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Urheberrechtsverletzung

 
 
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nothingisreal
Geschlecht:weiblichPapiertiger


Beiträge: 4002
Wohnort: unter einer Brücke


Beitrag11.02.2016 00:30
Urheberrechtsverletzung
von nothingisreal
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

In letzter Zeit häufen sich Berichte über Autoren, die irgendjemands Urheberrechte verletzt haben.

Und ich frage mich, was heißt das jetzt genau. Ich rede hier nicht von Selbstverständlichkeiten, die als Urheberrechtsverletzungen angesehen werden. Also zum Beispiel die Idee eines ganzen Buches, eine ganze Passage oder ein Liedtext. Sondern Kleinigkeiten.

Nehmen wir an, ich lese ein Buch und finde eine schöne Formulierung, die perfekt in mein Buch passt ...

Zum Beispiel:  "Sie dehnte den verspannten Rücken."

Das ist kein weltbewegender Satz, es passt nur perfekt zum Bild, das ich erschaffen möchte, besser als der Satz, den ich habe. Also ersetzte ich meinen durch diesen.

Aber was ist das denn jetzt? Klar, es ist abgeschrieben, aber so einen Satz selbst zu schreiben, ist kein Kunststück. Ist es dennoch eine Urheberrechsverletztung?

Oder muss da wirklich mehr drin sein? Auch noch die nächsten zwei, drei, zehn Sätze mit vielleicht anderen Namen und Adjektiven etc., aber im Grunde das selbe?

Ich bin einbisschen verunsichert und brauche eine Portion Aufklärung Laughing Danke schon mal.

LG NIR


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Harald
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant

Alter: 76
Beiträge: 5132
Wohnort: Schlüchtern


Beitrag11.02.2016 01:08

von Harald
Antworten mit Zitat

Wenn man das alles so beobachtet, auch die kostenpflichtigen "Unterlassungserklärungen", in denen sogar "Wahrheiten", wenn sie irgendwo - was vorauszusehen ist - im Net wieder auftauchen zu vierstelligen "Strafzahlungen" führen, so sehe ich darin eine ganz großes "Abzockpotential", von dem manche Anwaltsgemeinschaften sich ein mehr als sorgenfreies Leben finanzieren!

In meinen Augen ganz fiese juristische Tricks am Rande der Legalität - meiner Meinung nach schon am Rande der überschrittenen Legalität …


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Harald

Um ein Ziel zu erreichen ist nicht der letzte Schritt ausschlaggebend, sondern der erste!
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Murmel
Geschlecht:weiblichSchlichter und Stänker

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Beitrag11.02.2016 04:05

von Murmel
Antworten mit Zitat

Auf diesen Satz kann es keinen Urheberanspruch geben, denn er ist ein normaler Satz, wie er im normalen Sprachgebrauch benutzt wird.

Es geht um Ideenklau, Plagiat von ganzen Passagen, Szenen, Figuren, Plot. Aber selbst da ist oft ein Nachweis schwierig, wenn der Autor es geschickt anstellt. Ganz zu schweigen von Inspirationen, die sich manchmal nicht vermeiden lassen.

Verwende ruhig den einen Satz, wenn er dir gefällt und in die Story passt.


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nothingisreal
Geschlecht:weiblichPapiertiger


Beiträge: 4002
Wohnort: unter einer Brücke


Beitrag11.02.2016 08:49

von nothingisreal
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Murmel hat Folgendes geschrieben:
Auf diesen Satz kann es keinen Urheberanspruch geben, denn er ist ein normaler Satz, wie er im normalen Sprachgebrauch benutzt wird.

Es geht um Ideenklau, Plagiat von ganzen Passagen, Szenen, Figuren, Plot. Aber selbst da ist oft ein Nachweis schwierig, wenn der Autor es geschickt anstellt. Ganz zu schweigen von Inspirationen, die sich manchmal nicht vermeiden lassen.

