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Wer von den Autoren schenkt den armen Verlag eigentlich sein Geld

 
 
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wabe
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Beiträge: 149



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Beitrag17.01.2017 20:50
Wer von den Autoren schenkt den armen Verlag eigentlich sein Geld
von wabe
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Jetzt sind von vielen Verlagen Bettelbriefe unterwegs, mit denen sie versuchen, dass ihre Autoren, das Ihnen über die VG Wort zustehende Geld, doch beim Verlag belassen sollen.
Meine beiden Verlage sind mit diesem Ansinnen bisher nicht an mich herangetreten.
Aber eins ist klar, so reich bin ich nicht, dass ich den "armen" Verlagen Geld schenke.
Wenn ich spenden will, gibt es bessere Gelegenheiten
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Lapidar
Geschlecht:weiblichExposéadler

Alter: 61
Beiträge: 2699
Wohnort: in der Diaspora


Beitrag17.01.2017 23:16

von Lapidar
Antworten mit Zitat

Da muss ich was total falsch verstanden haben. Irgendwie hatte ich den Eindruck, dass du selber einen feinen kleinen Verlag betreibst und dort auch deine eignen Bücher verlegst.
War dieses Wanderbuch über den Albschäferweg  nicht von dir?


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"Dem Bruder des Schwagers seine Schwester und von der der Onkel dessen Nichte Bogenschützin Lapidar" Kiara
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wabe
Geschlecht:männlichLeseratte
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Beiträge: 149



W
Beitrag18.01.2017 12:23

von wabe
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich habe rund 15 Bücher bei zwei verschiedenen Verlagen herausgebracht und dann parallel dazu einen kleinen Verlag gegründet, bei dem ich Bücher von mir selbst herausbringe, weil es entweder für einen der beiden Verlage nicht so lukrativ ist oder weil ich bestimmte Vorstellungen verwirklichen möchte und diese nicht unbedingt mit Verlegern oder Verlagslektoren verwässern lassen will.
Aber weitaus die meisten meiner Bücher wurden über die beiden anderen Verlage verkauft
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Lapidar
Geschlecht:weiblichExposéadler

Alter: 61
Beiträge: 2699
Wohnort: in der Diaspora


Beitrag18.01.2017 18:23

von Lapidar
Antworten mit Zitat

smile Danke, jetzt wird dein Post etwas verständlicher LG Lapidar

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Guerillero
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 410
Wohnort: In einem kleinen Dorf


Beitrag30.01.2017 11:17

von Guerillero
Antworten mit Zitat

Man kann es auch so sehen, dass man unter bestimmten Umständen auf Leistungen zugunsten eines Verlags verzichtet, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht im Umfang der Leistungsbeschreibung der VG-Wort für den Autor vorgesehen waren.
Mit anderen Worten: Verlage, insbesondere Kleinverlage und solche, die wirtschaftlich am Rande ihrer Leistungsfähigkeit operieren, hatten zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die ihnen bis dahin zugestandenen Vergütungen von der VG-Wort fest in ihre Kalkulationen einbezogen, die betroffenen Autoren jedoch nicht in ihre. Worauf also verzichte ich nach jetziger Rechtslagen, wenn ich meinem Verlag die bis einschließlich Geschäftsjahr 2016 aufgelaufenen Vergütungsansprüche abtrete?
Wenn ich mich von meinem Verlag bisher gut und fair behandelt fühle, dann behandle ich ihn auch gut und fair. Zumindest bei einem meiner Verlage ist es so, dass ihn die geforderten Rückzahlungen handlungsunfähig machen würden. Das will ich aber nicht, und so ist es für mich selbstverständlich, dass ich auf einen Teil der mir nun zustehenden Vergütung, mit dem ich nie gerechnet hatte, zugunsten des Verlags verzichte.

