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Auswandern und wieder einwandern?


 
 
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Abifiz
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 236
Wohnort: Deutschland, in Nähe von Marburg seit 2007


Beitrag20.01.2017 01:00

von Abifiz
Antworten mit Zitat

Ich hab' sogar schon einige Male in Deutschland sogar Post für "Abifiz" seit 2007 bekommen!!!

Allerdings wohne ich ländlich, wo der Postbote alle kennt...


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Hanami
Geschlecht:weiblichSchneckenpost
H

Alter: 45
Beiträge: 12



H
Beitrag20.01.2017 22:35

von Hanami
Antworten mit Zitat

Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen.
Die Deutschen Behörden merken es  nicht, wenn du auswanderst (EU) und dich nicht abmeldest.
Die Abmeldebescheinigung werden sie erst  von dir verlangen, wenn du etwas von ihnen willst (neuer Pass, Kind im Standesamt in Berlin einschreiben etc.)

Dann kannst du dich aber problemlos rückwirkend abmelden. Bei mir war das mind. 5 Jahre nach meinem "Verschwinden" aus Dtld. und der Meldung in einem anderen EU Land. Da werden keine Daten abgeglichen.

Bankkonto in Dtld. habe ich noch. Da werden inzwischen im EU Raum aber durchaus Daten abgeglichen.Schummeln bei der Steuererklärung ist also nicht drin.
Hier fallen dann bei Wohnsitz im Ausland eher steuerliche Fragen (Freibeträge etc.) ins Gewicht.

Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil haben beide Staatsbürgerschaften und müssen sich auch nie für eine entscheiden. Entscheiden müssen sich nur Kinder ausländischer Eltern in Dtld. Und ich glaube auch da gibt es Ausnahmen.

Wenn sie in Dtld. vor ihrer Ausreise gearbeitet hat und somit schon vom Finanzamt erfasst war, ist das vielleicht etwas anders. Aber mit 22 muss das ja nicht unbedingt sein.

In deinem Fall sehe ich ein grösseres Problem darin, wie sie es schafft eine derart lange Aufenthaltsgenehmigung in Australien zu bekommen.

LG
Hanami
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Abifiz
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 236
Wohnort: Deutschland, in Nähe von Marburg seit 2007


Beitrag21.01.2017 00:59

von Abifiz
Antworten mit Zitat

@Hanami

Es geht nicht um die EU.

Aber auch dort wird beim längeren Aufenthalt das Visum nötig. Die Erteilung des Visums wird dem zuständigen deutschen Konsulat gemeldet. Dazu braucht man auch irgendwann einen regelrechten Paß, in den man das Visum einträgt. Auch für den ungewöhnlichen Fall, daß man gleich mit Paß eingewandert sei, muß er dann in Abständen von Konsulat verlängert oder erneuert werden. (Weiß nicht, ob man deutsche Pässe verlängern kann...) Wahrscheinlich gibt es aber einzelne EU-Länder, in denen eine Ganze Menge nur mit dem Personal-Ausweis jahrelang klappt. In dem Fall tappen die Behörden hier im Dunkel, registrieren aber irgendwann die Abwesenheit. Und bei Nachfragen und Abgleichen (Steuer) fällt es schon bald auf. Auch die Frage der Krankenversicherung und des Führerscheins spielt eine Rolle, usw.

Hat man den Paß nicht gehabt, muß man ihn irgendwann dann doch beantragen.

(Es gibt noch andere mögliche mindere Verwicklungen.)

Im ganz anderen Falle von Australien muß ein Visum vorliegen, dann umgewandelt/verlängert werden, etc., wie gehabt. Geht nicht ohne Konsulat.

Herzlich
Abifiz


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sleepless_lives
Geschlecht:männlichSchall und Wahn

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Beitrag21.01.2017 02:33

von sleepless_lives
Antworten mit Zitat

abifiz hat Folgendes geschrieben:
Im ganz anderen Falle von Australien muß ein Visum vorliegen, dann umgewandelt/verlängert werden, etc., wie gehabt. Geht nicht ohne Konsulat.

Visum ja, sonst nimmt einen schon die Fluggesellschaft nicht mit. Aber mit dem deutschen Konsulat hat das außer in Ausnahmefällen nichts zu tun, der ganze Prozess findet auf Seite der australischen Behörden statt.


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Abifiz
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 236
Wohnort: Deutschland, in Nähe von Marburg seit 2007


Beitrag21.01.2017 05:25

von Abifiz
Antworten mit Zitat

Was anscheinend untergeht:

Die australischen Behörden geben dem australischem Außenamt routinemäßig die Listen der neu angekommenen Ausländer durch. Das australische Außenamt verständigt das lokal zuständige deutsche Konsulat. Das Konsulat verständigt das deutsche Außenamt, welches das Landesinnenministerium verständigt.

Dann hängt es von den untereinander verschiedenen Landesregelungen ab, ob die Heimatgemeinde verständigt wird oder nicht.

Das mag auf Anhieb übertrieben wirken. In Wirklichkeit läuft alles nebenbei durch Routineaustausch von Dateien. Nichts Auffälliges.