Verwende ruhig den einen Satz, wenn er dir gefällt und in die Story passt.


Mir ging es nicht um den Satz, es war nur ein Beispiel. Mir ging es um das Prinzip, ob ein Satz aus einem anderem Buch, solange er nichts außergewöhnliches aussagt, ebenfals Urheberrechtsverletztung ist.

Danke euch beiden schon einmal smile


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BiancaW.
Geschlecht:weiblichMotivationsschubse


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Beitrag11.02.2016 09:19

von BiancaW.
Antworten mit Zitat

Mir wurde mal ein Werbetext „geklaut“, den ich für einen Onlineshop geschrieben hatte. Total dreist von einem Mitbewerber wortwörtlich übernommen, um im eigenen Onlineshop damit zu werben.

Die Länge betrug ungefähr eine halbe DIN A4-Seite.

Mein Auftraggeber erhielt damals von seinem Anwalt die Auskunft, dass ein Text in dieser Länge kein „literarisch schützenwertes Werk“ wäre (ich weiß den genauen Ausdruck nicht mehr ... da gibt’s einen Fachbegriff). Eine Klage auf Unterlassung würde demnach keinen Sinn machen.

Ernüchternd ... meine Schreibe ist nicht literarisch wertvoll Grr

Dies vorangestellt denke ich, dass es bei einzelnen Sätzen keine Probleme geben dürfte. Die könnten dir ja auch selbst eingefallen sein. Wink


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c_bars
Geschlecht:männlichGänsefüßchen

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Beitrag11.02.2016 10:55

von c_bars
Antworten mit Zitat

nothingisreal hat Folgendes geschrieben:
Murmel hat Folgendes geschrieben:
Auf diesen Satz kann es keinen Urheberanspruch geben, denn er ist ein normaler Satz, wie er im normalen Sprachgebrauch benutzt wird.

Es geht um Ideenklau, Plagiat von ganzen Passagen, Szenen, Figuren, Plot. Aber selbst da ist oft ein Nachweis schwierig, wenn der Autor es geschickt anstellt. Ganz zu schweigen von Inspirationen, die sich manchmal nicht vermeiden lassen.

Verwende ruhig den einen Satz, wenn er dir gefällt und in die Story passt.


Mir ging es nicht um den Satz, es war nur ein Beispiel. Mir ging es um das Prinzip, ob ein Satz aus einem anderem Buch, solange er nichts außergewöhnliches aussagt, ebenfals Urheberrechtsverletztung ist.

Danke euch beiden schon einmal smile


Hä, die Frage wurde doch in deinem Zitat beantwortet und trotzdem stellst du sie erneut? Shocked


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c_bars
Geschlecht:männlichGänsefüßchen

Alter: 46
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Beitrag11.02.2016 11:03

von c_bars
Antworten mit Zitat

BiancaW. hat Folgendes geschrieben:
Mir wurde mal ein Werbetext „geklaut“, den ich für einen Onlineshop geschrieben hatte. Total dreist von einem Mitbewerber wortwörtlich übernommen, um im eigenen Onlineshop damit zu werben.

Die Länge betrug ungefähr eine halbe DIN A4-Seite.

Mein Auftraggeber erhielt damals von seinem Anwalt die Auskunft, dass ein Text in dieser Länge kein „literarisch schützenwertes Werk“ wäre (ich weiß den genauen Ausdruck nicht mehr ... da gibt’s einen Fachbegriff). Eine Klage auf Unterlassung würde demnach keinen Sinn machen.

Ernüchternd ... meine Schreibe ist nicht literarisch wertvoll Grr

Dies vorangestellt denke ich, dass es bei einzelnen Sätzen keine Probleme geben dürfte. Die könnten dir ja auch selbst eingefallen sein. Wink


Es gibt da in der Tat einen Unterschied zwischen Werbetext und Werbeslogan.
Ein Werbetext gerade in der gleichen Branche muss ja irgendwie ähnlich sein.
Der Werbeslogan (Ich bin doch nicht blöd) ist normalerweise einmalig und unverkennbar.
Doch selbst hier sind Unterlassungsklagen schwierig.

