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RECHERCHE Polizei und Recht: Fragen und Antworten


 
 
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Sabine3
Geschlecht:weiblichWortedrechsler

Alter: 55
Beiträge: 55
Wohnort: Lutherstadt Wittenberg


Beitrag08.12.2016 20:55

von Sabine3
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Hallo Willebroer,

entschuldige, dass ich dir erst jetzt schreibe. Ich war ziemlich im Stress. Danke für deine Antwort. Du hast mir weiter geholfen.

Liebe Grüße

Sabine Confused
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5443
Wohnort: OWL


Beitrag08.12.2016 21:12

von Willebroer
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Sabine3 hat Folgendes geschrieben:
Ich war ziemlich im Stress.


Kein Problem. Hoffe, es hat sich gelohnt (ich meine den Stress selber).  Smile
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Bücherfrau
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
B

Alter: 45
Beiträge: 41



B
Beitrag18.01.2017 16:36

von Bücherfrau
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Ich habe da auch mal eine Frage mit verborgenen weiteren Fragen Wink :
Ist es möglich, dass eine Hausdurchsuchung einen Tag später an der gleichen Stelle wiederholt wird?

Zum Hintergrund: Die Protagonistin, die wegen Mordes verdächtigt wird, versteckt sich bei einem Pfarrer. Der Kommissar (macht der das?) steht mit einigen Polizisten und einer Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Einer der Polizisten kennt den Pfarrer gut und glaubt, dass er einen guten Grund haben wird, warum er die Protagonistin versteckt. Deshalb verschweigt er, dass er sie im Keller entdeckt hat. (Ist das überhaupt möglich? Dann müsste er allein unten gewesen sein.)

Der Kommissar glaubt weiterhin, dass sie dort ist. Lässt erfolgreich observieren und holt sich nach einem Tage eine neuen Durchsuchungsbeschluss.

Ist das irgendwie realistisch?

Danke schonmal für die Hilfe!

Lieben Gruß

Bücherfrau
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Abifiz
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 236
Wohnort: Deutschland, in Nähe von Marburg seit 2007


Beitrag19.01.2017 20:47

von Abifiz
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Hi Bücherfau.


Also, der Reihe nach.

"Der Kommissar"
... Na ja, diese prototypische Gestalt existiert mehr oder weniger nur in Krimis. Wie auch immer: Bei einem Mordverdacht kommt ein Trupp von in puncto Mord erfahrener Kriminalisten.
Falls die Untersuchung beim Pfarrer stattfindet, steht er vielleicht oder wahrscheinlich, je nach Einzelfall, auch -- wegen Beihilfe -- in Verdacht. Es wird alles untersucht, nichts ausgelassen, auch der Keller, vorausgesetzt, es gehört alles dazu.

Falls ein Polizist sich so verhalten würde wie in Deinem Beispiel, würde er verhaftet werden und käme in Untersuchungshaft, angesichts der Schwere der Anschuldigung. Je nachdem wie der Einzelfall wäre, drohte ihm eine hohe Strafe.

Ein Polizist, der eine persönliche Vertrauensbeziehung zum Pfarrer hat, würde nicht zur Untersuchung hinzugezogen werden.

Wenn die Verdächtige sich dort aufhält und aufgefunden wird, wird der Pfarrer festgenommen, in Gewahrsam genommen, gegen ihn wird Haftbefehl wegen Beihilfe beantragt.

Falls irgendeine Hausdurchsuchung irgendwo stattfindet, man nicht fündig wird, es aber später neue Verdachtsmomente gibt (z.B. flüchtiger Verdächtiger wird von einem Zeugen dort gesehen, oder was auch immer), und die Sache -- laienhaft ausgedrückt -- für den Richter handfest genug ist und die potentielle Straftat "schwer genug" (auch laienhaft ausgedrückt... Smile ) wird selbstverständlich von ihm nach seinem Ermessen eine erneute Hausdurchsuchung angeordnet.

Fazit: Morde nicht im Morgengrauen, denn der Pfaffe wird 's bedauern...


Herzlich
Abifiz


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Rübenach
Geschlecht:männlichExposéadler
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Beiträge: 2832



R
Beitrag19.01.2017 20:50

von Rübenach
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abifiz hat Folgendes geschrieben:

Wenn die Verdächtige sich dort aufhält und aufgefunden wird, wird der Pfarrer festgenommen, in Gewahrsam genommen, gegen ihn wird Haftbefehl wegen Beihilfe beantragt.