Liebe Grüße
Guerillero
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wabe
Geschlecht:männlichLeseratte
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Beiträge: 149



W
Beitrag30.01.2017 16:29

von wabe
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Immerhin wurde seit einigen Jahren die entsprechende Beträge an die Verlage nur unter Vorbehalt ausgezahlt. Die Verlage, bei denen ich veröffentlicht habe, haben von mir noch keinen Verzicht verlangt. Sie fangen nicht an zu jammern, wie andere Verlage. Das Geld steht den Autoren zu und warum sollen wir darauf verzichten. Geht es den Autoren so viel besser wie den Verlagen???
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Lapidar
Geschlecht:weiblichExposéadler

Alter: 61
Beiträge: 2699
Wohnort: in der Diaspora


Beitrag30.01.2017 22:28

von Lapidar
Antworten mit Zitat

*Seufz* Also versuche ich es einmal weniger höflich und meandernd:
Wabe, was du persönlich von dieser Regelung hälst oder nicht hälst, ist natürlich ganz und gar dein Ding.
Ich persönlich finde aber den Ton, den du anschlägst, als nicht gerechtfertigt, bzw. irgendwie hezerisch.
Bis vor einigen Jahren, als von dieser Neuregelung noch keine Rede war, da war man als Autor dankbar und froh, einen Autorenvertrag zu ergattern. Hättest du damals auch unterschwellig gegrollt: "Gut ich mach es, aber mal ehrlich, die Verlage sind doch alles Plutokraten und überhaupt und sowieso und die klauen doch eh alle!"
Jetzt, wo diese Regelung getroffen wurde, sagst du nicht: "Okay, super, da kommt noch etwas Geld zu mir, mit dem ich gar nicht gerechnet hab. Schad für die Verlage, aber 'est la vie." Sondern du machst schon mal Stimmung, bzw, versuchst es, obwohl du soweit ich das kapier, gar nicht betroffen bist. Weil dein Verlag dich gar nicht "angebettelt" hat. Warum also dieser Post? Der zumindest mir, hetzerisch, aufwieglerisch und irgendwie auch unsachlich vorkommt.
Warum böses Blut schaffen?
Wie schauts denn aus, von der andren Seite? Du hast einen Verlag. Veröffentlichst du nur deine eigenen Werke? Oder hast du andere Autoren unter Vertrag? Wie schaut es da aus? Normalerweise interessiert mich sowas nicht sonderlich, aber dadurch, dass du so aggressiv rüber kommst, stellt sich mir schon die Frage: Predigt er Hass/Wasser? und trinkt selber Wein?

Mich persönlich trifft das alles nicht, denn ich bin noch nicht so lange "schriftstelerisch" unterwegs. Aber ich mag diese agressive Art und Weise nicht. Ist die wirklich nötig?


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Beka
Geschlecht:weiblichExposéadler


Beiträge: 2374



Beitrag31.01.2017 09:51

von Beka
Antworten mit Zitat

Das ist ein bisschen kompliziert und ich kann die Wut der Autoren ( Wabe ist da nicht die einzige, die sich aufregt) gut nachvollziehen.

@Lapidar: Es stimmt nicht, dass da Geld kommt, mit dem die Autoren nicht gerechnet haben.
Die Verlage sind nicht ganz plötzlich von ihrer Rückzahlungspflicht betroffen, weder die große noch die kleinen. Sie haben das Geld, das die VG Wort ihnen widerrechtlich ausgeschüttet hat (weil es gesetzlich allein den Autoren zusteht), seit 2012 (!) nur unter ausdrücklichem Rückzahlungsvorbehalt bekommen und sie mussten zudem zusätzlich eine schriftliche Rückzahlungsgarantie dafür abgeben.

Sie wussten also, dass da etwas auf sie kommt. Bei Kleinverlagen kann man noch Verständnis haben, bei den großen fehlt es, zumindest mir, völlig.

Ganz wichtig: Autoren, die auf das ihnen zustehende Geld verzichten wollen, sollten das  unbedingt mit einem Steuerberater besprechen, denn es kann sein, dass trotzdem eine Umsatzsteuerpflicht des Autors besteht. (Klartext, sie müssen das Geld, das sie nicht bekommen, u.U. versteuern). Das sollte man als Autor vor der Verzichtserklärung besser klären.