Ich hätte wohl den Anwalt beauftragt, zumindest den Konkurrenten anzuschreiben und mit Klage zu drohen. Manchmal hilft es.
Und was die mögliche Klage betrifft: am Ende entscheidet immer der Richter. Ab zu Recht oder zu Unrecht.


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Magpie
Geschlecht:weiblichReißwolf

Alter: 48
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Wohnort: NRW


Beitrag11.02.2016 13:40

von Magpie
Antworten mit Zitat

Ich gebe zu, dass ich durchaus Formulierungen übernehme, wenn sie mir gut gefallen. Das kann aus Büchern aus einem völlig anderen Genre oder sogar einer anderen Sprache sein.
Streng genommen ist das doch genau das, was Lernen und sich verbessern ausmacht: man soll viel gute Texte lesen, um selbst besser zu werden. Um seinen Sprachschatz zu vergrößern und Formulierungstipps zu erhalten.
Nichts anderes machen doch auch Lektoren, oder?

Natürlich geht es hier nur um Ausdrücke, wie NIL beschrieben hat. Nicht um themen, Personen oder Plots.

Ich würde es selbst als Kompliment ansehen, wenn jemand eine meiner Formulierungen übernehmen würde.
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Suenderlein
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S

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Beiträge: 62
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S
Beitrag11.02.2016 13:49

von Suenderlein
Antworten mit Zitat

Das kann unter Umständen sehr schwierig werden.
Ich wollte 10 Zeilen eines englischsprachigen Liedes in deutscher Übersetzung in meinem Buch, das im April erscheint, verwenden. Im Buch wird der genaue Titel und auch die Band genannt, die diesen Song veröffentlicht hat.
Bisher kann mir niemand eindeutig sagen, ob das Zitieren von 10 Zeilen, das Original ist deutlich länger, eine Urheberrechtsverletzung darstellen könnte. Es ist bisher auch noch nicht gelungen, den Urheber dieses Textes ausfindig zu machen. Die bei der GEMA hinterlegten Autoren sind nach deren Aussage nicht die Rechteinhaber. Dann habe ich das Plattenlabel kontaktiert. Die verwiesen mich wieder an eine Firma in Hamburg, die mich jedoch wieder an die GEMA und die dort hinterlegten Autoren verwiesen.
Selbst die Interpreten wissen nicht, wer die Rechte an dem Text hat Evil or Very Mad
Jetzt habe ich noch eine ausstehende Antwort. Wenn da auch wieder nichts bei rumkommt, werde ich den Text streichen müssen. Wahrscheinlich würde ich sonst eine Rechtsverletzung begehen, wer weiß. Sad Riskieren möchte aber nichts.

Urheberecht ist manchmal eine sehr schwierige Sache....
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pna
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Paterson
Beitrag11.02.2016 13:54

von pna
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Möglich ist , dass das Urheberrecht auch bei einzelnen Sätzen greift, wenn diese Sätze aufgrund des Bekanntheitsgrades des Werks Alleinstellungsmermale aufweisen - und nicht zitathaft verwendet werden sondern eigentextlich.

Ilsebill salzte nach
Nennt mich Ismael
Die Flamingos standen auf ihren dünnen Schatten
Er war ein alter Mann und fischte allein in einem Boot im Golfstrom, und seit vierundachtzig Tagen hatte er keinen Fisch gefangen
Und er bürdete dem Buckel des weißen Wals die Summe der Wut und des Hasses der ganzen Menschheit auf
Toto, ich habe so ein Gefühl, dass wir nicht mehr in Kansas sind.