Beihilfe zu was?


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Abifiz
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 236
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Beitrag19.01.2017 21:51

von Abifiz
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Je nachdem wie die Geschichte aufgebaut ist, Beihilfe eben sogar zum untersuchten Mord, falls die Erwägung jener Möglichkeit unterzukommen beim Tat-Entwurf bei der Verdächtigen eine Rolle gespielt hat, bzw. dies anzunehmen sein dürfte.

Ansonsten bliebe ja lediglich die versuchte Strafvereitelung nach §258 - 1, aber eben in einem schweren Fall.

Zunächst würde die Beihilfe erwogen werden. Erst dann, wenn der Verdacht sich nicht hinreichend erhärten ließe, käme die zweite Anschuldigung dran. Da der Pfarrer nach menschlichen Ermessen seine Pfarrei verlieren würde, gäbe es wahrscheinlich Fluchtgefahr.

Verdunkelungsgefahr nur je nachdem die Geschichte aufgebaut ist.


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Bücherfrau
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
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Alter: 45
Beiträge: 41



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Beitrag19.01.2017 22:59

von Bücherfrau
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@ abifiz ... Vielen Dank für Deine detaillierte Erklärung!

Oh man, das verkompliziert meine ganze Geschichte.

Die Protagonistin ist ja eigentlich keine Mörderin. sie wird nur verdächtigt. Das Problem ist, dass ständig Menschen in ihrer Nähe sterben, angefangen bei ihrer Mutter und dann ihre Freundin und auch fremde Menschen.

Die Polizei kann ihr letztendlich auch nichts nachweisen, weil alle Tode entweder natürlich, gesundheitlich oder durch Unfälle statt finden.

Ihr Anwalt holt sie dann auch ganz schnell noch aus dem Gewahrsam heraus, weil es eben überhaupt keine Anhaltspunkte gibt.

Würde es also trotzdem Probleme für den Pfarrer geben?

Mit dem Polizisten muss ich mir erstmal was einfallen lassen oder irgendwie alles an der Stelle umschreiben ... aaahhh

Der Kommissar (wie würde es dann richtig heißen?) setzt außerdem den Polizisten auf den Pfarrer an, um mehr Informationen zu bekommen, weil er ihn halt kennt. Ist wenigstens das realistisch? Oder findet sowas gar nicht statt? Oder ist das einfach nur fies?
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Abifiz
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 236
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Beitrag20.01.2017 02:30

von Abifiz
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Eins nach dem anderen, liebe Bücherfrau, ganz langsam, zumal ich ein uralter Knabe bin.

Jung ist bei mir nur mein kleiner Kater Pepino der in Mai vier Jahre wird. Wobei im Katzenleben vier Jahre ein gesetztes Alter sind... Shocked


Also:

Ein Durchsuchungsbefehl kommt nicht von der Polizei sondern vom Richter.

Eine Mord-Untersuchung gibt es nur, wenn man einen Mord annimmt.

Die Tatsachen spielen strenggenommen gar keine Rolle, weil die nur G*tt kennt, bzw. sein Stellvertreter am Boden, der Buch-Autor. In diesem Fall die liebe Bücherfrau. Die Justiz und die Polizei hingegen tappen im Dunkel, gehen nach außen hin begründeten Verdachtsmomenten nach. Das ist ihr Job und ihre Pflicht.

Ob ein Mord tatsächlich stattgefunden hat, ob der Verdächtige tatsächlich schuldig ist, ob er im Laufe der Zeit zunächst zu einem Angeschuldigten, danach zu einem Beschuldigten, später zu einem Angeklagten, danach zu einem rechtskräftig Strafverurteilten mutieren wird, ist zunächst für Justiz und Polizei völlig wurscht; denn das sind keine Hellseher, kennen weder "Wahrheit" noch "Zukunft" -- das wissen die alles nicht, wie es werden wird -- sondern gehen brav (im besten, nämlich rechtstaatlichen Fall) ihrem verdammten begründeten Verdacht nach.

