wohnung des Halters schicken, wenn grad eine in der Nähe ist. Je nachdem, würde man den Halter dann mit ins Krankenhaus nehmen - zwecks Identifizierung. |
DAS lässt sich natürlich super innerhalb einer Geschichte verwursten
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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19.05.2017 13:58
von Willebroer
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Erdferkel hat Folgendes geschrieben: |
Würde der verunfallte Fahrer tatsächlich dafür angezgeigt werden können, dass er seine Brieftasche mit Papieren nicht dabei hatte? Er besitzt theoretisch einen Führerschein, hatte den lediglich nicht bei sich. |
Ich glaube, das sieht die Polizei eher umgekehrt: Fahren ohne Führerschein heißt erstmal: hat keinen Führerschein. Das Gegenteil (liegt zu Hause) müßte der Erwischte belegen. Aber er kann ja hier nichts sagen.
Es hat ja auch versicherungsrechtliche Konsequenzen, da es schon einen Schaden gibt, schon deshalb ist die Beweissicherung nötig.
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Erdferkel Gänsefüßchen
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Beiträge: 45
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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19.05.2017 14:43
von Willebroer
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Wenn alles andere so gut geklärt ist, wird es wohl bei einem Bußgeldbescheid bleiben. Aber vor Gericht und auf hoher See ...
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Erdferkel Gänsefüßchen
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Beiträge: 45
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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19.05.2017 15:32
von Willebroer
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Stimmt! Von da her wäre deine Konstruktion schon genau richtig. Der Freund ist zu Hause und wird von der Polizei verständigt oder angerufen. Vielleicht könnten von ihm noch ein paar Visitenkarten im Autor liegen (mehrere, damit man sie ihm selbst zuordnet). Da hätte man gleich die Telefonnummer. Ein Umschlag an seine Adresse wäre dann besser, wenn man die Polizisten zu ihm nach Hause schicken will.
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Erdferkel Gänsefüßchen
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Beiträge: 45
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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19.05.2017 19:58
von Willebroer
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Erdferkel hat Folgendes geschrieben: |
Aber du findest es zu konstruiert, richtig?
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Nein, eigentlich nicht. Bis dahin eher durchdacht als konstruiert.
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czil Eselsohr
C Alter: 63 Beiträge: 399 Wohnort: Dachau
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C 20.05.2017 00:36
von czil
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Zitat: | Geht man erst mal davon aus, der Fahrer sei der Halter? |
Vermutlich beim Auffinden des Verletzten ja.
Dann wird man den Halter und dessen Geburtsdaten ermitteln. Im Schein ist das Geburtsdatum vermerkt, in den neuen sogar elektronisch auslesbar. (könntest das Ding sonst ja nicht am Zigarettenautomaten nutzen)
Im Auto wird gesucht werden. Viele Leute haben den Fahrzeugschein kopiert im Wagen liegen. Darin stehen alle Daten.
Kann sein, dass er eine grüne Versicherungskarte mitführt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Versicherungskarte_f%C3%BCr_Kraftverkehr
Ich hab die immer im Auto.
Da steht auch der Halter drin.
Kein Führerschein dabei, aber vorhanden?
10€, wenn man einen pelzigen Polizisten erwischt:
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-polizei/
ist also kein Problem
Zu deinem Plot: Grundsätzlich wird der Halter informiert, wenn sein Wagen in einen Unfall verwickelt ist, denn ihn kann man anhand des Kennzeichens allein ermitteln.
In dem Fall wäre es also gar nicht so unklug, dem Freund einen Führerschein beizulegen, bei dem aber die Adressdaten nicht mehr stimmen.
Oder einen Ausweis, bei dem sie nie stimmten...
http://www.t-online.de/regionales/id_81217458/falsche-personendaten-bei-fuehrerscheinueberpruefung-angegeben-durch-fast-id-ueberfuehrt.html
Dann tappen die Behörden erst mal im Dunklen, aber allein schon um die Behandlungskosten zu sichern, haben an dem Kerl natürlich alle ein großes Interessen. Die Kennzeichen sind hierbei dann das am sicherste.
Ein Anruf, schon haben sie den Freund.
_________________ theo |
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Rainer Prem Reißwolf
R Alter: 66 Beiträge: 1271 Wohnort: Wiesbaden
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R 22.05.2017 06:56
von Rainer Prem
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Erdferkel hat Folgendes geschrieben: |
...
Würde der verunfallte Fahrer tatsächlich dafür angezgeigt werden können, dass er seine Brieftasche mit Papieren nicht dabei hatte? Er besitzt theoretisch einen Führerschein, hatte den lediglich nicht bei sich.
...
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Mir ist das glücklicherweise noch nie passiert, doch bei Bekannten lief es IMMER so ab, dass nur sie aufgefordert wurden, ihre Papiere umgehend bei einer Polizeiwache vorzulegen. Von Bußgeld oder gar Anzeige habe ich im wahren Leben noch nichts gehört.
Grüße
Rainer
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