Und so weiter. Solche Sätze kann man natürlich zitathaft im Text aufnehmen, in dem man sie beispielsweise einer Figur in den Mund legt, nicht aber als Bestandteil des Selbstgeschaffenen. Besonders Sätze wie der aus "Der Zauberer von Oz" oder "Der alte Mann und das Meer" gehören in ihrer Bekanntheit bereits zur literarischen Footprint einer ganzen Kultur.

Mal ganz abgesehen davon, dass es sich einfach nicht gehört, abzuschreiben oder abzukupfern: Wo bleibt denn da der Spaß und die Befriedigung, selbst starke Bilder, transparente Vorgänge und eibprägsame Formulierungen geschaffen zu haben?

lg/Peter
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nothingisreal
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Beitrag11.02.2016 14:10

von nothingisreal
pdf-Datei Antworten mit Zitat

c_bars hat Folgendes geschrieben:
nothingisreal hat Folgendes geschrieben:
Murmel hat Folgendes geschrieben:
Auf diesen Satz kann es keinen Urheberanspruch geben, denn er ist ein normaler Satz, wie er im normalen Sprachgebrauch benutzt wird.

Es geht um Ideenklau, Plagiat von ganzen Passagen, Szenen, Figuren, Plot. Aber selbst da ist oft ein Nachweis schwierig, wenn der Autor es geschickt anstellt. Ganz zu schweigen von Inspirationen, die sich manchmal nicht vermeiden lassen.

Verwende ruhig den einen Satz, wenn er dir gefällt und in die Story passt.


Mir ging es nicht um den Satz, es war nur ein Beispiel. Mir ging es um das Prinzip, ob ein Satz aus einem anderem Buch, solange er nichts außergewöhnliches aussagt, ebenfals Urheberrechtsverletztung ist.

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Hä, die Frage wurde doch in deinem Zitat beantwortet und trotzdem stellst du sie erneut? Shocked


Hä, die Frage wurde doch in meinem Zitat beantwortet und deswegen stellte ich sie nicht erneut. Rolling Eyes


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nothingisreal
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Beitrag11.02.2016 14:17

von nothingisreal
pdf-Datei Antworten mit Zitat

pna hat Folgendes geschrieben:


Ilsebill salzte nach
Nennt mich Ismael


Bei den anderen verstehe ich das noch ... aber hier?

Jenny salzte nach?
Nennt mich Jenny?

Zitat:

Mal ganz abgesehen davon, dass es sich einfach nicht gehört, abzuschreiben oder abzukupfern: Wo bleibt denn da der Spaß und die Befriedigung, selbst starke Bilder, transparente Vorgänge und eibprägsame Formulierungen geschaffen zu haben?



Ich verstehe den Vorwurf ehrlich gesagt nicht. Man kann nicht alles neu erfinden. Bestimmte Formulierungen sind schlicht und ergreifend bereits da. Und ich frage mich ganz ehrlich, was Spaß damit zu tun hat. Wenn eine Formulierung in einem von mir geleseen Buch besser passt, dann soll ich aus Spaß auf Brechen und Biegen eine andere Formulierung suchen, obwohl es vielleicht keine bessere gibt? Nur weil das Spaß macht?

Sorry, aber wir scheinen unter Spaß unterschiedliche Dinge zu verstehen.


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nothingisreal
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Beitrag11.02.2016 14:23

von nothingisreal
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Magpie hat Folgendes geschrieben:

Streng genommen ist das doch genau das, was Lernen und sich verbessern ausmacht: man soll viel gute Texte lesen, um selbst besser zu werden. Um seinen Sprachschatz zu vergrößern und Formulierungstipps zu erhalten.


Sehe ich genauso. Ich wollte da nur nach dem rechtlichen Aspekt fragen.

Übrigens gab es nicht mal ne Klage gegen Schätzings Der Schwarm, weil er zu viele Formulierungen aus Fachzeitschriften übernommen hatte? Soweit ich weiß, entschied das Gericht für Schätzing, obwohl nachgewiesen wurde, dass er geklaut hatte. Mit der Begründung, es handle sich um gängige Recherche.