Weiter: Ein Durchsuchungsbefehl der Art, wie es Dir vorschwebt (Mordverdacht bei mehreren "Morden", Flucht), bei einem Pfarrer (!) wird nicht einfach so vom Richter unterschrieben wie im Film.

Weiter: Mehrere Morde! Auh weia!

(Daß es keine sind, ist zunächst wurscht, das hatten wir schon.) Es arbeiten an dem Fall circa mindestens einhundert erfahrene Kriminalisten. Die Staatsanwaltschaft ist informiert, gibt sehr bald, sehr bald dann die Aufträge, ist sozusagen die "Herrin" der Enquête. Der Richter unterschreibt den Untersuchungsbefehl nur dann, wenn der Verdacht ziemlich solide ist, und mit solide mein' ich ziemlich solide!

("Wahrheit" spielt da gar keine Rolle, denn die kennt niemand außer dem Allmächtigen, und seiner Stellvertreterin hienieden, der Bücherfrau.)

Wenn der Verdacht solide ist, und spätestens mit der Flucht, wird auch vom Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl erlassen.

Deine Verdächtige kommt in gar keine Gewahrsam (wie denn auch?), sondern in Haft. Daraus kann sie nur ein Richter befreien. Dafür müssen die Verdachtsmomente unwahrscheinlich werden. Dies wiederum, ist zunächst eher unwahrscheinlich.

Waren sie nämlich solide, sind sie solide. Sind sie mit leichter Hand zu verscheuchen, hat Deine Verdächtige -- salopp ausgedrückt -- eine schweren Dachschaden, denn nichts kann noch ihre Flucht erklären. Und die Polizei und die Staatsanwaltschaft dürfen sich sehr warm anziehen, denn wieso blieb dieses "Leichte" so mir nichts, die nichts unentdeckt?

Ich versichere Dir, daß man aus so einer Nummer nicht so leicht ohne Prozeß rauskommt., zumindest aber aus einer peniblen Untersuchung.

Weiter im Text: In Gewahrsam kommt zunächst der Pfaffe. Was aus ihm wird hängt von dem Fortgang der Untersuchung ab.

Weiter im Text: Die ganze Republik schwafelt davon in Presse, TV & (Anti-)Social Media. Geschweige der Heimatort. Der Pope hat fertig. Hunderte Mißgünstige/"Mißgünstler" melden sich mit weiteren Verdächtigungen, einschließlich Komplizenschaft und sexueller Kollusion.

Das ist die reale Szenerie.

Wichtig wie gesagt: Die soliden Verdachtsmomente, ohne die sich da nichts bewegen würde, schon gar nicht bei der Justiz, und die Flucht.

Noch etwas. Ich habe häufig Gespräche mit Richtern gehabt, auch deutschen.

Alle haben mir in entspannten Momenten privat anvertraut (auch die deutschen Richter), daß sie die Anzahl der realen Fehlurteile auf 25% rechneten.
Mit Fehlurteilen sind nicht Urteile gegen Unschuldige gemeint, sondern Fehlurteile bezüglich Ausmaß, Motiv, etc. etc., fehlerhafte Tatbestände, etc. etc., absurde (eher wenige) Freisprüche, etc. Die Bullen menscheln sehr, die Justiz trägt eine Binde auch beim Zähneputzen, die Anwälte sind nicht immer gut, die Angeklagten nicht allzu selten Wirrköppe, die sich mit Stuß auf Stuß unbeabsichtigt um Kopf und Kragen reden.

Die Anzahl der Unschuldigen wagten nur wenige einzuschätzen. Die Mutigeren unter meinen Gesprächspartnern sprachen von 35 bis 40% der 25%.

So einfach läuft es auf Erden eben nicht.

Die Wahrheit ist eben, außer Dir und mir und anderen Bänkelsängern wie uns, ganz und gar unbekannt... Shocked


Herzlich
Abifiz


PS
Trotzdem: Du wirst einen Weg finden, und es wird ein gutes Buch! Daran habe ich keine Zweifeln.

Hüstel... Darf ich jetzt latisieren als "pathologischer" Latein-Fan?

Per aspera ad astra, Bücherfrau!


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Bücherfrau
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Beitrag20.01.2017 10:04

von Bücherfrau
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Laughing  Vielen Danke abifitz!

Ich habe herzllich über Deine Beschreibung gelacht.