Ein interessanten/ ausgewogenen Beitrag zum Pro und Kontra hat Nina George hier veröffentlicht:
http://www.fairerbuchmarkt.de/vg_wort_verzichtserklaerungen.html

Die fettgedruckten Fragen anklicken, dann erscheinen die Argumente.


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*Die Sehnsucht der Albatrosse*
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Guerillero
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 410
Wohnort: In einem kleinen Dorf


Beitrag31.01.2017 10:09

von Guerillero
Antworten mit Zitat

Beka hat Folgendes geschrieben:
… Sie wussten also, dass da etwas auf sie kommt.

Sie wussten, dass etwas auf sie zukommen könnte! Die Rechtslage wurde ja erst kürzlich durch ein Gerichtsurteil festgeschrieben. Großen Verlagen, mit eigenen Rechtsabteilungen, war sicherlich klar, dass die Chance, diese "zinslosen Kredite" in Firmenkapital umwandeln zu können, fifty-fifty standen.

Beka hat Folgendes geschrieben:
Ganz wichtig: Autoren, die auf das ihnen zustehende Geld verzichten wollen, sollten das  unbedingt mit einem Steuerberater besprechen, denn es kann sein, dass trotzdem eine Umsatzsteuerpflicht des Autors besteht. (Klartext, sie müssen das Geld, das sie nicht bekommen, u.U. versteuern). Das sollte man als Autor vor der Verzichtserklärung besser klären.

Das trifft so nicht zu!
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Beka
Geschlecht:weiblichExposéadler


Beiträge: 2374



Beitrag31.01.2017 10:38

von Beka
Antworten mit Zitat

Man sollte Geld, das einem noch nicht sicher gehört, nicht ausgeben.
Wenn man es trotzdem macht, tut man das auf eigenes Risiko.

Guerillero hat Folgendes geschrieben:

Das trifft so nicht zu!




Nach meinen Informationen ist die Rechtslage schwammig und die Möglichkeit besteht. Deshalb schrieb ich "unter Umständen" und man sollte es mit einem Steuerberater klären.
Nachtrag: Bei dem jetzt gültigen "Verzichtsmodell" scheint man als Autor auf der sicheren Seite zu sein. Bei dem bis 2016 gültigen "Abtretungsmodell" war man es nicht.

Wer mag, kann sich die Details hier durchlesen:http://www.vginfo.org/

Der Beitrag von 20.1. bezieht sich auf die beiden Modelle.-


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Fjodor
Geschlecht:männlichReißwolf


Beiträge: 1485



Beitrag31.01.2017 16:12

von Fjodor
Antworten mit Zitat

n meinem Bekanntenkreis hat ein (gewerkschaftlich engagierter!) Autor sich dafür ausgesprochen, Verzichtserklärungen zu unterschreiben, mit ähnlicher Argumentation wie Guerillero.

Man kann unterschiedlicher Meinung sein, auch was das Urteil angeht. Letztendlich hat der Autor Recht bekommen, weil die Abgabe auf die "Urheber" abzielt. Vom Sinn und Zweck her geht es aber um Entschädigungen für Kopien und Verleih von Büchern - und in fertigen Büchern stecken genauso Leistungen des Verlags.

Hätte also anders laufen können ...

Für künftige Kalkulationen könnte es so aussehen, dass die Verlage weniger Honorar anbieten werden, um die Einnahmeverluste auszugleichen. fraglich also, ob das Urteil Autoren längerfristig was bringt.
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Murmel
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Beitrag31.01.2017 16:50

von Murmel
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Fjodor hat Folgendes geschrieben:
Für künftige Kalkulationen könnte es so aussehen, dass die Verlage weniger Honorar anbieten werden, um die Einnahmeverluste auszugleichen. fraglich also, ob das Urteil Autoren längerfristig was bringt.

Leider nicht auszuschließen und eher wahrscheinlich.


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