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Magpie
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Beitrag11.02.2016 14:26

von Magpie
Antworten mit Zitat

nothingisreal hat Folgendes geschrieben:

Ich verstehe den Vorwurf ehrlich gesagt nicht. Man kann nicht alles neu erfinden. Bestimmte Formulierungen sind schlicht und ergreifend bereits da. Und ich frage mich ganz ehrlich, was Spaß damit zu tun hat. Wenn eine Formulierung in einem von mir geleseen Buch besser passt, dann soll ich aus Spaß auf Brechen und Biegen eine andere Formulierung suchen, obwohl es vielleicht keine bessere gibt? Nur weil das Spaß macht?

Sorry, aber wir scheinen unter Spaß unterschiedliche Dinge zu verstehen.


Da stimme ich zu.

Ich höre eher von Lektoren, dass ich nicht alles so verkrampft und kompliziert "neu erfinden" soll, sondern einfach die "normalen" Formulierungen verwenden. Cool

Es geht doch darum, das man ein Bild erzeugen möchte, das zu der entsprechenden Szene passt. Wenn man sich dann an eine Formulierung in der deutschen Sprache erinnert, die genau treffend ist, warum sollte man das nicht nutzen? Nur, weil es eventuell irgendwo in einem anderen Buch schon einmal stand?

Ob ein kräftiger Ismael mit kratzendem Wollpulli und wettergegerbtem Gesicht auf einem Walfänger sitzt und Heringe nachsalzt oder ob die rundliche Oma Frieda mit ihrem Apfelgesicht und Blumenkleid im Sommerpavillon die Suppe für die Herrschaften nachsalzt, ist noch immer ein Unterschied.
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c_bars
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Beiträge: 41
Wohnort: TR, RLP


Beitrag11.02.2016 14:26

von c_bars
Antworten mit Zitat

nothingisreal hat Folgendes geschrieben:
c_bars hat Folgendes geschrieben:
nothingisreal hat Folgendes geschrieben:

Mir ging es nicht um den Satz, es war nur ein Beispiel. Mir ging es um das Prinzip, ob ein Satz aus einem anderem Buch, solange er nichts außergewöhnliches aussagt, ebenfals Urheberrechtsverletztung ist.

Danke euch beiden schon einmal smile


Hä, die Frage wurde doch in deinem Zitat beantwortet und trotzdem stellst du sie erneut? Shocked


Hä, die Frage wurde doch in meinem Zitat beantwortet und deswegen stellte ich sie nicht erneut. Rolling Eyes


Ok, sorry, falsch verstanden!


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Christian


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nothingisreal
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Beiträge: 4002
Wohnort: unter einer Brücke


Beitrag11.02.2016 14:33

von nothingisreal
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Zitat:


Ok, sorry, falsch verstanden!


Kein Ding. Ich war nur sehr irritiert.


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Willebroer
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Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag11.02.2016 15:37

von Willebroer
Antworten mit Zitat

nothingisreal hat Folgendes geschrieben:

Sorry, aber wir scheinen unter Spaß unterschiedliche Dinge zu verstehen.


So eine Erkenntnis finde ich eher beruhigend. Wink

Davon abgesehen, sind Zitate und Anspielungen seit je her ein fester Bestandteil der literarischen Tradition. Auch bei den anderen Kunstformen übrigens. Im Bereich Musik läuft gerade noch die Diskussion, wie viele Millisekunden beim Sampling evt. erlaubt sind.

In Visuellen ist es das Problem der Collage, die grundsätzlich keinen Urheberechtsverstoß darstellt, weil es eine eigene künstlerische Leistung ist.

Wichtigstes Beispiel im Literarischen sind die Parodien. Da geht es ja gar nicht ohne scheinbaren "Ideenklau". Sie gelten aber (egal wie schlecht gelungen) als eigenständige künstlerische Produkte.