Dass das alles so kompliziert wird ... aaahhh

Die ganze Geschichte dreht sich nicht hauptsächlich um die polizeilichen Themen, sie sind eher dazu da, ein wenig Druck rein zu bringen.

Die Protagonistin flüchtet deswegen, weil sie selber glaubt, für die Tode verantwortlich zu sein. Sie war mit allen Opfern in Berührung gekommen ... das ist alles ein wenig schwierig.

Angenommen, dem Kommissariat fällt auf, dass sie ständig in der Nähe der Verstorbenen war, dann würden sie doch glauben, dass etwas nicht stimmen kann? Oder?
In meiner Geschichte habe ich das so dargestellt, dass der Kommissar (hab begriffen, dass es nicht nur einer ist) sich daran den Kopf zerbricht, dass sie fast immer in der Nähe ist.

Ich kann ja die Durchsuchung und Verhaftung raus lassen. Aber ich würde es gern dabei belassen, dass auch die Polizei glaubt, dass an der ganzen Sache etwas gewaltig stinkt.

In solch einem Fall würden sie doch wenigstens mit ihr reden wollen, oder? Würden sie sie nicht vielleicht auch beobachten? Und wenn die Protagonistin dann auch noch flüchtet, weil sie selbst völlig verängstigt ist, wäre das nicht auch verdächtig?

Wenn Du jetzt Psychiatrie vorschlägst ... die kommt später vor Laughing

Sorry, dass ich Dich hier so einnehme. Aber ich habe echt nicht damit gerechnet, dass ich aus der Sache nicht so leicht raus komme.

Danke nochmal für Deine Hilfe!
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Abifiz
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Beitrag20.01.2017 11:33

von Abifiz
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Hi Bücherfrau, Du Fleißige am Morgen unter den Fleißigen.


Also, das sieht anders aus. Es handelt sich um Irritationen, ein Bauchgefühl, unsichere Verdächtigungen.

Da gäbe es keinen Richter, keinen Durchsuchungsbefehl, keine Riesen-Moko.

Die Polizei würde anfangen, sich Fragen zu stellen, es gäbe ev. erstmalige oder nochmalige Leichen-Untersuchungen (aber nicht bei der Rechtsmedizin, dazu braucht mehr viel mehr!), man würde mit der Frau sprechen wollen, sie würde den Kopf verlieren, beim Pfarrer unterkommen, dort könnte sie z.B. eine heikle Treppenstufe, auf die der Pope sie aufmerksam gemacht hat, doch übersehen, weil etwas "kopflos", ungünstig herunterfallen, Knöchel-Frakturen, die ahnungslose Zugehfrau (kath. Pfarrer) oder die ahnungslose Ehefrau (ev. Pfarrer) ruft den Notruf an, Polizei gibt nicht nur ihn an die 112 weiter, sondern vermerkt, "Kommissar" erfährt (oder etwas anderes in der Art), Befragungen, Verdächtige redet durcheinander, "Kommissar" nimmt sie (trotz seiner Zweifeln, was da überhaupt los) vorläufig fest, befreundeter Anwalt (ev. Freund ihrer Eltern oder Konf.-Pate/Komm.-Pate je nachdem, etwas in der Kragenweite) löst sie von leichter Hand raus, nächster Tod, nächstes Theater.

Das würde prima fluppen. Deine Idee ist "so" tatsächlich gut und praktikabel, nachdem man das Unrealistische abgezweigt hat.

Bei den nachfolgenden Theatern könnte ev. Deine Prota wieder zum Schwarzrock, Kommissar fährt gleich hin und stellt sie zur Rede (ev. Dreieck, unter Hinzuziehung des Pfaffen), beim nächsten Theater andere Verwicklungen woanders (ehemalig. Schulfreundin, oder Krankenhaus, oder Tante Letizia, Kommissar sucht, nimmt sie wieder mit, etc.).

Etwas vielleicht in der Art?

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, daß es schön wird! Daumen hoch²


Herzlich
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Pastil
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Beitrag20.01.2017 13:25

von Pastil
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Hey miteinander,

Wie seht es eigentlich mit der Nebentätigkeit bei Richtern aus? Können Sie nur Ihr eigenes Amt ausüben? Oder ist es möglich, dass sie sich eine Auszeit von 2 Jahren nehmen und sich einem anderem Projekt widmen?