Dann braucht man in Australien ein neues, ganz anderes Visum für den Daueraufenthalt, fast immer mit Arbeitserlaubnis. Wieder findet die oben erwähnte Prozedur statt. Nach einiger Zeit -- hab vergessen ob vier oder fünf oder sechs Jahren -- verlangen die Australier einen erneuerten Paß. Jetzt muß erstmalig der Betroffene selber sich an das Konsulat wenden.

In der Praxis findet aber meistens oder auch nur bei manchen auch sonst der eine oder andere Austausch nebenbei statt, bezüglich Versicherungen, Führerscheinbeglaubigungen, Beglaubigungen mitgebrachter Urkunden und so ein Kram, was halt alles zum modernen Leben gehört und nebenbei läuft.

Welches Interesse haben die deutschen Behörden daran, sich informieren zu lassen? Es geht um Statistik, Vermeidung von bürokratisch teuren Suchaktionen seitens des Finanzamts und ähnlichem Kram, sowie um die statistischen Entscheidungsgrundlagen über die personelle und finanzielle Ausstattung der jeweiligen Konsulate.

Verwaltung halt, wie sie leibt und lebt...


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anit
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Alter: 56
Beiträge: 14



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Beitrag22.01.2017 14:46

von anit
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Ich kannte einen Deutschen, der in der USA lebt und trotzdem bei seinem Sohn noch gemeldet ist.(Ich weiß allerdings nicht, ob als Erst- oder Zweitwohnsitz ) Dadurch behält er seine Krankenversicherung und wenn er einmal im Jahr für 4 Wochen nach Deutschland kommt, lässt er sich bei den Ärzten durchchecken. Ich glaube er hat deswegen auch noch ein Konto in Deutschland, von dem die Beiträge abgebucht werden.
Funktioniert jetzt seit über 10 Jahren und der Krankenversicherung fällt nichts auf...
Also es scheint zu funktionieren, wenn man moralisch damit leben kann.
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Rheinsberg
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Bronzenes Messer


Beitrag22.01.2017 20:56

von Rheinsberg
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Abifiz - es würde mich interessieren, woher du das weißt. Als Juristin und Ausgewanderte ist es mir noch nie begegnet, dass Innenbehörden Konsulaten anderer Staaten mitteilen, welche Staatsangehörige eingereist sind.

Früher war es gang und gebe, sich beim Auswandern erst mal nicht abzumelden. Inzwischen hat es manchmal teuere Folgen: wegen der Krankenversicherungspflicht drohen Nachzahlungen, teils in erheblicher Höhe, wenn man nicht nachweisen kann, wirklich aus D weg gewesen zu sein, auch die GEZ ist da lästig.

Was die Staatsangehörigkeit für Kinder angeht - wo immer viel Falsches erzählt wird - hat Hanami schon das Wesentliche gesagt, ergänzend könnte ich noch angeben, dass auch bei deutschen Kindern ausländischer Einwohner in D diese Wahlpflicht abgeschafft wurde. Ist hier eher uninteressant, da Kinder von einem deutschen Elternteil ungeachtet des Geburtsorts immer die dt. StAG haben, mit einer neuen, aber recht seltenen Ausnahme.


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Abifiz
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Beitrag23.01.2017 11:31

von Abifiz
Antworten mit Zitat

@Rheinsberg

Nicht den Konsulaten. Sie teilen dem eigenen Innenamt in verschiedenen Abständen die Liste der Ausländer mit. Das Innenamt teilt sie dem Außenamt in Abständen mit. (Falls Bundesstaaten kommt noch die Zwischenstufe.) Erst das lokale Außenamt teilt die Liste der meinetwegen Deutschen an das deutsche Außenamt. Und erst letzteres teilt sie den Konsulaten mit. (Wenn alles richtig klappt!Es ist eine lange Leitung.) Das wird ungefähr so gehandhabt bei den meisten bürokratisch "funktionierenden" Ländern. Wie die Konsulate mit den Listen verfahren, ist dann sehr verschieden, je nach Land. Das ist mir bei einem Verwaltungsseminar als Beispiel langer bürokratischer Ketten beigebracht worden. Übrigens geht es nicht um die Einreise, außer bei strengen Staaten, wie z.B. Australien, sondern um das Niederlassungsvisum, wo vorhanden. In der EU läuft es mittlerweile ganz anders. Da verkehren auch mal lokale Ämter untereinander über die Grenzen hinweg. Aber hier ging es um Australien.

Über die sonstige Verwicklungen (Versicherungen, Finanzamt, Führerschein, etc.) hatte ich Andeutungen gemacht.

Daß die Kinder die Staatsangehörigkeit "behalten", hatt' ich geschrieben.

Ob in Deutschland eine persönliche Abmelde-Pflicht auf dem Papier besteht, weiß ich nicht. Ich bin kein Deutscher, und die Frage ist mir nicht nah.

In vielen angelsächsischen Ländern gibt es nicht einmal eine Meldepflicht. Dann ist das Bleibe-Visum der "Knackpunkt" in den Ländern, wo es jeweils erforderlich ist, aber keine Meldepflicht besteht.


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