Zitate und Anspielungen können nicht immer mit Klammern und Quellenhinweis versehen werden. Das würde manchen Text kaputtmachen.
Außerdem  liegt ja auch beim Leser der Reiz gerade darin, solche Anspielungen (oder versteckte Zitate) aufzuspüren und ihren Sinn zu verstehen.

Das Beispiel "Ilsebill" ist besonders lustig, weil ja Grass die ganze Geschichte aus dem Märchenschatz "geklaut" hat. Auch wenn die Rechte längst frei sein dürften.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, einen Satz wie "Ilsebill salzte nach" als Metapher oder Symbol in einem anderen Zusammenhang zu verwenden. Z. B. in einem Ehestreit: "Sie sagte nichts mehr, und ich nahm das als Zustimmung. Ich zog mir den Mantel über, um zur Arbeit zu gehen. Aber Ilsebill salzte nach..."

Die Symbolik dieses Satzes ist klar, vor allem wenn sie eigentlich Gaby oder Elisabeth heißt.
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Jana2
Geschlecht:weiblichEselsohr

Alter: 46
Beiträge: 427
Wohnort: Sachsen


Beitrag11.02.2016 15:46
Re: Urheberrechtsverletzung
von Jana2
Antworten mit Zitat

nothingisreal hat Folgendes geschrieben:
In letzter Zeit häufen sich Berichte über Autoren, die irgendjemands Urheberrechte verletzt haben.

LG NIR


In den letzten Tagen habe ich zwei Fälle von Plagiaten verfolgt: bei einem wurden 2 Romane fast wörtlich, von einigen Modernisierungen abgesehen, abgeschrieben.
Bei zweiten wurde aus einem Manga ein Roman gemacht, Handlung (eine sehr spezielle), Szenen, Setting, auffällige Details übernommen, Dialoge und Sätze fanden sich wörtlich oder geringfügig verändert wieder. (Sätze wie: "Ich wünschte du würdest mich töten, was wäre das für ein Glück" unterlaufen einem nicht zufällig)
Hier wurde natürlich ein großer Teil Text drumrumgeschrieben.

Einen dritten Fall gab es mit einer Urheberrechtsverletzung, hier wurden Songtexte komplett übernommen. Songtexte sind wirklich heikel, hier sind nur sehr kurze Zitate, ein - zwei Zeilen zulässig.
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Rübenach
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Beiträge: 2836



R
Beitrag11.02.2016 16:22

von Rübenach
Antworten mit Zitat

das bundesverfassungsgericht meint dazu:
Zitat:
Dabei ist grundlegend zu beachten, dass mit der Veröffentlichung ein Werk nicht mehr allein seinem Inhaber zur Verfügung steht. Vielmehr tritt es bestimmungsgemäß in den gesellschaftlichen Raum und kann damit zu einem eigenständigen, das kulturelle und geistige Bild der Zeit mitbestimmenden Faktor werden. Es löst sich mit der Zeit von der privatrechtlichen Verfügbarkeit und wird geistiges und kulturelles Allgemeingut (BVerfGE 79, 29 <42>). Dies ist einerseits die innere Rechtfertigung für die zeitliche Begrenzung des Urheberschutzes, andererseits führt dieser Umstand auch dazu, dass das Werk umso stärker als Anknüpfungspunkt für eine künstlerische Auseinandersetzung dienen kann, je mehr es seine gewünschte gesellschaftliche Rolle erfüllt. Diese gesellschaftliche Einbindung der Kunst ist damit gleichzeitig Wirkungsvoraussetzung für sie und Ursache dafür, dass die Künstler in gewissem Maß Eingriffe in ihre Urheberrechte durch andere Künstler als Teil der sich mit dem Kunstwerk auseinander setzenden Gesellschaft hinzunehmen haben. Zur Bestimmung des zulässigen Umfangs dieser Eingriffe dienen die Schrankenbestimmungen des Urheberrechts (§§ 45 ff. UrhG), die ihrerseits aber wieder im Lichte der Kunstfreiheit auszulegen sind und einen Ausgleich zwischen den verschiedenen - auch verfassungsrechtlich - geschützten Interessen schaffen müssen. Dem Interesse der Urheberrechtsinhaber vor Ausbeutung ihrer Werke ohne Genehmigung zu fremden kommerziellen Zwecken steht das durch die Kunstfreiheit geschützte Interesse anderer Künstler gegenüber, ohne die Gefahr von Eingriffen finanzieller oder inhaltlicher Art in einen künstlerischen Dialog und Schaffensprozess zu vorhandenen Werken treten zu können.