Beispiel: der Mann einer Richterin stirbt unerwartet und vermacht ihr seine Firma. D.h. die Frau ist gezwungen sich um all die Aufgaben der Firma zu kümmern, solange bis sie dann diese verkauft um dann wieder zum Richterposten zurückzukehren.

2.Frage
Was sind die Bestrafungen für einen Richten nach einem Disziplinarverfahren? Ist es möglich, dass er in ein anderes Gericht versetzt wird? Z.b vom Strafrecht zum Sozialrecht?

Danke im voraus für Antworten
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Bücherfrau
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Beitrag20.01.2017 13:39

von Bücherfrau
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Vielen Dank abifitz!

So ähnlich wird ein Schuh draus. (Naja, Treppensturz bleibt aus, da sie sowieso schon Verletzt ist)

Beim Schreiben ist mir heute noch eine andere Frage in den Sinn gekommen (verzeih, dass ich Dich damit belästige):
Die Prota ist irgendwann so durch, dass sie auf der Brücke steht und sich fallen lässt. Ein Polizist kann es gerade noch so verhindern. Soweit ich weiß, würden sie sie wahrscheinlich gleich in eine Psychiatrie bringen. Doch sie gbit plötzlich an, für die ganzen Todesfälle verantwortlich zu sein.

Die Polizei nimmt sie darafhin mit zur Wache, dort wird sie befragt. Mit dem Ergebnis, dass sie nicht alle Tassen im Schrank haben kann. Nun die Frage: Würden die dann einen Psychologen hinzuziehen oder wie bekomme ich sie nun in die Klapse?

Hoffentlich wird es nicht zu kompliziert *zitter*
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Abifiz
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Beitrag20.01.2017 13:43

von Abifiz
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Hi Pastil.


Solltest Du irgendwann im Leben in einer Zeitung oider in einem Blog eine Postille unterhalten, könntest Du sie "Pastille" nennen, mit durchgestrichenem "o" und darüber , leicht schräg, das "a"...  Cool  

Richter dürfen in Deutschland Nebentätigkeiten aufnehmen. Sie müssen jedoch genehmigt werden. Bei der Genehmigung spielen der Zeitaufwand, die Seriosität und die Neutralität eine Rolle.

Beurlaubungen aus Fortbildungsgründen, Lehrgründen und aus wichtigen Gründen sind möglich.

Disziplinarische Versetzungen sind möglich. Wichtig: Disziplinarmaßnahmen sind juristisch keine Strafen.

Schließlich:
Gehen zwei Richter in die Bar. Der Wirt erschießt sie und eröffnet ein Richtfest...


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Abifiz
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Beitrag20.01.2017 14:03

von Abifiz
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Hi Bücherfrau.


Ein Geständnis bedeutet der Polizei zunächst einmal nicht unbedingt viel. 57% der Spontangeständnisse und 40% der Geständnisse bei einer Untersuchung sind Humbug.

Ein Geständnis bei einer Suizidentin wird zunächst hintangestellt, der Dachklempner wegen Verdacht auf Dachschaden verständigt. Eine Woche bleibt man dabei zunächst wegen Suizidgefahr in der geschlossenen. Mit Erlaubnis der Ärzte (nach Überwindung der akuten Suizidgefahr) findet dann die -- notgedrungen etwas skeptische -- Polizeibefragung statt.

Gegen ihren Willen sie jedoch in der Klapse nach der überstandenen akuten Suizidgefahr länger zu behalten ist nach der letzten gesetzlichen Reform kaum noch möglich. Nur ernsthafte akute Gefährdung für sich oder andere aus psychischen Gründen rechtfertigt dies. Der Richter muß es in Abständen (und zu Beginn) genehmigen, die Psychiater stellen sehr ungerne solche Anträge. Sie  befürchten Rufschaden im Falle richterlicher Abfuhr.


Herzlich
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Bücherfrau
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Beitrag20.01.2017 14:37

von Bücherfrau
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Danke abifitz! Mal eine beruhigende Antwort, weil ich sie auch nicht so lange da drin lassen wollte.
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Rainer Prem
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Beitrag23.01.2017 08:18

von Rainer Prem
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Hallo,

abifiz hat Folgendes geschrieben:


...
"Der Kommissar"[/i]... Na ja, diese prototypische Gestalt existiert mehr oder weniger nur in Krimis. Wie auch immer: Bei einem Mordverdacht kommt ein Trupp von in puncto Mord erfahrener Kriminalisten.