Steht - wie vorliegend - ein geringfügiger Eingriff in die Urheberrechte ohne die Gefahr merklicher wirtschaftlicher Nachteile (z.B. Absatzrückgänge, vgl. hierzu BGH, GRUR 1959, S. 197 <200>) der künstlerischen Entfaltungsfreiheit gegenüber, so haben die Verwertungsinteressen der Urheberrechtsinhaber im Vergleich zu den Nutzungsinteressen für eine künstlerische Auseinandersetzung zurückzutreten.


hervorhebung ist von mir.
quelle: https://openjur.de/u/186129.html


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Spitfire
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Beitrag11.02.2016 16:57

von Spitfire
Antworten mit Zitat

Ich werfe hier mal einen Link zum Begriff 'Schöpfungshöhe' rein:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he

Mir ist eine Geschichte von einer geschätzten Länge von etwa 120.000 bis 150.000 Wörtern gemopst worden - ca. 85% des Textes wurden wörtlich übernommen. Ein paar Originalnamen wurden abgeändert sowie das Ende der Geschichte, weil es offenbar nicht gefiel *g*.
Zum Glück hat der Verlag, der das Plagiat veröffentlicht hat, das 'Buch' recht bald nach der Meldung gesperrt.
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Magpie
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Alter: 48
Beiträge: 1263
Wohnort: NRW


Beitrag11.02.2016 19:53

von Magpie
Antworten mit Zitat

Willebroer hat Folgendes geschrieben:



Das Beispiel "Ilsebill" ist besonders lustig, weil ja Grass die ganze Geschichte aus dem Märchenschatz "geklaut" hat. Auch wenn die Rechte längst frei sein dürften.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, einen Satz wie "Ilsebill salzte nach" als Metapher oder Symbol in einem anderen Zusammenhang zu verwenden. Z. B. in einem Ehestreit: "Sie sagte nichts mehr, und ich nahm das als Zustimmung. Ich zog mir den Mantel über, um zur Arbeit zu gehen. Aber Ilsebill salzte nach..."

Die Symbolik dieses Satzes ist klar, vor allem wenn sie eigentlich Gaby oder Elisabeth heißt.


Da sieht man es wieder. Ilsebill sagt mir zum Beispiel gar nichts.  Wahrscheinlich eine fatale Bildungslücke wink

Aber zu den Plagiaten. Heutzutage muss man da tatsächlich vorsichtiger sein.
Das Problem des Internet-Zeitalters geht in beide Richtungen: einmal ist es zu leicht, einfach "copy und paste" zu drücken. Auf der anderen Seite zeigen die Doktorarbeits-Aufdeckungen auch, dass man nur noch ein Suchprogramm laufen lassen muss, um Plagiate aufzudecken.

Dabei war es zur damaligen Zeit noch gar nicht so einfach, anzuschreiben. Da war eine Doktoratbeit noch richtig Arbeit.
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Willebroer
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Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag11.02.2016 21:20

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Ghostwriter gab es schon immer. Auch sonst dürfte das Niveau von Doktorarbeiten durchaus verschieden gewesen sein.

Eine der ganz frühen in der Diskussion war ja die von Helmut Kohl, die plötzlich "verschwunden" war, nachdem es ein paar skeptische Stimmen gab ...
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