...


Ich greife diese Aussage mal für eine andere Frage auf:

Wie könnte das denn laufen, wenn eine unbekannte Leiche (ohne Kopf, also keine Gesichtsrekonstruktion möglich) gefunden wird, deren Rücken die typischen Marken/Wunden einer SM-Auspeitschung aufweist?

Würde da ein einzelner dieses "Trupps" bei den einschlägigen Etablissements und Dominas nachfragen gehen oder immer in Pärchen?

Und welche Ränge, wenn nicht "Kriminalkommissar" hätten dieser Leute.

Grüße
Rainer
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Abifiz
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Beiträge: 236
Wohnort: Deutschland, in Nähe von Marburg seit 2007


Beitrag23.01.2017 12:13

von Abifiz
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Hi Rainer.


Deine Frage ist etwas unscharf.

Es gäbe eine Kriminalkommission dazu mit verschiedenen Dienstgraden, in Deutschland auch nach Bundesland etwas verschieden. (Es gibt dazu Kriminalistik-Foren im Netz, wo Du fragen kannst, welche drei-vier Grade die meisten Beteiligten hätten, von Hauptkommissar bis... nach unten und oben... Auf Wunsch gebe ich Dir eine Liste.)

In einem solchen Fall würde man wie immer verfahren. Fingerabdrücke, DNS (denglisch DNA), Blutgruppe, Alter, etwaige Röntgenbilder des Skeletts, Vermißtenkartei. Bei den Spuren ginge es darum, ob sie frisch sind, Hinweis auf einen sadistischen Mord. Man würde die Art der Kopfabtrennung untersuchen. Spuren am Tatort, etc, untersuchen. Die Öffentlichkeit eventuell informieren. Narben, Alter erwähnen.

Daß man schließlich nicht erführe, wer das sein könnte, ist möglich, aber recht unwahrscheinlich.
Bei nicht frischen Narben würde man zunächst im Dunkeln tappen, auch (nicht nur) an SM denken. SM bedeutet nicht automatisch auf Bezahlung. Meistens handelt es sich um private Beziehungen oder Ehen.

Wenn der Tote an der SM-Szene (Gruppenkontakte, Dominas, Bestellungen, etc.) Anteil hatte, bleiben Hinweise nicht aus. Das ist eine Tratsch-Szene.

Entscheidend für die Kripo wäre die Frage, wie der Kopf "entfernt" wurde, damit man Hypothesen über den Tathergang aufstellen kann,  und einen Motiv (nicht nur das Wie) für den Tod oder die Tötung, sondern auch für die Kopfabtrennung entwirft.

Es wäre also sehr unwahrscheinlich, aber möglich, daß man über die Identität sehr lange rätselt trotz öffentlicher Fahndung, Vermißtenliste, Tatort-Frage etc. (Wer hatte Zugang, wer war da, wer ist da gesehen worden. Jedem Hinweis, und jedem Hinweis aus der Bevölkerung wird nachgegangen.) Die Kommission hat dann Zuwachs, man zieht auch Psychologen hinzu, etc.

Die Rechtsmedizin gibt Nachricht über die Todesursache, über Krankheiten, Operationen, u.s.w. und so fort...

Falls irgendwann ein Abklappern einer lokalen Szene angebracht erschiene, würde man verschiedene Leute schicken, zwei oder drei Pärchen, aber gelegentlich auch Dreiergruppen, wenn angebracht. Am Anfang immer die selben bei den selben, aber nicht eine einzige Gruppe oder ein einziges Pärchen, das dauert zu lange. Einer von den zwei oder drei ist vor allem ein Beobachter, der andere spricht. Die Ergebnisse werden zu mehreren intern besprochen, etc.

Das ganze ist vor allem eine Routine von Fachleuten untereinander.


Herzlich
Abifiz

PS
Weiteres folgt noch heute, oder Wochen später (kleiner grausamer Scherz, wir reden ja von möglichem Sadismus beim Morden...), nein in einigen Stunden, über das Einbinden des Netzes in die Untersuchung. Bin müde, hab' noch keinen Kaffee literweise gesäuft, und muß Anrufe erledigen und mir ein Alibi verschaffen. Bis dann.


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MrT
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Beiträge: 725

Ei 3


Beitrag23.01.2017 23:35

von MrT
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Hi,

mich beschäftigt folgendes, da ich ein Fan von den Polizeimeister Krause-Filmen bin:

Welches Alter wäre realistisch bei einer Polizeilaufbahn, wenn man nicht zu den Strebern gehört, sondern Durchschnitt ist?

Wäre es nachvollziehbar, wenn ein Polizeihauptmeister kurz vor seiner Pensionierung steht (innerhalb von Wochen / wenigen Monaten)? Oder könnte er auch "nur" Polizeiobermeister sein? Müsste er in dieser Zeit einen höheren Rang innehaben (warum)?

Im Web habe ich nichts konkretes gefunden. Eine ungefähre Polizei-Laufbahn-Alters-Skala wäre sehr interessant. Dabei geht es mir weniger um Bundesland spezifische Regeln, sondern um einen Wahrheitscheck.

Und wenn wir schon beim Thema sind: Ab wann kann man als Polizist in Deutschland in Pension gehen (sofern es sich so nennt)?

Danke schon mal an alle, die meine Allgemeinbildung erweitern.
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Pastil
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Beiträge: 35



P
Beitrag01.03.2017 23:37

von Pastil
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Hallo zusammen,

Darf ein Ermittlungsrichter auch selber aktiv ermitteln oder genehmigt er nur die Anträge des Staatsanwalts? Könnte er auch Forderungen stellen, wie z.B. die Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen durch ein psychologisches Gutachten?
Wenn es dann zur Anklage kommt, ist der Ermittlungsrichter auch derjenige, der dann die Hauptverhandlung führt? Ich gehe von einem Mordfall aus.
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BirgitJ
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Beitrag02.03.2017 10:52

von BirgitJ
Antworten mit Zitat

Moin,

http://www.rechtslexikon.net/d/ermittlungsrichter/ermittlungsrichter.htm da lässt sich etwas zum Ermittlungsrichter finden, das deine Fragen beantworten sollte.

Die Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - wenn überhaupt - findet im Rahmen der Hauptverhandlung statt.

Besten Gruß von BirgitJ


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Pütchen
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DSFo-Sponsor


Beitrag03.03.2017 22:58

von Pütchen
Antworten mit Zitat

Kann jemand, der wegen Gewalttätigkeit unter Alkoholeinfluss festgenommen wird, zu einem Entzug in einer Klinik mit Therapie verdonnert werden oder kann so etwas nur auf freiwilliger Basis geschehen?

Oder wie würde die Polizei weiter vorgehen, wenn sie so jemanden festgenommen hätte? Müsste der Geschädigte Anzeige erstatten, damit man den betrunkenen Schläger behält?

Vielen Dank schon mal im Voraus! smile


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"Die Menschen bauen zu viele Mauern und zu wenig Brücken."
(Isaac Newton, 1642-1726)

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Ithanea
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Alter: 34
Beiträge: 1062

Ei 3 Pokapro 2017


Beitrag04.03.2017 16:32

von Ithanea
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Hallo Pütchen,
Ne Therapie kann im Fall von Gewalt+Alkohol durch eine (Bewährungs)auflage angeordnet werden. Der Verurteilte muss dazu aber als abhängig beurteilt werden (andererseits wird auch nicht zwingend ein Gutachter dafür bestellt, sodass es auch mal "nur" missbräuchlich Konsumierende treffen kann). Im Normalfall sind die Verurteilten auch "einverstanden", weil das u.U. mit einer Haftzeitverkürzung oder Haftvermeidung verbunden ist und viele lieber in der Therapie hocken wollen, als in der JVA.
Nicht teilnehmen wäre dann ein Auflagenverstoß und würde zu erneuter Inhaftierung führen.
Ohne Auflage kann keiner "verdonnert" werden, es braucht also Verhandlung und Urteil dazu. Viele Straftäter bemühen sich mit ihren Anwälten aber bereits vor Verurteilung um eine Therapie  (wenn es denn Sinn macht), dann kann das nachträglich zur Auflage gemacht werden.
Ansonsten kämen auch Anti-Gewalt-Trainings oder so in Frage.


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Verschrieben. Verzettelt.
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